In der akademischen Selbstverwaltung sind alle Mitgliedergruppen der Fakultät in Gremien vertreten. Neben den Professorinnen und Professoren gibt es die akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Studierenden.
Darüber hinaus sichert die Fakultätsgleichstellungsbeauftragte zusammen mit ihren zwei Stellvertreterinnen die Berücksichtigung von Gleichstellungsaspekten.
Die akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fakultät für Sozialwissenschaften sind mit zwei Personen im Fakultätsrat vertreten. Die Amtszeit beträgt jeweils zwei Jahre. Den akademischen Mittelbau repräsentieren:
Die nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fakultät für Sozialwissenschaften sind mit einer Person im Fakultätsrat vertreten. Die Amtszeit beträgt jeweils vier Jahre. Die derzeitige Repräsentantin ist Frau Leonie Cegla.
Die Studienkommission der Fakultät ist vor Entscheidungen des Fakultätsrates in allen Angelegenheiten der Lehre, des Studiums und der Prüfungen einzubinden. Die Kommission wird vom Fakultätsrat bestellt. Sie setzt sich höchstens aus zehn Mitgliedern zusammen, von ihnen sind vier Studierende oder Doktorandinnen oder Doktoranden. Den Vorsitz der Studienkommission übernimmt kraft Amtes der jeweilige Studiendekan bzw. die jeweilige Studiendekanin der Fakultät.
Martin Schnürch
Der Promotionsausschuss berät und beschließt über die Promotionsangelegenheiten der Fakultät. Hierzu gehören zum Beispiel die Zulassung zum Promotionsverfahren, die Bestellung von Betreuerinnen und Betreuern, die Entscheidungen in Konfliktfällen sowie die Beratung über die Erstellung und Änderung der Promotionsordnung. Dem Ausschuss gehören die Professor:innen, Honorar- und Juniorprofessor:innen, die promovierten Nachwuchsgruppenleiter:innen, die hauptamtlichen Privatdozent:innen und außerplanmäßigen Professor:innen der Fakultät für Sozialwissenschaften an. Außerdem sind die die Sprecher:innen des Promovierendenkonvents beratende Mitglieder im Promotionsausschuss. Den Vorsitz im Promotionsausschuss hat die Dekanin bzw. der Dekan.
Der Habilitationsausschuss entscheidet unter anderem über die Annahme des Habilitationsgesuches, die Annahme der schriftlichen und mündlichen Habilitationsleistung und die nach der Habilitationsordnung der Universität Mannheim weiter zu treffenden Entscheidungen. Er besteht aus der Dekanin oder dem Dekan, den Professor:innen, den weiteren habilitierten Mitgliedern und den positiv zwischenevaluierten Juniorprofessor:innen der Fakultät, den emeritierten und im Ruhestand befindlichen Professor:innen, die vor der Entscheidung über die Zulassung zur Habilitation ihre Bereitschaft zur Teilnahme am Habilitationsverfahren erklärt haben. Den Vorsitz im Habilitationsausschuss hat die Dekanin bzw. der Dekan.
Der Promovierenden-Konvent der Fakultät für Sozialwissenschaften besteht aus allen an der Fakultät für Sozialwissenschaften eingeschriebenen Doktorandinnen und Doktoranden und vertritt ihre Interessen. Die Sprecherinnen des Konvents sind beratende Mitglieder im Promotionsausschuss.
Die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät wirkt bei der Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und bei der Beseitigung bestehender Nachteile für Wissenschaftlerinnen und Studentinnen an der Fakultät mit. Sie wird im Fakultätsrat gewählt und gehört der Gruppe der Professorinnen und Professoren an. Außerdem ist sie als Beauftragte des Dekanats der Fakultätsleitung zugeordnet. Ihre beiden Stellvertreterinnen werden ebenfalls im Fakultätsrat gewählt und kommen aus den zwei anderen Fachbereichen der Fakultät. Auf diese Weise sind alle drei Fachbereiche (Politikwissenschaft, Psychologie und Soziologie) vertreten. Die Fakultätsgleichstellungsbeauftragte oder eine ihrer Stellvertreterinnen sind Mitglied in den Berufungs- und Auswahlkommissionen der Fakultät.
Die Studierenden der Fakultät für Sozialwissenschaften werden durch zwei Fachbereichsvertretungen repräsentiert: Die Fachbereichsvertretung für Soziologie und Politikwissenschaft sowie die Fachbereichsvertretung für Psychologie.
Sie sind das Sprachrohr der Studierenden und erste Ansprechpartnerinnen für das Fakultätsmanagement bei studentischen Angelegenheiten. Außerdem sitzen Mitglieder der Fachbereichsvertretungen als gewählte Mitglieder in der Studienkommission und im Fakultätsrat der Fakultät für Sozialwissenschaften.
Für den Inhalt der jeweiligen Seiten sind die Fachbereichsvertretungen selbst verantwortlich. Fragen, Anregungen oder Kritik senden Sie bitte an die jeweils angegebenen Verantwortlichen.
Herbst-/Wintersemester 2024 | |||
Fakultätsrat | 18.09.2024 | 23.10.2024 | 20.11.2024 |
Studienkommission | 18.09.2024 | 23.10.2024 | 20.11.2024 |
Habilitationsausschuss | bei Bedarf, siehe Termine Fakultätsrat | ||
Promotionsausschuss | 11.09.2024 | 16.10.2024 | 13.11.2024 |