Zur Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland ist Ihre Kurswahl vor Antritt des Auslandsaufenthalts vorab mit der Auslandskoordination Ihres Hauptfaches zu klären. Was dabei zu beachten ist, finden Sie auf der Seite Kurswahl im Ausland.
Nach Absprache der Kurse wird das sogenannte Learning Agreement erstellt, auf dem die anzuerkennenden Leistungen aufgeführt und durch die Auslandsbeauftragte bestätigt werden. Im Rahmen von Auslandsprogrammen gibt es an der Universität zwei Arten des Learning Agreements:
1. Das Erasmus Learning Agreement: Dieses gilt nur für die europäischen Austauschprogramme und wird benötigt, um die Förderung innerhalb des Erasmus-Programms zu erhalten. Dieses wird u.a. von der*dem Auslandsbeauftragten Ihres Fachbereichs (sowohl der Universität Mannheim als auch der ausländischen Hochschule) als auch von den Auslandskoordinatoren der akademischen Auslandsämter im In- und Ausland unterschrieben.
Die jeweils aktuelle Version des Erasmus LAs ist im Portal Mobility-Online zu finden. Darüber hinaus sind dort weitere Anweisungen zum Verfahren angegeben.
2. Das fachbereichsinterne Learning Agreement: Das interne LA enthält alle Kurse, die Sie sich für Kurse der Fakultät für Sozialwissenschaften anrechnen lassen möchten. Dieses Learning Agreement ist für die internen Anerkennungsprozesse notwendig und wird deshalb auch verkürzt „Internes Learning Agreement“ oder „Internes LA“ genannt. Das interne LA wird mit Hilfe des Anrechnungs-Tools-Uni-Mannheim (ARETUM)erstellt. Für jedes Learning Agreement wird ein Code generiert, den Sie bitte bei der fortlaufenden Kommunikation mit der Auslandskoordination angeben.
Das interne LA muss von der Auslandskoordination und Ihnen unterschrieben werden. Es muss nicht an das akademische Auslandsamt weitergeleitet werden, da es nur zur Anerkennung der im Ausland erworbenen Prüfungsleistungen dient.
Sollten sich während Ihres Aufenthaltes Änderungen ergeben haben, können Sie diese per E-Mail mit Ihrer Auslandskoordination klären. Eine aktuelle Version ist dann nach Ihrer Rückkehr bei der Auslandskoordination abzuholen.
Möchten Sie einen Kurs doch nicht anerkennen lassen, können Sie diesen einfach streichen, ohne, dass das LA neu erstellt werden muss.
Ihren Erfahrungsbericht laden Sie im Portal Mobility Online hoch.
Nach der elektronischen Einreichung Ihres Erfahrungsberichts wird dieser durch das AAA auf Vollständigkeit geprüft. Bitte beachten Sie, dass die Prüfung Ihres Erfahrungsberichts einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine Bestätigungs-Email. Erst danach können Sie sich in Ihrem Mobility Online Workflow die Bestätigung über die Einreichung eines Erfahrungsberichts herunterladen.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an das Akademische Auslandsamt.
Das Transcript of Records ist die Bescheinigung über erbrachte Leistungen und über Noten Ihrer Gastuniversität. Zur Anerkennung benötigen Sie das Transcript of Records im Original (mit Unterschrift und Stempel der ausstellenden Institution) oder durch das AAA oder die Auslandskoordination des Fachbereichs verifiziert (beispielsweise, wenn das Transcript of Records nur als pdf-Datei übermittelt wurde).
Das ToR wird in der Regel von der Gastuniversität direkt an die Universität Mannheim geschickt. Sie werden per E-Mail informiert, wenn Sie Ihr Transcript abholen können.
Studierende der Politikwissenschaft, der Soziologie und der Psychologie stellen ihren Antrag auf Anerkennung beim Zentralen Prüfungsausschuss (ZPA).
Die Notenumrechnungstabellen für im Auslandssemester erbrachte Leistungen finden Sie auf ILIAS. Melden Sie sich hierfür wie gewohnt mit Ihrer Kennung auf ILIAS an und suchen Sie die Gruppe „Umrechnungstabellen für das Auslandsstudium“ aus, zu der Sie sich anmelden können. Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Notenumrechnung, die vom Prüfungsausschuss BWL bereitgestellt werden.
Die Anerkennung der Leistung erfolgt für Studierende der Politikwissenschaft, der Soziologie und der Psychologie bei der Geschäftsstelle des ZPAs, bei der Sie einen Antrag auf Auslandsanerkennung stellen.
Mannheimer Studierende, die an einem Auslandsstudium interessiert sind, können sich gerne an das Akademische Auslandsamt wenden. Die Kolleginnen und Kollegen beantworten gerne organisatorische Fragen zu Bewerbung, Visum und Finanzierungsmöglichkeiten.