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Anerkennung von Leistungen

Learning Agreement, Transcript of Records und Erfahrungs­bericht

Zur Anerkennung von Prüfungs­leistungen aus dem Ausland ist Ihre Kurswahl vor Antritt des Auslands­aufenthalts vorab mit der Auslands­koordination Ihres Hauptfaches zu klären. Was dabei zu beachten ist, finden Sie auf der Seite Kurswahl im Ausland.

Schritt 1: Das Learning Agreement erstellen

  • Learning Agreement

    Nach Absprache der Kurse wird das sogenannte Learning Agreement erstellt, auf dem die anzuerkennenden Leistungen aufgeführt und durch die Auslands­beauftragte bestätigt werden. Im Rahmen von Auslands­programmen gibt es an der Universität zwei Arten des Learning Agreements:

    1. Das Erasmus Learning Agreement: Dieses gilt nur für die europäischen Austausch­programme und wird benötigt, um die Förderung innerhalb des Erasmus-Programms zu erhalten. Dieses wird u.a. von der*dem Auslands­beauftragten Ihres Fach­bereichs (sowohl der Universität Mannheim als auch der ausländischen Hochschule) als auch von den Auslands­koordinatoren der akademischen Auslands­ämter im In- und Ausland unterschrieben.

    Die jeweils aktuelle Version des Erasmus LAs ist im Portal Mobility-Online zu finden. Darüber hinaus sind dort weitere Anweisungen zum Verfahren angegeben.

    2. Das fach­bereichs­interne Learning Agreement: Das interne LA enthält alle Kurse, die Sie sich für Kurse der Fakultät für Sozial­wissenschaften anrechnen lassen möchten. Dieses Learning Agreement ist für die internen Anerkennungs­prozesse notwendig und wird deshalb auch verkürzt „Internes Learning Agreement“ oder „Internes LA“ genannt. Das interne LA wird mit Hilfe des Anrechnungs-Tools-Uni-Mannheim (ARETUM)erstellt. Für jedes Learning Agreement wird ein Code generiert, den Sie bitte bei der fortlaufenden Kommunikation mit der Auslands­koordination angeben.

    Das interne LA muss von der Auslands­koordination und Ihnen unterschrieben werden. Es muss nicht an das akademische Auslands­amt weitergeleitet werden, da es nur zur Anerkennung der im Ausland erworbenen Prüfungs­leistungen dient.

    Sollten sich während Ihres Aufenthaltes Änderungen ergeben haben, können Sie diese per E-Mail mit Ihrer Auslands­koordination klären. Eine aktuelle Version ist dann nach Ihrer Rückkehr bei der Auslands­koordination abzuholen.

    Möchten Sie einen Kurs doch nicht anerkennen lassen, können Sie diesen einfach streichen, ohne, dass das LA neu erstellt werden muss.

    Learning Agreement

Schritt 2: Den Erfahrungs­bericht hochladen

  • Erfahrungs­bericht

    Ihren Erfahrungs­bericht laden Sie im Portal Mobility Online hoch. 

    Nach der elektronischen Einreichung Ihres Erfahrungs­berichts wird dieser durch das AAA auf Vollständigkeit geprüft. Bitte beachten Sie, dass die Prüfung Ihres Erfahrungs­berichts einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine Bestätigungs-Email. Erst danach können Sie sich in Ihrem Mobility Online Workflow die Bestätigung über die Einreichung eines Erfahrungs­berichts her­unterladen.

    Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an das Akademische Auslands­amt.

Schritt 3: Das Transcript of Records (ToR)

  • Transcript

    Das Transcript of Records ist die Bescheinigung über erbrachte Leistungen und über Noten Ihrer Gast­universität. Zur Anerkennung benötigen Sie das Transcript of Records im Original (mit Unterschrift und Stempel der ausstellenden Institution) oder durch das AAA oder die Auslands­koordination des Fach­bereichs verifiziert (beispielsweise, wenn das Transcript of Records nur als pdf-Datei übermittelt wurde).

    Das ToR wird in der Regel von der Gast­universität direkt an die Universität Mannheim geschickt. Sie werden per E-Mail informiert, wenn Sie Ihr Transcript abholen können.

Schritt 4: Antrag auf Anerkennung stellen


Notenumrechnung

Die Notenumrechnungs­tabellen für im Auslands­semester erbrachte Leistungen finden Sie auf ILIAS. Melden Sie sich hierfür wie gewohnt mit Ihrer Kennung auf ILIAS an und suchen Sie die Gruppe „Umrechnungs­tabellen für das Auslands­studium“ aus, zu der Sie sich anmelden können. Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Notenumrechnung, die vom Prüfungs­ausschuss BWL bereitgestellt werden.

Erfahrungs­bericht

Erfahrungs­bericht in Mobility-Online hochladen.

Zentraler Prüfungs­ausschuss (ZPA)

Die Anerkennung der Leistungen beim ZPA beantragen.

Studien­beratung

Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Fach­spezifische Fragen

Prüfungs­ausschüsse

  • Antrag auf Anerkennung

    Die Anerkennung der Leistung erfolgt für Studierende der Politik­wissenschaft, der Soziologie und der Psychologie bei der Geschäftsstelle des ZPAs, bei der Sie einen Antrag auf Auslands­anerkennung stellen. 

    Studentische Hilfskräfte ZPA

    Studentische Hilfskräfte ZPA

    Nicola Eske, Marija Stojanovic
    Anerkennungen Auslands­semester
    Universität Mannheim
    Geschäftsstelle des Zentralen Prüfungs­ausschusses
    L 9, 7 – Raum 312
    68161 Mannheim

Akademisches Auslands­amt