Forschungspraktikum im M.A. Political Science und M.A. Sociology
In den beiden Masterstudiengängen Political Science und Sociology der Fakultät für Sozialwissenschaften sind Forschungspraktika Teil des Curriculums. Eine Pflichtpraktikumsbescheinigung können Sie sich selbstständig über AretUM erstellen.
Bei der Suche, Bewerbung und Vorbereitung werden Sie vom Praktikumsbüro unterstützt.
Allgemeines | Forschungspraktikum | Summer School |
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Kombination aus Praktikum und Summer School ist möglich | 6 Wochen | 2 Wochen |
In der Regel nach dem 2. Semester | 8 ECTS | |
Ein Bericht muss geschrieben werden (keine Prüfungsanmeldung notwendig) | 210 Stunden |
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Anerkennung | Sozialwissenschaftliches Forschungsinstitut Studentische Tätigkeiten in der Forschung | Sozialwissenschaftliche, empirische Ausrichtung |
Wichtige Dokumente
Antrag auf Anerkennung eines Praktikums
Fristen Einreichung Praktikumsunterlagen
Achten Sie bitte darauf, dass Sie für das Semester, in dem die Anerkennungsfrist für das Praktikum liegt, zurückgemeldet sind. Dies gilt auch, wenn das Praktikum die letzte zu erbringende Leistung in Ihrem Studium ist. Wenn Sie zum Beispiel ein Praktikum bis einschließlich August absolvieren, können Sie dieses frühstens zum 1. September zur Anerkennung (=Prüfdatum) einreichen. Diese Frist liegt im Herbst-/Wintersemester (1. August bis 31. Januar). Die Anerkennung des Praktikums erfordert demnach eine Rückmeldung für das Herbst-/Wintersemester. Wenn Sie nach Einreichung der Praktikumsunterlagen nicht weiter eingeschrieben sein möchten, können Sie sich nach der Abgabe tagesaktuell zum 1. September exmatrikulieren.
Abgabezeiträume
Antrag auf Anerkennung eines Praktikums zusammen mit den Praktikumsunterlagen
Weiterleitung an das Studienbüro
(erfolgt durch das Praktikumsbüro)
Verbuchung für Semester
16. November – 31. Januar Ende Januar HWS 01. Februar – 01. März Anfang März FSS 02. März – 15. April Mitte April FSS 16. April – 15. Juni Mitte Juni FSS 16. Juni – 31. Juli Ende Juli FSS 01. August – 01. September Anfang September HWS 02. September – 15. November Mitte November HWS Leitfäden Praktikumsbericht (EN)
Praktikumsordnung
Eigenständigkeitserklärung
Pflichtpraktikumsbescheinigung
Wenn Sie ein Praktikum machen möchten, fordern einige Praktikumsgeber*innen eine Pflichtpraktikumsbescheinigung. Dabei handelt es sich um einen Nachweis, dass Sie im Laufe Ihres Studiums ein Praktikum absolvieren müssen. Die Pflichtpraktikumsbescheinigung können Sie sich ab sofort selbstständig über AretUM erstellen. Zusammen mit einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung können Sie bei Bedarf diese Bescheinigung bei Ihrer Praktikumsstelle vorlegen. Über AretUM können Sie außerdem Ihre Learning Agreements bei einem Auslandssemester bearbeiten.
Kontakt
Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Das Praktikumsbüro beantwortet Studierenden gerne alle Fragen zum Pflichtpraktikum, Auslandspraktikum oder Ihren Bewerbungsunterlagen. Auch Praktikumsanbieter oder Arbeitgeber sind herzlich eingeladen, uns Stellenangebote zukommen zu lassen.