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Informationen für Studierende der PO 2017

Sie studieren im Bachelor of Science (B.Sc.) Psychologie  mit Studien­start zwischen Herbst-/Wintersemester 2017 und Herbst-Wintersemester 2019? Dann finden Sie hier alle wichtigen Informationen zu Ihrem Studium. Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, kommen Sie in die Fach­studien­beratung.

  • Prüfungs­ordnung

    Die Prüfungs­ordnung gibt Aufschluss über Ihre Rechte und Pflichten als Studierende und über die Studien- und Prüfungs­leistungen, die Sie erbringen müssen. Zudem enthält sie Angaben über Prüfungs­fristen, Wiederholungs­bedingungen, ECTS-Punkte sowie die genaue Bezeichnung des Abschlusses. Wer die Prüfungs­ordnung kennt, kann sich viele Fragen selbst beantworten.

    Prüfungs­ordnung

    Bitte achten Sie darauf, sich in der für Sie gültigen Prüfungs­ordnung ab HWS 2017 zu informieren. Zudem kann sich seit der Einführung der Prüfungs­ordnung ab HWS 2021 (Studien­start zwischen Herbst-/Wintersemester 2020 bis 2023) der Angebotsturnus von Lehr­veranstaltungen und Prüfungen geändert haben kann. Diese Änderungen können Sie hier nachvollziehen.

    Informationen zum Thema Prüfungen

  • Modulkatalog

    Im Modulkatalog finden Sie Informationen zu den einzelnen Modulen Ihres Studien­gangs. Für Sie ist wichtig zu wissen, welche Veranstaltungen Sie in einem Modul belegen sollen, welche Studien- und Prüfungs­leistungen Sie erbringen müssen und wie viele ECTS-Punkte Sie für die jeweiligen Module erhalten.

    Bitte beachten Sie, dass sich seit der Einführung der Prüfungs­ordnung ab HWS 2021 (Studien­start zwischen Herbst-/Wintersemester 2020 bis 2023) der Angebotsturnus von Lehr­veranstaltungen und Prüfungen geändert haben kann. Diese Änderungen können Sie hier nachvollziehen.

  • Studien­struktur

    Die Studien­struktur beschreibt den empfohlenen Studien­aufbau. Wenn Sie entsprechend dieses Zeitplans studieren, werden Sie Ihr Studium in der Regel­studien­zeit absolvieren können. Bitte achten Sie darauf, sich an der für Sie gültigen Studien­struktur (Studien­start) zu orientieren.

    Bitte beachten Sie, dass sich seit der Einführung der Prüfungs­ordnung ab HWS 2021 (Studien­start zwischen Herbst-/Wintersemester 2020 bis 2023) der Angebotsturnus von Lehr­veranstaltungen und Prüfungen geändert haben kann. Diese Änderungen können Sie hier nachvollziehen.

  • Änderungen im Lehr­veranstaltungs- und Prüfungs­turnus

    Durch die Einführung der Prüfungs­ordnung ab HWS 2021 haben sich zum Teil Änderungen ergeben, in welchem Semester Lehr­veranstaltungen und Prüfungen angeboten werden. Auch hinsichtlich der Prüfungs­dauer kann es Änderungen geben. Die nachfolgende Über­sicht stellt die Änderungen dar:

  • Informationen für Studierende der PO 2017, die sich für einen Master Klinische Psychologie und Psychotherapie nachqualifizieren wollen

    Über­gangs­regelungen (Nachqualifizierungen)

    Die Über­gangs­regelungen werden nur den Studierenden der Prüfungs­ordnung ab HWS 2017 angeboten, die im HWS 2018 oder HWS 2019 ihr Studium im 1. Fach­semester aufgenommen haben. Ziel der Über­gangs­regelungen ist es, Qualifikationen gemäß § 8 Nr. 1 PsychThApprO zu erwerben, um nach Abschluss der Nachqualifizierungs­maßnahmen einen Bachelor­abschluss Psychologie zu haben, der gleichwertig zu einem polyvalenten Bachelor­abschluss Psychologie ist. Absolventinnen und Absolventen, die die Über­gangs­regelungen in Anspruch genommen haben, erhalten mit dem Abschlusszeugnis eine entsprechende Bescheinigung.

    In diesem Abschnitt finden Sie Dokumente und Formulare mit Bezug zu den Über­gangs­regelungen:

    1. Informations­blatt zu den Über­gangs­regelungen
    2. Umbuchungs­formular (Das ausgefüllte Formular schicken Sie bitte unter­schrieben an das Studien­büro Psychologie.)
    3. Ergänzende Informationen zum Modulkatalog des B.Sc. Psychologie ab HWS 2017 zur Erfüllung der Vorgaben der PsychThApprO (kann für Bewerbungen für einen Master in Klinischer Psychologie und Psychotherapie verwendet werden).
    4. Bestätigung des Regierungs­präsidiums Stuttgart zur Konformität der Nachqualifizierungs­maßnahmen mit den Lerninhalten des polyvalenten Bachelor Psychologie nach PsychThG gemäß PsychThApprO (kann für Bewerbungen für einen Master in Klinischer Psychologie und Psychotherapie verwendet werden).
  • Nebenfach

    Als Studierende der Prüfungs­ordnung ab HWS 2017 lernen Sie im Nebenfach eine andere wissenschaft­liche Disziplin kennen. Betriebs­wirtschafts­lehre und Medien- und Kommunikations­wissenschaft gehören zu den beliebtesten Fächern. Es stehen aber noch viele andere Fächer zur Wahl: Informatik, Linguistik, Mathematik, Philosophie, Politik­wissenschaft, Soziologie, Volkswirtschafts­lehre und Wirtschafts­pädagogik. Jedes dieser Fächer ermöglicht Ihnen eine individuelle Fokuslegung und eine noch bessere Vorbereitung auf Ihre spätere berufliche Tätigkeit. Sie entscheiden selbst, welches Nebenfach Sie wählen.

    Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich für einen Master Klinische Psychologie und Psychotherapie nachqualifizieren wollen, müssen Sie die Lehr­veranstaltungen U1 und U2 aus der PO 2021 absolvieren, die als Äquivalent für das Nebenfach „Psychiatrie“ gelten.

  • Praxismodul

    Im Studien­gang ist ein zwölfwöchiges (bzw. 450 Arbeits­stunden) Pflicht­praktikum im Berufsfeld von Psychologinnen und Psychologen zu absolvieren. Die berufspraktischen Einsätze ermöglichen es Ihnen, frühzeitig Berufserfahrung zu sammeln, potentielle Karrierewege kennenzulernen sowie Kontakte zu Unter­nehmen und Kliniken zu knüpfen. Bei der Suche, Bewerbung und Vorbereitung auf das Praktikum werden Sie vom Praktikumsbüro unter­stützt. 

    Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich für einen Master Klinische Psychologie und Psychotherapie nachqualifizieren wollen, müssen Sie (zusätzliche) Praktika absolvieren, die den Vorgaben der Approbations­ordnung zu Orientierungs­praktikum und berufs­qualifizierender Tätigkeit I entsprechen.

  • Versuchspersonenstunden

    In Ihrem Studium absolvieren Sie mindestens 30 Versuchspersonenstunden (Vpn-Stunden). Sie nehmen an Studien und Experimenten teil, die von den Lehr­stühlen und Ihren Kommilitoninnen und Kommilitonen durchgeführt werden. Dadurch lernen Sie die vielfältige und interessante Forschung der Psychologie in Mannheim kennen. Ihre Teilnahme an den Studien managen Sie über das Online­system SONA.

    Ablauf

    • Registrieren Sie sich in SONA.
    • Melden Sie sich zur Studien­teilnahme an.
    • Wenn Sie Ihre 30 Vpn-Stunden absolviert haben, drucken Sie die Startseite mit der Vpn-Stunden-Über­sicht aus.
    • Geben Sie den Ausdruck mit Angabe Ihrer Matrikelnummer und Unter­schrift beim Studien­büro II ab.
    • Das Studien­büro II prüft die Angaben und erkennt Ihnen die Vpn-Stunden als Studien­leistung (1 ECTS) an.

    Mehr Informationen

  • Bachelor­arbeit

    Die Bachelor­arbeit ist für das sechste Fach­semester vorgesehen, optional kann sie bereits im fünften Fach­semester geschrieben werden. Als Studierende sind Sie selbst dafür verantwortlich, sich eine Betreuung für Ihre Bachelor­arbeit zu sichern.

    Tipp: Die Fach­bereichs­vertretung Psychologie informiert zu jedem Semesterbeginn zum Thema Bachelor­arbeit. Ansonsten sprechen Sie einen Lehr­stuhl oder Dozierenden Ihrer Wahl an und vereinbaren die Betreuung Ihrer Bachelor­arbeit.

    Das Thema Ihrer Bachelor­arbeit wird von der das Thema ausgebenden und betreuenden Hochschul­lehr­erin beziehungs­weise von dem das Thema ausgebenden und betreuenden Hochschul­lehrer ausgegeben (= Prüfer/in). Prüfer/in sind in der Regel die Psychologieprofessorinnen und -professoren der Universität Mannheim. Sie selbst haben Gelegenheit, Vorschläge für das Thema Ihrer Bachelor­arbeit einzubringen.

    Zur Anmeldung und Zulassung Ihrer Bachelor­arbeit stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Prüferin/Ihrem Prüfer. Ihre Bachelor­arbeit gilt offiziell als angemeldet und zugelassen, sobald der Antrag von der das Thema ausgebenden Prüferin beziehungs­weise dem das Thema ausgebenden Prüfer unter­schrieben wurde. Bitte achten Sie darauf, dass die Namen aller Prüfenden leserlich vermerkt sind und der Antrag auch von Ihnen unter­schrieben ist. Die Bearbeitungs­dauer beträgt 12 Wochen. Das genaue Abgabedatum für Ihre Bachelor­arbeit wird von der Prüferin/dem Prüfer auf dem Antrag vermerkt. Den vollständig ausgefüllten Antrag senden Sie bitte an Ihre Sachbearbeitung im Studien­büro.

    Eine Verlängerung der Abgabefrist um höchstens sechs Wochen kann aus wichtigem Grund einmalig beim Prüfungs­ausschuss beantragt werden.

    Informationen zur Durchführung und der Gestaltung der Bachelor­arbeit erhalten Sie von Ihrer Betreuung beziehungs­weise vom Lehr­stuhl.

    Die Abgabe Ihrer Bachelor­arbeit erfolgt spätestens zum Abgabetermin. Die Bachelor­arbeit ist in einfacher Ausfertigung abzugeben. Die Abgabe kann in elektronischer Form als PDF-Datei oder alternativ in gedruckter Form erfolgen. Bitte klären Sie die bevorzugte Abgabemodalität mit Ihrer Prüferin/Ihrem Prüfer beziehungs­weise den Prüfenden der Abschlussarbeit. Darüber hinaus kann die Bachelor­arbeit in der Universitäts­bibliothek veröffentlicht und damit anderen Studierenden zugänglich gemacht werden. Die Abgabe eines Druckexemplars für die Universitäts­bibliothek ist freiwillig. Daher muss diesem Exemplar eine unter­schriebene Einwilligung zur Veröffentlichung beigefügt werden. Die Abgabe kann gemeinsam mit den weiteren Exemplaren oder direkt in den Bibliotheks­bereichen erfolgen.

  • Prüfungs­ausschuss

    Studierende wenden sich mit ihren Anliegen an die Geschäftsstelle der Prüfungs­ausschüsse der Fakultät für Sozial­wissenschaften und der Philosophischen Fakultät (ZPA). Dabei kann es sich beispielsweise um die Beantragung einer Anerkennung, einer Fristverlängerung (beispielsweise maximale Studien­zeit, Bearbeitungs­zeit der Bachelor­arbeit) oder eines außerordentlichen Nebenfachs handeln. Alle Anliegen werden vom ZPA  bearbeitet.

    Die Leitung des Prüfungs­ausschusses liegt im Bachelor of Science Psychologie bei Prof. Dr. Michaela Wänke.

Kontakt

Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Das Studien­gangs­management beantwortet Ihnen alle akademischen Fragen zum Studien­gang (Studien­inhalte, Studien­verlauf, Auslands­aufenthalt). Für Fragen rund um die Organisation Ihres Studiums (Prüfungen, Noten, Rückmeldung, Beurlaubung) ist das Studien­büro II Ihr Ansprech­partner.

Studien­gangs­management Psychologie

Studien­gangs­management Psychologie

B.Sc. Psychologie – Florian Dorner ; M.Sc. AWG und KuK, Auslands­koordination – Leonie Cegla
Universität Mannheim
Fakultät für Sozial­wissenschaften
A 5, 6
Bauteil A – Raum 4. OG
68159 Mannheim
Leonie Cegla, M.Sc.

Leonie Cegla, M.Sc. (sie/ihr)

Studien­gangs­management Psychologie
In Elternzeit
Universität Mannheim
Fakultät für Sozial­wissenschaften
A 5, 6
Bauteil A – Raum A 419
68159 Mannheim

Studien­büro

Sandra Haag (geb. Kiss)

Sandra Haag (geb. Kiss)

B.Sc./M.Sc. Psychologie
Universität Mannheim
Dezernat II – Studien­angelegenheiten
Studien­büro II
L 1, 1 – Raum 123
68161 Mannheim
Sprechstunde:
Offene Sprechstunde dienstags 9.00–11.00 Uhr (Zi 120).
Beratungen finden außerdem telefonisch oder als Videokonferenz statt. Bitte buchen Sie Ihren Termin über folgendes Formular: https://www.uni-mannheim.de/index.php?id=30549.