Pflichtpraktikum im M.Sc. Psychologie
In den beiden Masterstudiengängen Psychologie (AWG und KK) der Fakultät für Sozialwissenschaften sind Praktika Teil des Curriculums. Eine Pflichtpraktikumsbescheinigung können Sie sich selbstständig über AretUM erstellen.
Bei der Suche, Bewerbung und Vorbereitung werden Sie vom Praktikumsbüro unterstützt.
Dauer und der Zeitpunkt | Anerkennung | Und danach? |
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8 Wochen/ | Absolviert im Berufsfeld von Psychologinnen und Psychologen |
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Idealerweise während der vorlesungsfreien Zeit | 10 ECTS Punkte | Diesen Antrag beim Studiengangsmanagement einreichen |
Vor dem Studium erworbene Praxiserfahrung können angerechnet werden, sofern die Tätigkeitsmerkmale erfüllt sind | ||
Studienbegleitende Tätigkeiten (bspw. als stud. Hilfskraft an einem Lehrstuhl/Forschungserinrichtung) können angerechnet werden, sofern die Tätigkeitsmerkmale erfüllt sind | ||
Betreuende Person muss Psychologieausbildung besitzen (Dipl./B.Sc./M.Sc.) | Wenn betreuende Person keine psychologische Ausbildung besitzt oder das Praktikum im Ausland absolviert wurde, Antrag auf Genehmigung stellen |
Wichtige Dokumente
Anträge auf Anerkennung und Genehmigung
Fristen Einreichung Praktikumsunterlagen
Achten Sie bitte darauf, dass Sie für das Semester, in dem die Anerkennungsfrist für das Praktikum liegt, zurückgemeldet sind. Dies gilt auch, wenn das Praktikum die letzte zu erbringende Leistung in Ihrem Studium ist. Wenn Sie zum Beispiel ein Praktikum bis einschließlich August absolvieren, können Sie dieses frühstens zum 1. September zur Anerkennung (= letzter Tag des Abgabezeitraums ist das Prüfdatum) einreichen. Diese Frist liegt im Herbst-/Wintersemester (1. August bis 31. Januar). Die Anerkennung des Praktikums erfordert demnach eine Rückmeldung für das Herbst-/Wintersemester. Wenn Sie nach Einreichung der Praktikumsunterlagen nicht weiter eingeschrieben sein möchten, können Sie sich nach der Abgabe tagesaktuell zum Prüfdatum (im Beispiel zum 1. September) exmatrikulieren.
Abgabezeiträume
Antrag auf Anerkennung eines Praktikums zusammen mit den Praktikumsunterlagen
Weiterleitung an das Studienbüro
(erfolgt durch das Praktikumsbüro)
Verbuchung für Semester
16. November – 31. Januar Ende Januar HWS 01. Februar – 01. März Anfang März FSS 02. März – 15. April Mitte April FSS 16. April – 15. Juni Mitte Juni FSS 16. Juni – 31. Juli Ende Juli FSS 01. August – 01. September Anfang September HWS 02. September – 15. November Mitte November HWS Leitfaden Praktikumsbericht
Praktikumsordnung
Eigenständigkeitserklärung
Pflichtpraktikumsbescheinigung
Wenn Sie ein Praktikum machen möchten, fordern einige Praktikumsgeber*innen eine Pflichtpraktikumsbescheinigung. Dabei handelt es sich um einen Nachweis, dass Sie im Laufe Ihres Studiums ein Praktikum absolvieren müssen. Die Pflichtpraktikumsbescheinigung können Sie sich ab sofort selbstständig über AretUM erstellen. Zusammen mit einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung können Sie bei Bedarf diese Bescheinigung bei Ihrer Praktikumsstelle vorlegen. Über AretUM können Sie außerdem Ihre Learning Agreements bei einem Auslandssemester bearbeiten.
Kontakt
Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Das Praktikumsbüro beantwortet Studierenden gerne alle Fragen zum Pflichtpraktikum, Auslandspraktikum oder Ihren Bewerbungsunterlagen. Auch Praktikumsanbieter oder Arbeitgeber sind herzlich eingeladen, uns Stellenangebote zukommen zu lassen.