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Eine blonde Frau schreibt vor dem Mannheimer Schloss mit einem blauen Stift „Hello World“ auf eine Weltkugel.

M.Sc. Klinische Psychologie und Psychotherapie

Informationen für Studierende

Auf dieser Seite finden Studierende des Masters Klinische Psychologie und Psychotherapie wichtige Informationen zu Fragen, die während des Studiums häufig auftauchen. Informieren Sie sich über die Prüfungs­ordnung, das Modulhandbuch, die Studien­struktur und die Master­arbeit.  

  • Prüfungs­ordnung

    In der Prüfungs­ordnung finden Sie alle Regelungen zu Ihrem Studium. Dazu gehören Prüfungs­fristen, Anzahl der möglichen Prüfungs­wiederholungen, Anmeldung der Master­arbeit etc.

    Zu finden ist sie auf den zentralen Seiten der Universität unter Psychologie. Wer die Prüfungs­ordnung kennt, kann sich viele Fragen selbst beantworten.

    Die Prüfungs­ordnungen finden Sie hier: 

  • Modulhandbuch

    Im Modulhandbuch finden Sie alle Informationen zu Inhalten und Prüfungs­formen der einzelnen Veranstaltungen und Module.

  • Studien­struktur

    Die Studien­struktur liefert Ihnen einen Über­blick über Ihr Studium – damit Sie besser planen können.

  • Berufs­qualifizierende Tätigkeit III

    Im Rahmen des Master­studiums absolvieren Sie gemäß den Vorgaben der Approbations­ordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten während der berufs­qualifizierenden Tätigkeit III (BQT III bzw. im Modul CI) zwei berufspraktische Einsätze mit insgesamt 600 Stunden. 150 Stunden entfallen dabei auf die ambulante Versorgung, 450 Stunden finden im stationären oder teilstationären Setting statt. Die BQT III dient dem Erwerb vertiefender praktischer Erfahrungen sowie anwendungs­orientierter Kompetenzen in der psychotherapeutischen Versorgung. 

    Die Anleitung der Studierenden erfolgt in beiden berufspraktischen Einsätzen durch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit einer abgeschlossenen Weiterbildung oder durch Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit entsprechender Fach­kunde.

    Mehr Informationen zur berufs­qualifizierenden Tätigkeit III finden Sie hier.

    Die Praktikumsordnung finden Sie auf den zentralen Seiten der Universität unter Psychologie.

  • Master­arbeit

    Was muss ich beachten?

    • Als Vorbereitung auf die Master­arbeit ist die Mitarbeit in laufenden Forschungs­projekten ein wichtiger Bestandteil des Studiums. Sobald feststeht, in welchem Bereich Sie Ihre Master­arbeit schreiben wollen, sollten Sie sich an eine passende Fach­vertreterin bzw. einen passenden Fach­vertreter wenden, um ein Thema und den Ablauf zu vereinbaren. Zur Auswahl stehen Projekte aus den Bereichen PsychotherapieforschungKlinische (und Biologische) Psychologie, Kognitive Psychologie, Neuropsychologie, klinisch-psychologische Methodenlehre und Diagnostik, Allgemeine Psychologie  oder Gesundheitspsychologie.
    • Beachten Sie bitte, dass das Thema nur von einer zugelassenen Prüferin bzw. einem zugelassenen Prüfer des Fachs Psychologie der Universität Mannheim ausgegeben werden kann. Folgende Personen­gruppen kommen als Prüfer*innen infrage: Hochschul­lehrer*innen (das sind i.d.R. die Professur- bzw. Lehr­stuhl­inhaber*innen), außerplanmäßige Professor*innen und Privatdozent*innen der Universität Mannheim , die im Fach Psychologie Lehr­veranstaltungen anbieten. Die Master­arbeit ist von der prüfenden Person, die die Master­arbeit ausgegeben hat und einer zweiten prüfenden Person zu begutachten. Die zweite prüfende Person bzw. Zweitgutachter*in wird vom Prüfungs­auschuss bestellt (§ 16 Prüfungs­ordnung).
    • Auch externe Personen dürfen zu Zweitprüfer*innen bzw. Zweitgutachter*innen bestellt werden – können aber nicht Erstbetreuer*in sein! Zur Bestellung einer externen Person als Zweitprüfende müssen Sie einen Antrag auf Genehmigung an den Zentralen Prüfungs­ausschuss stellen, und zwar noch vor der Anmeldung der Master­arbeit!
    • Zur Anmeldung und Zulassung Ihrer Master­arbeit stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Prüferin beziehungs­weise Ihrem Prüfer. Ihre Master­arbeit gilt offiziell als angemeldet und zugelassen, sobald der Antrag von der das Thema ausgebenden Prüferin beziehungs­weise dem das Thema ausgebenden Prüfer unter­schrieben wurde.
    • Bitte achten Sie darauf, dass die Namen aller Prüfenden leserlich vermerkt sind und der Antrag auch von Ihnen unter­schrieben ist.
    • Die Bearbeitungs­dauer beträgt 6 Monate. Das genaue Abgabedatum für Ihre Master­arbeit wird von der Prüferin/ dem Prüfer auf dem Antrag vermerkt.
    • Den vollständig ausgefüllten Antrag senden Sie bitte an Ihre Sachbearbeitung im Studien­büro.
    • Die Abgabe Ihrer Master­arbeit erfolgt spätestens zum Abgabedatum. Die Master­arbeit ist in einfacher Ausfertigung abzugeben. Die Abgabe kann in elektronischer Form als PDF-Datei oder alternativ in gedruckter Form erfolgen. Bitte klären Sie die bevorzugte Abgabemodalität mit den Prüfern der Abschlussarbeit. Darüber hinaus kann die Master­arbeit in der Universitäts­bibliothek veröffentlicht und damit anderen Studierenden zugänglich gemacht werden. Die Abgabe eines Druckexemplars für die Universitäts­bibliothek ist freiwillig. Daher muss diesem Exemplar eine unter­schriebene Einwilligung zur Veröffentlichung beigefügt werden. Die Abgabe kann gemeinsam mit den weiteren Exemplaren oder direkt in den Bibliotheks­bereichen erfolgen.
    • Eine Verlängerung der Abgabefrist um höchstens zwei Monate kann aus wichtigem Grund einmalig beim Prüfungs­ausschuss beantragt werden.
  • Zusätzliche Informationen für Studierende

    Informationen zur Approbations­prüfung

    Die Approbations­prüfung in Psychotherapie wird zentral vom Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungs­fragen (IMPP) organisiert. Das IMPP erstellt im Auftrag der einzelnen Bundes­länder in Zusammenarbeit mit externen Sachverständigen sowohl die schriftlichen Prüfungen für Psychologische Psychotherapeut*innen und für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen nach der bis zum 31.08.2020 geltenden Fassung des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG  1999) als auch die anwendungs­orientierte Parcours­prüfung als Teil der psychotherapeutischen Prüfung, die im Rahmen der Reform des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG 2019) vorgesehen ist.

    Auf den Websites des IMPP finden Sie nützliche Informationen zur Ausgestaltung und Durchführung der Approbations­prüfung in Psychotherapie.

    Auch die Termine für die Approbations­prüfung, die gemäß §35 PsychApprO zweimal im Jahr stattfinden sollen (März und September), werden aktualisiert auf der entsprechenden Website des IMPP veröffentlicht.

    Gleichwertigkeit des Studien­abschlusses

    Sofern Sie einen nicht berufsrechtlich anerkannten Studien­gang Bachelor Psychologie absolviert haben, müssen Sie beim Regierungs­präsidium Stuttgart einen Antrag stellen, um sich die Gleichwertigkeit Ihres Studien­abschlusses bescheiden zu lassen. Nur dann ist eine Zulassung zur Approbations­prüfung möglich. Weitere Informationen finden Sie hier:

    Auslands­aufenthalt während des Studiums

    Während des Masters Klinische Psychologie und Psychotherapie ist ein Auslands­aufenthalt möglich, benötigt aber eine frühzeitige und intensive Absprache mit dem Studien­gangs- und Praktikums­management. Hier finden sie bereits einige hilfreiche Informationen:

    Derzeit sind keine Dateien verfügbar.

  • Prüfungs­ausschuss

    Die Geschäftsstelle der Prüfungs­ausschüsse der Fakultät für Sozial­wissenschaften und der Philosophischen Fakultät (ZPA) ist für die Bearbeitung der Verfahren des Prüfungs­ausschusses zuständig. Als Studierende wenden Sie sich bitte zur Beantragung einer Fristverlängerung (bspw. maximale Studien­zeit, Bearbeitungs­zeit Ihrer Master­arbeit) an den ZPA.

Auslands­studium

Informieren Sie sich über Ihre vielfältigen Möglichkeiten, ein Auslands­semester zu absolvieren.

Kontakt

Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Das Studien­gangs­management beantwortet Ihnen gerne alle akademischen Fragen zum Studien­gang (Studien­inhalte, Studien­verlauf etc.). Für Fragen zu den berufspraktischen Einsätzen im Rahmen der berufs­qualifizierenden Tätigkeit III steht Ihnen das Praktikums­management für den M.Sc. Klinische Psychologie und Psychotherapiedes Dekanatsbüros der Fakultät für Sozial­wissenschaften zur Verfügung. Für Fragen rund um die Organisation Ihres Studiums (Prüfungen, Noten, Rückmeldung, Beurlaubung) ist das Studien­büro II Ihr Ansprech­partner.

Dr. Anika Skotak

Dr. Anika Skotak (sie/ihr)

Studien­gangs­management M.Sc. Klinische Psychologie und Psychotherapie
Universität Mannheim
Fakultät für Sozial­wissenschaften
A 5, 6
Bauteil A – Raum A 416
68159 Mannheim
Sprechstunde:
Dienstags, 11.00–12.00 Uhr:
Online-Sprechstunde via Teams
Bitte vereinbaren Sie einen Termin:
https://www.sowi.uni-mannheim.de/online-beratung/anika-skotak/

Mittwochs, 13.00–14.00 Uhr:
Offene Telefonsprechstunde
Anwesenheitszeiten:
dienstags und mittwochs, 09.30–14.30 Uhr
Dr. Laura-Ashley Fraunfelter

Dr. Laura-Ashley Fraunfelter (sie/ihr)

Praktikumsmanagerin M.Sc. Klinische Psychologie und Psychotherapie
Universität Mannheim
Fakultät für Sozial­wissenschaften
L 13, 15–17
68161 Mannheim