M.Sc. Klinische Psychologie und Psychotherapie
Informationen für Studierende
Auf dieser Seite finden Studierende des Masters Klinische Psychologie und Psychotherapie wichtige Informationen zu Fragen, die während des Studiums häufig auftauchen. Informieren Sie sich über die Prüfungsordnung, das Modulhandbuch, die Studienstruktur und die Masterarbeit.
Prüfungsordnung
In der Prüfungsordnung finden Sie alle Regelungen zu Ihrem Studium. Dazu gehören Prüfungsfristen, Anzahl der möglichen Prüfungswiederholungen, Anmeldung der Masterarbeit etc.
Zu finden ist sie auf den zentralen Seiten der Universität unter Psychologie. Wer die Prüfungsordnung kennt, kann sich viele Fragen selbst beantworten.
Alles zum Thema Prüfungen finden Sie hier.
Modulhandbuch
Im Modulhandbuch finden Sie alle Informationen zu Inhalten und Prüfungsformen der einzelnen Veranstaltungen und Module.
Studienstruktur
Die Studienstruktur liefert Ihnen einen Überblick über Ihr Studium – damit Sie besser planen können.
Berufsqualifizierende Tätigkeit III
Im Rahmen des Masterstudiums absolvieren Sie gemäß den Vorgaben der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten während der berufsqualifizierenden Tätigkeit III (BQT III bzw. im Modul CI) zwei berufspraktische Einsätze mit insgesamt 600 Stunden. 150 Stunden entfallen dabei auf die ambulante Versorgung, 450 Stunden finden im stationären oder teilstationären Setting statt. Die BQT III dient dem Erwerb vertiefender praktischer Erfahrungen sowie anwendungsorientierter Kompetenzen in der psychotherapeutischen Versorgung.
Die Anleitung der Studierenden erfolgt in beiden berufspraktischen Einsätzen durch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit einer abgeschlossenen Weiterbildung oder durch Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit entsprechender Fachkunde.
Mehr Informationen zur berufsqualifizierenden Tätigkeit III finden Sie hier.
Die Praktikumsordnung finden Sie auf den zentralen Seiten der Universität unter Psychologie.
Masterarbeit
Was muss ich beachten?
- Als Vorbereitung auf die Masterarbeit ist die Mitarbeit in laufenden Forschungsprojekten ein wichtiger Bestandteil des Studiums. Sobald feststeht, in welchem Bereich Sie Ihre Masterarbeit schreiben wollen, sollten Sie sich an eine passende Fachvertreterin bzw. einen passenden Fachvertreter wenden, um ein Thema und den Ablauf zu vereinbaren. Zur Auswahl stehen Projekte aus den Bereichen Psychotherapieforschung, Klinische (und Biologische) Psychologie, Kognitive Psychologie, Neuropsychologie, klinisch-psychologische Methodenlehre und Diagnostik, Allgemeine Psychologie oder Gesundheitspsychologie.
- Beachten Sie bitte, dass das Thema nur von einer zugelassenen Prüferin bzw. einem zugelassenen Prüfer des Fachs Psychologie der Universität Mannheim ausgegeben werden kann. Folgende Personengruppen kommen als Prüfer*innen infrage: Hochschullehrer*innen (das sind i.d.R. die Professur- bzw. Lehrstuhlinhaber*innen), außerplanmäßige Professor*innen und Privatdozent*innen der Universität Mannheim , die im Fach Psychologie Lehrveranstaltungen anbieten. Die Masterarbeit ist von der prüfenden Person, die die Masterarbeit ausgegeben hat und einer zweiten prüfenden Person zu begutachten. Die zweite prüfende Person bzw. Zweitgutachter*in wird vom Prüfungsauschuss bestellt (§ 16 Prüfungsordnung).
- Auch externe Personen dürfen zu Zweitprüfer*innen bzw. Zweitgutachter*innen bestellt werden – können aber nicht Erstbetreuer*in sein! Zur Bestellung einer externen Person als Zweitprüfende müssen Sie einen Antrag auf Genehmigung an den Zentralen Prüfungsausschuss stellen, und zwar noch vor der Anmeldung der Masterarbeit!
- Zur Anmeldung und Zulassung Ihrer Masterarbeit stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Prüferin beziehungsweise Ihrem Prüfer. Ihre Masterarbeit gilt offiziell als angemeldet und zugelassen, sobald der Antrag von der das Thema ausgebenden Prüferin beziehungsweise dem das Thema ausgebenden Prüfer unterschrieben wurde.
- Bitte achten Sie darauf, dass die Namen aller Prüfenden leserlich vermerkt sind und der Antrag auch von Ihnen unterschrieben ist.
- Die Bearbeitungsdauer beträgt 6 Monate. Das genaue Abgabedatum für Ihre Masterarbeit wird von der Prüferin/ dem Prüfer auf dem Antrag vermerkt.
- Den vollständig ausgefüllten Antrag senden Sie bitte an Ihre Sachbearbeitung im Studienbüro.
- Die Abgabe Ihrer Masterarbeit erfolgt spätestens zum Abgabedatum. Die Masterarbeit ist in einfacher Ausfertigung abzugeben. Die Abgabe kann in elektronischer Form als PDF-Datei oder alternativ in gedruckter Form erfolgen. Bitte klären Sie die bevorzugte Abgabemodalität mit den Prüfern der Abschlussarbeit. Darüber hinaus kann die Masterarbeit in der Universitätsbibliothek veröffentlicht und damit anderen Studierenden zugänglich gemacht werden. Die Abgabe eines Druckexemplars für die Universitätsbibliothek ist freiwillig. Daher muss diesem Exemplar eine unterschriebene Einwilligung zur Veröffentlichung beigefügt werden. Die Abgabe kann gemeinsam mit den weiteren Exemplaren oder direkt in den Bibliotheksbereichen erfolgen.
- Eine Verlängerung der Abgabefrist um höchstens zwei Monate kann aus wichtigem Grund einmalig beim Prüfungsausschuss beantragt werden.
Zusätzliche Informationen für Studierende
Informationen zur Approbationsprüfung
Nach Abschluss Ihres Masterstudiums können Sie die Zulassung zur Approbationsprüfung beantragen. Die Approbationsprüfung ist demnach nicht Bestandteil Ihres Studiums, wie oft fälscherlicherweise angenommen wird. Die Approbationsprüfung in Psychotherapie bzw. die staatliche Psychotherapeutische Prüfung wird vor dem Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe im Regierungspräsidium Stuttgart abgelegt. Sie besteht aus einer mündlich-praktischen Fallprüfung und einer anwendungsorientierten Parcoursprüfung. Eine Zulassung zur Staatsprüfung ist nicht vor dem letzten Semester des Masterstudiums möglich.
Das Regierunsgpräsidium Stuttgart hat auf ihren Internetseiten umfangreiche Informationen zum Thema Approbationsprüfung zusammengestellt. Dort finden Sie auch alle Unterlagen bzw. Antragsformulare für die Zulassung zur staatlichen Prüfung.
Gleichwertigkeit des Studienabschlusses
Sofern Sie einen nicht berufsrechtlich anerkannten Studiengang Bachelor Psychologie absolviert haben, müssen Sie beim Regierungspräsidium Stuttgart einen Antrag stellen, um sich die Gleichwertigkeit Ihres Studienabschlusses bescheiden zu lassen. Nur dann ist eine Zulassung zur Approbationsprüfung möglich. Weitere Informationen finden Sie hier:
Auslandsaufenthalt während des Studiums
Während des Masters Klinische Psychologie und Psychotherapie ist ein Auslandsaufenthalt möglich, benötigt aber eine frühzeitige und intensive Absprache mit dem Studiengangs- und Praktikumsmanagement. Hier finden sie bereits einige hilfreiche Informationen:
Prüfungsausschuss
Die Geschäftsstelle der Prüfungsausschüsse der Fakultät für Sozialwissenschaften und der Philosophischen Fakultät (ZPA) ist für die Bearbeitung der Verfahren des Prüfungsausschusses zuständig. Als Studierende wenden Sie sich bitte zur Beantragung einer Fristverlängerung (bspw. maximale Studienzeit, Bearbeitungszeit Ihrer Masterarbeit) an den ZPA.
Kontakt
Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Das Studiengangsmanagement beantwortet Ihnen gerne alle akademischen Fragen zum Studiengang (Studieninhalte, Studienverlauf etc.). Für Fragen zu den berufspraktischen Einsätzen im Rahmen der berufsqualifizierenden Tätigkeit III steht Ihnen das Praktikumsmanagement für den M.Sc. Klinische Psychologie und Psychotherapiedes Dekanatsbüros der Fakultät für Sozialwissenschaften zur Verfügung. Für Fragen rund um die Organisation Ihres Studiums (Prüfungen, Noten, Rückmeldung, Beurlaubung) ist das Studienbüro II Ihr Ansprechpartner.

Dr. Anika Skotak (sie/ihr)
Fakultät für Sozialwissenschaften
A 5, 6
Bauteil A – Raum A 416
68159 Mannheim
Dienstags, 11.00–12.00 Uhr:
Online-Sprechstunde via Teams
Bitte vereinbaren Sie einen Termin:
https://www.sowi.uni-mannheim.de/online-beratung/anika-skotak/
Mittwochs, 13.00–14.00 Uhr:
Offene Telefonsprechstunde
dienstags und mittwochs, 09.30–14.30 Uhr

Dr. Laura-Ashley Fraunfelter (sie/ihr)
Fakultät für Sozialwissenschaften
L 13, 15–17
68161 Mannheim