Auf dieser Seite finden Studierende des Masters Klinische Psychologie und Psychotherapie wichtige Informationen zu Fragen, die während des Studiums häufig auftauchen. Informieren Sie sich über die Prüfungsordnung, das Modulhandbuch, die Studienstruktur und die Masterarbeit.
In der Prüfungsordnung finden Sie alle Regelungen zu Ihrem Studium. Dazu gehören Prüfungsfristen, Anzahl der möglichen Prüfungswiederholungen, Anmeldung der Masterarbeit etc.
Zu finden ist sie auf den zentralen Seiten der Universität unter Psychologie. Wer die Prüfungsordnung kennt, kann sich viele Fragen selbst beantworten.
Im Modulhandbuch finden Sie alle Informationen zu Inhalten und Prüfungsformen der einzelnen Veranstaltungen und Module.
Die Studienstruktur liefert Ihnen einen Überblick über Ihr Studium – damit Sie besser planen können.
Im Rahmen des Masterstudiums absolvieren Sie gemäß den Vorgaben der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten während der berufsqualifizierenden Tätigkeit III (BQT III bzw. im Modul CI) zwei berufspraktische Einsätze mit insgesamt 600 Stunden. 150 Stunden entfallen dabei auf die ambulante Versorgung, 450 Stunden finden im stationären oder teilstationären Setting statt. Die BQT III dient dem Erwerb vertiefender praktischer Erfahrungen sowie anwendungsorientierter Kompetenzen in der psychotherapeutischen Versorgung.
Die Anleitung der Studierenden erfolgt in beiden berufspraktischen Einsätzen durch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit einer abgeschlossenen Weiterbildung oder durch Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit entsprechender Fachkunde.
Mehr Informationen zur berufsqualifizierenden Tätigkeit III finden Sie hier.
Die Praktikumsordnung finden Sie auf den zentralen Seiten der Universität unter Psychologie.
Was muss ich beachten?
Sofern Sie einen nicht berufsrechtlich anerkannten Studiengang Bachelor Psychologie absolviert haben, müssen Sie beim Regierungspräsidium Stuttgart einen Antrag stellen, um sich die Gleichwertigkeit Ihres Studienabschlusses bescheiden zu lassen. Nur dann ist eine Zulassung zur Approbationsprüfung möglich. Weitere Informationen finden Sie hier:
Während des Masters Klinische Psychologie und Psychotherapie ist ein Auslandsaufenthalt möglich, wenn auch etwas planungsintensiver. Aktuell befinden sich noch einige Fragen in Klärung. Hier finden sie jedoch bereits einige hilfreiche Informationen:
Die Geschäftsstelle der Prüfungsausschüsse der Fakultät für Sozialwissenschaften und der Philosophischen Fakultät (ZPA) ist für die Bearbeitung der Verfahren des Prüfungsausschusses zuständig. Als Studierende wenden Sie sich bitte zur Beantragung einer Fristverlängerung (bspw. maximale Studienzeit, Bearbeitungszeit Ihrer Masterarbeit) an den ZPA.
Das Studiengangsmanagement beantwortet Ihnen gerne alle akademischen Fragen zum Studiengang (Studieninhalte, Studienverlauf etc.). Für Fragen zu den berufspraktischen Einsätzen im Rahmen der berufsqualifizierenden Tätigkeit III steht Ihnen das Praktikumsmanagement für den M.Sc. Klinische Psychologie und Psychotherapiedes Dekanatsbüros der Fakultät für Sozialwissenschaften zur Verfügung. Für Fragen rund um die Organisation Ihres Studiums (Prüfungen, Noten, Rückmeldung, Beurlaubung) ist das Studienbüro II Ihr Ansprechpartner.