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Kurswahl im Ausland

Was muss ich beachten?

Nach der erfolgreichen Bewerbung für ein Auslands­studium werden Sie von der Gast­universität dazu aufgefordert, Kurse zu wählen. Damit Sie Ihr Studium durch den Auslands­aufenthalt nicht verlängern und sich möglichst alle Kurse aus dem Ausland anrechnen lassen können, gibt es bei der Kurswahl einige Dinge zu beachten.

Alle Outgoing-Studierenden werden jedes Semester zu einer Informations­veranstaltung der Fakultät eingeladen. Die Teilnahme an dieser Veranstaltung wird dringend empfohlen.

Schritt 1: Die richtige Kurswahl treffen

  • Vorgehensweise bei der Suche

    In der Regel kontaktiert Sie die Gasthochschule per E-Mail und sendet Ihnen nach der erfolgreichen Bewerbung Informationen zur Kurswahl. In Ausnahmefällen sind Sie jedoch selbst gefordert, die belegbaren Kurse zu recherchieren. Nutzen Sie hierzu eine Suchmaschine mit entsprechenden Schlagwörtern (zum Beispiel „course catalogue for exchange students University xy“) für die Recherche.

    Sollte der Kurskatalog für das kommende Semester noch nicht verfügbar sein, orientieren Sie sich bitte an den Kursen des letzten Jahres. Achten Sie dabei bitte auf den angegebenen Turnus. In diesen Fällen wird ein vorläufiges Learning Agreement verfasst, welches abzuändern ist, wenn die Kurse final gewählt werden.

    Viele Partner­universitäten ermöglichen Ihnen auch Kurse außerhalb Ihres Hauptfaches zu belegen. Dies kann vor allem dann nützlich sein, wenn Sie beispielsweise Kurse im Beifach oder in Methoden und Statistik belegen müssen, diese aber nicht in Ihrem Fach­bereich angeboten werden.

  • Kursinhalte

    Ein Kurs im Ausland sollte inhaltlich möglichst mit einem Kurs oder Modul in Mannheim übereinstimmen (siehe Modulkatalog). Ob Kurse im Ausland für Kurse in Mannheim anerkannt werden, ergibt sich aus der Passung der Kursbeschreibungen mit dem Modulkatalog Ihres Faches. Bitte schauen Sie deshalb unbedingt in Ihren gültigen Modulkatalog, bevor Sie Kurse zur Anerkennung vorschlagen. Es wird eine kompetenz­orientierte Anerkennung vollzogen.

    Erfahrungberichte ehemaliger Outgoings helfen Ihnen dabei herauszufinden, welche Kurse bereits an Ihrer Gasthochschule anerkannt wurden. Erfahrungs­berichte finden Sie zugehörig zur jeweiligen Hochschule in der Partnerunidatenbank.

  • Kursarten

    Die Kursart (Vorlesung, Seminar, Übung) und die Prüfungs­art (schriftliche/mündliche Prüfung, Präsentation, Hausarbeit) müssen nicht mit denen in Mannheim übereinstimmen.

    Es ist in Einzelfällen und nach Prüfung durch die Auslands­koordination unter Umständen möglich, für einen belegten Kurs im Ausland eine Anerkennung für zwei Kurse in Mannheim durchzuführen (beispielsweise für Vorlesung und Übungs­kurs).

  • ECTS/Credits

    Die Anzahl der Kurse und die Anzahl der erworbenen Credits im Ausland (ECTS in Europa oder umgerechnete Credits aus dem außereuropäischen Ausland)  müssen nicht zwangs­weise mit den ECTS je Kurs in Mannheim übereinstimmen, da wir eine kompetenz­orientierte Anerkennung verfolgen. Als Faustregel gilt jedoch, dass Sie sich bei der ECTS-Anzahl grob an den ECTS-Punkten in Mannheim orientieren sollten.

  • Kurswahl im Beifach/Ergänzungs­bereich

    Wenn Sie im Ausland Kurse in anderen Fach­bereichen belegen können, ist es prinzipiell auch möglich, eine Kursanerkennung für das Bei- oder Nebenfach durchzuführen. Die Absprache über eine Anerkennung für das Bei-/Nebenfach erfolgt bei der jeweiligen Auslands­koordination im Fach. Die jeweilige Regelung erfragen Sie bitte bei der entsprechenden Fakultät.

    Besonderheiten Soziologie/Politik­wissenschaft:

    • ZfS-Kurse: Anerkennung von Kultur- und Sprachkursen ist möglich. Sprachkurse werden durch die Auslands­koordination des Faches anerkannt. Kulturkurse oder andere Kurse müssen vom Zentrum für Schlüssel­kompetenzen bestätigt werden.

    Psychologie

    • Anerkennung von Anwendungs­fächern kann zum Beispiel auch durch Belegung von BWL-Veranstaltungen zur Anerkennung von A&O oder Konsumenten­psychologie erfolgen.

Schritt 2: Absprache Auslands­koordination

  • Vorgehensweise

    Um der Auslands­koordination Ihre Vorschläge für die Anerkennung mitzuteilen, senden Sie bitte eine E-Mail mit den folgenden Angaben an die Auslands­koordination Ihres Fachs:

    • Name
    • Matrikelnummer
    • Gast­universität
    • Semester der Mobilität

    Die E-Mail muss zudem Informationen zu Kursinhalten der gewünschten Kurse im Ausland, möglichst als Link zur Website oder als PDF-Datei im Anhang, enthalten. Bitte geben Sie für jeden Kurs im Ausland an, welche Mannheimer Veranstaltung Sie damit ersetzen möchten.

    Die Auslands­koordination gibt Ihnen Rückmeldung zu den gewünschten Anrechnungen und stellt gegebenenfalls Nachfragen.
    Nach Einverständnis der Auslands­koordination kann das Learning Agreement erstellt werden.

Schritt 3: Das Learning Agreement erstellen

  • Internes Learning Agreement (LA)

    Nach Absprache der Kurse wird das sogenannte Learning Agreement (Anerkennungs­vereinbarung; kurz LA) erstellt. Das LA enthält alle Kurse, die Sie sich im Rahmen Ihres Studiums hier in Mannheim anrechnen lassen möchten.  Die Anerkennung geschieht nach Ihrer Rückkehr. Dieses Learning Agreement ist für die internen Anerkennungs­prozesse notwendig und wird deshalb auch verkürzt „Internes Learning Agreement“ oder „Internes LA“ genannt. Das interne LA wird mit Hilfe des Anrechnungs-Tools-Uni-Mannheim  erstellt. Für jedes Learning Agreement wird ein Code generiert, den Sie bitte bei der fortlaufenden Kommunikation mit der Auslands­koordination angeben.

    Das interne LA muss von der Auslands­koordination und Ihnen unterschrieben werden. Es muss nicht an das Akademische Auslands­amt weitergeleitet werden, da es nur zur Anerkennung der im Ausland erworbenen Prüfungs­leistungen dient.

    Sollten sich während Ihres Aufenthaltes Änderungen ergeben haben, können Sie diese per E-Mail mit Ihrer Auslands­koordination klären. Eine aktuelle Version können Sie dann nach Ihrer Rückkehr bei der Auslands­koordination abholen.

    Möchten Sie einen Kurs doch nicht anerkennen lassen, können Sie diesen einfach streichen, ohne dass das LA neu erstellt werden muss.

  • Erasmus Learning Agreement (Erasmus LA)

    Das Erasmus Learning Agreement gilt nur für die europäischen Austausch­programme und wird nur benötigt, wenn Sie im Rahmen des Erasmus-Programms an einer Universität im europäischen Ausland studieren. Der Abschluss des Erasmus Learning Agreements ist eine Voraussetzung, um das Erasmus-Stipendium zu erhalten. Das Learning Agreement muss von der Auslands­koordination Ihres Fachs an der Universität Mannheim und der Auslands­koordination an der Gast­universität unterschrieben werden.

    Ihr Erasmus LA wird im Workflow des Portals Mobility-Online im Bereich Aufgaben zu Learning Agreement erstellt. Dort finden Sie auch eine Schritt-für-Schritt Anleitung zur Erstellung. 

Fakultäts­internes Learning Agreement

Um den Anerkennungs­prozess so übersichtlich wie möglich zu gestalten, haben wir ein Anerkennungs-Tool für Sie entwickelt.

Erasmus Learning Agreement

Für alle, die in Europa über Erasmus studieren und vom Erasmus+ Stipendium profitieren werden.

Fach­spezifische Fragen

Akademisches Auslands­amt