Kurswahl im Ausland
Was muss ich beachten?
Nach der erfolgreichen Bewerbung für ein Auslandsstudium werden Sie von der Gastuniversität dazu aufgefordert, Kurse zu wählen. Damit Sie Ihr Studium durch den Auslandsaufenthalt nicht verlängern und sich möglichst alle Kurse aus dem Ausland anrechnen lassen können, gibt es bei der Kurswahl einige Dinge zu beachten.
Alle Outgoing-Studierenden werden jedes Semester zu einer Informationsveranstaltung der Fakultät eingeladen. Die Teilnahme an dieser Veranstaltung wird dringend empfohlen.
Schritt 1: Die richtige Kurswahl treffen
Vorgehensweise bei der Suche
In der Regel kontaktiert Sie die Gasthochschule per E-Mail und sendet Ihnen nach der erfolgreichen Bewerbung Informationen zur Kurswahl. In Ausnahmefällen sind Sie jedoch selbst gefordert, die belegbaren Kurse zu recherchieren. Nutzen Sie hierzu eine Suchmaschine mit entsprechenden Schlagwörtern (zum Beispiel „course catalogue for exchange students University xy“) für die Recherche.
Sollte der Kurskatalog für das kommende Semester noch nicht verfügbar sein, orientieren Sie sich bitte an den Kursen des letzten Jahres. Achten Sie dabei bitte auf den angegebenen Turnus. In diesen Fällen wird ein vorläufiges Learning Agreement verfasst, welches abzuändern ist, wenn die Kurse final gewählt werden.
Viele Partneruniversitäten ermöglichen Ihnen auch Kurse außerhalb Ihres Hauptfaches zu belegen. Dies kann vor allem dann nützlich sein, wenn Sie beispielsweise Kurse im Beifach oder in Methoden und Statistik belegen müssen, diese aber nicht in Ihrem Fachbereich angeboten werden.
Kursinhalte
Ein Kurs im Ausland sollte inhaltlich möglichst mit einem Kurs oder Modul in Mannheim übereinstimmen (siehe Modulkatalog). Ob Kurse im Ausland für Kurse in Mannheim anerkannt werden, ergibt sich aus der Passung der Kursbeschreibungen mit dem Modulkatalog Ihres Faches. Bitte schauen Sie deshalb unbedingt in Ihren gültigen Modulkatalog, bevor Sie Kurse zur Anerkennung vorschlagen. Es wird eine kompetenzorientierte Anerkennung vollzogen.
Erfahrungberichte ehemaliger Outgoings helfen Ihnen dabei herauszufinden, welche Kurse bereits an Ihrer Gasthochschule anerkannt wurden. Erfahrungsberichte finden Sie zugehörig zur jeweiligen Hochschule in der Partnerunidatenbank.
Kursarten
Die Kursart (Vorlesung, Seminar, Übung) und die Prüfungsart (schriftliche/mündliche Prüfung, Präsentation, Hausarbeit) müssen nicht mit denen in Mannheim übereinstimmen.
Es ist in Einzelfällen und nach Prüfung durch die Auslandskoordination unter Umständen möglich, für einen belegten Kurs im Ausland eine Anerkennung für zwei Kurse in Mannheim durchzuführen (beispielsweise für Vorlesung und Übungskurs).
ECTS/
Credits Die Anzahl der Kurse und die Anzahl der erworbenen Credits im Ausland (ECTS in Europa oder umgerechnete Credits aus dem außereuropäischen Ausland) müssen nicht zwangsweise mit den ECTS je Kurs in Mannheim übereinstimmen, da wir eine kompetenzorientierte Anerkennung verfolgen. Als Faustregel gilt jedoch, dass Sie sich bei der ECTS-Anzahl grob an den ECTS-Punkten in Mannheim orientieren sollten.
Kurswahl im Beifach/
Ergänzungsbereich Wenn Sie im Ausland Kurse in anderen Fachbereichen belegen können, ist es prinzipiell auch möglich, eine Kursanerkennung für das Bei- oder Nebenfach durchzuführen. Die Absprache über eine Anerkennung für das Bei-/Nebenfach erfolgt bei der jeweiligen Auslandskoordination im Fach. Die jeweilige Regelung erfragen Sie bitte bei der entsprechenden Fakultät.
Besonderheiten Soziologie/
Politikwissenschaft: - ZfS-Kurse: Anerkennung von Kultur- und Sprachkursen ist möglich. Sprachkurse werden durch die Auslandskoordination des Faches anerkannt. Kulturkurse oder andere Kurse müssen vom Zentrum für Schlüsselkompetenzen bestätigt werden.
Psychologie
- Anerkennung von Anwendungsfächern kann zum Beispiel auch durch Belegung von BWL-Veranstaltungen zur Anerkennung von A&O oder Konsumentenpsychologie erfolgen.
Schritt 2: Absprache Auslandskoordination
Vorgehensweise
Um der Auslandskoordination Ihre Vorschläge für die Anerkennung mitzuteilen, senden Sie bitte eine E-Mail mit den folgenden Angaben an die Auslandskoordination Ihres Fachs:
- Name
- Matrikelnummer
- Gastuniversität
- Semester der Mobilität
Die E-Mail muss zudem Informationen zu Kursinhalten der gewünschten Kurse im Ausland, möglichst als Link zur Website oder als PDF-Datei im Anhang, enthalten. Bitte geben Sie für jeden Kurs im Ausland an, welche Mannheimer Veranstaltung Sie damit ersetzen möchten.
Die Auslandskoordination gibt Ihnen Rückmeldung zu den gewünschten Anrechnungen und stellt gegebenenfalls Nachfragen.
Nach Einverständnis der Auslandskoordination kann das Learning Agreement erstellt werden.
Schritt 3: Das Learning Agreement erstellen
Internes Learning Agreement (LA)
Nach Absprache der Kurse wird das sogenannte Learning Agreement (Anerkennungsvereinbarung; kurz LA) erstellt. Das LA enthält alle Kurse, die Sie sich im Rahmen Ihres Studiums hier in Mannheim anrechnen lassen möchten. Die Anerkennung geschieht nach Ihrer Rückkehr. Dieses Learning Agreement ist für die internen Anerkennungsprozesse notwendig und wird deshalb auch verkürzt „Internes Learning Agreement“ oder „Internes LA“ genannt. Das interne LA wird mit Hilfe des Anrechnungs-Tools-Uni-Mannheim erstellt. Für jedes Learning Agreement wird ein Code generiert, den Sie bitte bei der fortlaufenden Kommunikation mit der Auslandskoordination angeben.
Das interne LA muss von der Auslandskoordination und Ihnen unterschrieben werden. Es muss nicht an das Akademische Auslandsamt weitergeleitet werden, da es nur zur Anerkennung der im Ausland erworbenen Prüfungsleistungen dient.
Sollten sich während Ihres Aufenthaltes Änderungen ergeben haben, können Sie diese per E-Mail mit Ihrer Auslandskoordination klären. Eine aktuelle Version können Sie dann nach Ihrer Rückkehr bei der Auslandskoordination abholen.
Möchten Sie einen Kurs doch nicht anerkennen lassen, können Sie diesen einfach streichen, ohne dass das LA neu erstellt werden muss.
Erasmus Learning Agreement (Erasmus LA)
Das Erasmus Learning Agreement gilt nur für die europäischen Austauschprogramme und wird nur benötigt, wenn Sie im Rahmen des Erasmus-Programms an einer Universität im europäischen Ausland studieren. Der Abschluss des Erasmus Learning Agreements ist eine Voraussetzung, um das Erasmus-Stipendium zu erhalten. Das Learning Agreement muss von der Auslandskoordination Ihres Fachs an der Universität Mannheim und der Auslandskoordination an der Gastuniversität unterschrieben werden.
Ihr Erasmus LA wird im Workflow des Portals Mobility-Online im Bereich Aufgaben zu Learning Agreement erstellt. Dort finden Sie auch eine Schritt-für-Schritt Anleitung zur Erstellung.
Fachspezifische Fragen
Auslandskoordination Politikwissenschaft
Auslandskoordination Psychologie
Bild: Elisa BerdicaAuslandskoordination Soziologie
Bild: Katrin GlücklerGesamtkoordinaton Auslandsbeziehungen
- Gesamtkoordination der Auslandskooperationen der Fakultät, Qualitätsentwicklung der Kooperationen
- Weiterentwicklung und Pflege des internationalen Netzwerkes von Partneruniversitäten
- Koordination des Auswahlprozesses für Outgoing-Studierende
- Internationales Hochschulmarketing
- Repräsentation der Fakultät in Belangen der Internationalisierung des Studiums und Koordinationsfunktion mit dem Akademischen Auslandsamt
- Verantwortung für Delegationsbesuche und Erasmus Staff Mobility
- Prozessoptimierung im Studierendenservice
Bild: Anna Logue