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Psychotherapieausbildung im Studium

Mit dem Master (M.Sc.) Klinische Psychologie und Psychotherapie direkt zur Approbation in Psychotherapie

Der Master­studien­gang Klinische Psychologie und Psychotherapie startet an der Universität Mannheim zum Herbst-/Wintersemester 2023/2024 und eröffnet Ihnen die reformierte Psychotherapieausbildung mit Approbations­möglichkeit direkt nach Ihrem Studien­abschluss. Der Studien­gang richtet sich an Studierende, die einen Bachelor­studien­gang Psychologie entsprechend den Vorgaben der Approbations­ordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) absolviert haben.

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Das Studium

  • Direktstudium zur Ausbildung in Psychotherapie

    Der fach­liche Schwerpunkt des viersemestrigen Master­programms liegt in der wissenschaft­lichen Vertiefung, der Vertiefung von Forschungs­methoden, der speziellen Störungs- und Verfahrenslehre der Psychotherapie sowie der Anwendung von Psychotherapie. Damit setzt der Studien­gang die Vorgaben für Master­studien­gänge der Approbations­ordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten um, so dass Sie optimal auf eine Tätigkeit im Bereich der Psychotherapie vorbereitet werden. Darüber hinaus ergänzt das Modul Gesundheitspsychologie das psychotherapeutisch ausgerichtete Curriculum um den Bereich der Gesundheitsprävention und -intervention und vermittelt Ihnen somit weitere wertvolle Kenntisse für Ihre spätere berufliche Tätigkeit.

    Das Studium ist sehr praxis­orientiert, sodass Sie bereits während des Studiums verpflichtend psychotherapeutische Behandlungen begleiten – dies im Rahmen derjenigen Module, die die berufs­qualifizierende Tätigkeit II – vertiefte Praxis der Psychotherapie und die berufs­qualifizierende Tätigkeit III – angewandte Praxis der Psychotherapie gemäß Approbations­ordnung abbilden.

    Kooperationen mit psychotherapeutischen Einrichtungen im stationären bzw. teilstationären sowie im ambulanten Bereich stellen die Qualität und den Zugang zu geeigneten Praktikumsstellen sicher.

    Mit dem Studien­abschluss des Master­studien­gangs Klinische Psychologie und Psychotherapie sind Sie berechtigt, einen Antrag auf Zulassung zur Approbations­prüfung als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut beim zuständigen Landes­prüfungs­amt zu stellen. Sie qualifizieren sich mit dem Studien­abschluss jedoch auch für Tätigkeiten in der Diagnostik und Intervention in Beratungs­einrichtungen, Rehabilitations­einrichtungen, Präventions­einrichtungen sowie in der Psychotherapieforschung und Neuropsychologie.

  • Studien­struktur und Modulkatalog

    Die Studien­struktur liefert Ihnen einen Überblick über Ihr Studium – damit Sie besser planen können. Im Modulkatalog finden Sie alle Informationen zu Inhalten und Prüfungs­formen der einzelnen Veranstaltungen und Module.

  • Berufs­qualifizierende Tätigkeit III – angewandte Praxis der Psychotherapie nach § 18 PsychThApprO

    Während Ihres Master­studiums sind Sie gemäß §18 der Approbations­ordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verpflichtet, im Rahmen der berufs­qualifizierenden Tätigkeit III – angewandte Praxis der Psychotherapie (BQT III) umfangreiche berufsvorbereitende Tätigkeiten sowohl im stationären bzw. teilstationären Bereich als auch in der ambulanten Versorgung zu absolvieren. Die spezifischen Regelungen hierzu finden Sie in der Ordnung über die berufs­qualifizierende Tätigkeit III – angewandte Praxis der Psychotherapie.

    Um Ihnen größtmögliche Flexibilität während des 3. und 4. Semesters zu bieten, wird die Studierenden­kohorte für die BQT III in Teil­gruppen geteilt, so dass alle Studierenden der betreffenden Kohorte zeitlich parallel zueinander jeweils entweder den (teil-)stationären oder den ambulanten berufspraktischen Einsatz absolvieren. 

  • Infomaterial zum Studien­gang

    Hier finden Studien­interessierte weitere umfangreiche Informationen zum Studien­gang.


Bewerbung

  • FAQ zur Bewerbung

    Im Vorfeld Ihrer Bewerbung für einen Studien­platz im M.Sc. Klinische Psychologie und Psychotherapie an der Universität Mannheim haben Sie sicherlich einige Fragen. Manche davon beantwortet Ihnen vermutlich bereits unser FAQ.

  • Zulassungs­voraussetzungen

    Im Folgenden finden Sie ausführliche Informationen zu den Zulassungs­voraussetzungen für den Master­studien­gang Klinische Psychologie und Psychotherapie (M.Sc. KPPT) an der Universität Mannheim.

    Hier finden Sie die Checkliste, die Sie darüber informiert, welche Dokumente/Nachweise Sie  je nach Studien­abschluss bei der Bewerbung einreichen müssen. Bitte beachten Sie: Die erforderlichen Dokumente/Nachweise müssen vollständig und korrekt ausgefüllt vorliegen, da als Konsequenz falscher Angaben die Zulassung zur Approbations­prüfung durch das Regierungs­präsidium Stuttgart zu versagen ist und somit auch keine Approbation erteilt werden kann.

    Zum Nachweis der berufsrechtlichen Anerkennung Ihres Bachelor­studien­gangs bzw. zum Nachweis der Art Ihres Studien­abschlusses können Sie dieses Formular verwenden.

    Zum Nachweis der absolvierten Studien­inhalte gemäß §§12–15 und Anlage 1 PsychThApprO können Sie in Ergänzung zur obigen Vorlage dieses Formular verwenden.

    Für Bewerber:innen von Hochschulen, die mit einer Universität gleichgestellt sind, gilt: Sie müssen einen Nachweis über die Gleichstellung Ihrer Hochschule mit einer Universität einreichen. Dies kann eine Bestätigung Ihrer Hochschule sein, die das genaue Datum der Feststellung der Gleichstellung Ihrer Hochschule mit einer Universität enthält. Idealerweise erhalten Sie von Ihrer Hochschule eine Kopie des Bescheids des jeweiligen zuständigen Ministeriums des jeweiligen Bundes­landes über die Gleichstellung mit einer Universität.

    Voraussetzungen für die Zulassung zum M.Sc. KPPT sind:

    • Ein abgeschlossenes Studium in einem Bachelor­studien­gang der Psychologie an einer Universität oder an einer Universität gleichgestellten Hochschule. Das Bachelor­studium muss die berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen bzw. berufsrechtlich anerkannt sein.

    oder

    • ein Studien­abschluss an einer Universität oder an einer Universität gleichgestellten Hochschule, der von der Auswahl­kommission als gleichwertig zu einem Bachelor­abschluss mit berufsrechtlicher Anerkennung anerkannt wird. Damit eine Gleichwertigkeit des Studien­abschlusses vorliegt, müssen die Lernergebnisse des absolvierten Studiums inhaltlich den Anforderungen des Psychotherapeutengesetzes bzw. der Anlage 1 sowie §§ 12–15 Approbations­ordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten entsprechen.

    Übersicht gleichwertige Studien­abschlüsse:

    A)  Ein Bachelor­studium der Psychologie nach dem 'alten System' + Nachqualifizierungen: Als gleichwertiger Studien­abschluss kann von der Auswahl­kommission des Fach­bereichs Psychologie an der Universität Mannheim ein Bachelor­studium der Psychologie anerkannt werden, das nicht-berufsrechtlich anerkannt oder polyvalent ist, sondern in dessen Rahmen an der jeweiligen Heimathochschule Nachqualifizierungen absolviert wurden. Achtung: Es muss jedoch sichergestellt sein, dass in diesen Nachqualifizierungs­kursen alle approbations­relevanten Inhalte in dem von der Approbations­ordnung vorgeschriebenen ECTS-Umfang vermittelt wurden, nur dann kann eine Anerkennung auf Gleichwertigkeit stattfinden! Bitte beachten Sie, dass die Nachqualifizierungen innerhalb des regulären Bachelor­studiums erbracht worden sein müssen und nicht nachträglich bzw. erst nach Studien­abschluss erbracht wurden bzw. erbracht werden können (inklusive der Studien­praktika, die mit dem Orientierungs­praktikum und der BQT I vergleichbar sein sollen). Die Nachqualifizierungen sollten darüber hinaus idealerweise entweder bereits erfolgreich auf ihre Konformität mit den Lerninhalten der PsychThApprO von der zuständigen Landes­behörde geprüft worden sein oder es sollte möglichst – falls die Konformität der Nachqualifizierungen (noch) nicht von der zuständigen Landes­behörde geprüft wurde – von der Heimat­universität/-hochschule bestätigt werden, dass die angebotenen Nachqualifizierungen voraussichtlich die Kriterien der PsychThApprO erfüllen.

    B) Auch wenn sie keinen neuen, berufsrechtlich anerkannten Bachelor­studien­gang Psychologie oder einen bisherigen Bachelor­studien­gang Psychologie mit Möglichkeiten der Nach­qualifikation absolviert haben, haben Sie die Möglichkeit, ihren Studien­abschluss auf Gleichwertigkeit prüfen zu lassen – z.B., wenn Sie Ihr Bachelor­studium im Ausland absolviert haben und dort ggf. Zusatzkurse absolviert haben, die approbations­relvante Inhalte vermitteln. Achten Sie jedoch auch auf die Approbations­konformität der Studien­praktika!

    Wichtiger Hinweis: Bevor Sie Ihre Bewerbungs­unterlagen einreichen, möchten wir Ihnen nachdrücklich empfehlen, zunächst selbst anhand der auf dieser Website zur Verfügung gestellten Informationen („Ist mein Bachelor­studium approbations­konform?“) genau zu überprüfen, ob Ihr Studien­gang die erforderlichen Bedingungen für eine Gleichwertigkeit erfüllen könnte!

    • Das vorangegangene Bachelor­studium muss mindestens 180 ECTS oder eine Regel­studien­zeit von mindestens 6 Semestern bzw. 3 Jahren umfassen.

    Die hier skizzierten Zulassungs­voraussetzungen orientieren sich an den Vorgaben des Gesetzes zur Reform der Psychotherapieausbildung vom 15. November 2019. Nachlesen können Sie diese Informationen auch in der Neufassung der Auswahlsatzung  für die Master­studien­gänge Psychologie, die zeitnah vor Start der Bewerbunsgfrist veröffentlicht wird. Die aktuelle Version finden Sie auf den zentralen Seiten der Universität unter „Psychologie“.

  • Ist mein Bachelor­studium approbations­konform?

    Um zu einem Master­studien­gang Klinische Psychologie und Psychotherapie zugelassen werden zu können, müssen Sie bestimmte Wissens- und Praktikums­anforderungen der Approbations­ordnung für Psychotherapeutinnen und Psycho­therapeuten im Rahmen von Modulen oder in Form von Nachqualifizierungen während des Bachelor­studiums absolviert haben.

    Die entsprechenden Module und Praktika müssen während des Bachelor­studiums, nicht nach dessen Abschluss erbracht worden sein. Entsprechend ist es nicht möglich, eine Zulassung trotz fehlender (Teil-)Leistungen zu erhalten und diese dann während des Master­studiums nachzuholen!

    Die folgende Auflistung gibt Ihnen einen Überblick darüber, was Sie aus Ihrem Bachelor­studium mitbringen müssen, um den berufsrechtlichen Teil der Zulassungs­voraus­setz­ungen zum Master Psychologie Klinische Psychologie und Psychotherapie zu erfüllen (siehe auch PsychThApprO, §§ 12–15 sowie Anlage 1).

    • Grundlagen­bereich:

    Grundlagen der Psychologie für Psychotherapeut:innen (mind. 25 ECTS)
    folgende Wissens­bereiche müssen abgedeckt werden:
    a) Allgemeine Psychologie unter Berücksichtigung von kognitiven Prozessen in den Bereichen Sprache, Lernen, Gedächtnis, Emotion und Motivation
    b) Differentielle Psychologie und Persönlichkeits­psychologie
    c) Entwicklungs­psychologie
    d) Sozialpsychologie
    e) Biologische Psychologie
    f) Kognitiv-affektive Neuro­wissenschaften

    Grundlagen der Pädagogik für Psychotherapeut:innen (mind. 4 ECTS)
    folgende Wissens­bereiche müssen abgedeckt werden:
    a) Erziehung und Bildung
    b) Bedeutung sozialer und kultureller Faktoren für Bildungs- und Erziehungs­prozesse
    c) pädagogische Interventionen und Interventions­settings
    d) rechtliche sowie familien- und sozialpolitische Regelungen mit Aus­wirkungen auf pädagogische und psychologische Interventionen

    Grundlagen der Medizin für Psychotherapeut:innen (mind. 4 ECTS)
    folgende Wissens­bereiche müssen abgedeckt werden:
    a) Anatomie
    b) Aufbau und Funktion des Nerven­systems
    c) ausgewählte Krankheitsbilder, insbesondere internistische, neurologische, orthopädische und pädiatrische Krankheitsbilder
    d) biologische Komponenten psychischer Störungen und Symptome
    e) Genetik und Verhaltensgenetik
    f) Grundlagen der somatischen Differentialdiagnostik

    Grundlagen der Pharmakologie für Psychotherapeuti:nnen (mind. 2 ECTS)
    folgende Wissens­bereiche müssen abgedeckt werden:
    a) Pharmakodynamik
    b) Pharmakokinetik
    c) Psychopharmaka
    d) Pharmakotherapie

    • Vertiefungs­bereich Klinische Psychologie und Psychotherapie:

    Störungs­lehre (mind. 8 ECTS)
    folgende Wissens­bereiche müssen abgedeckt werden:
    a) allgemeine und spezielle Krankheitslehre psychischer und psychisch mitbedingter Erkrankungen im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter einschließlich des Säuglings-, Kleinkind- und höheren Lebens­alters
    b) Epidemiologie und Komorbidität
    c) klinisch-psychologische Diagnostik und Klassifikation
    d) Modelle über Entstehung, Aufrechterhaltung und Verlauf psychischer und psychisch mitbedingter Erkrankungen im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter einschließlich des Säuglings-, Kleinkind- und höheren Lebens­alters unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Störungs­modelle der wissenschaft­lich geprüften und anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und Methoden                                                                                                                     

    Allgemeine Verfahrenslehre der Psychotherapie (mind. 8 ECTS)

    folgende Wissens­bereiche müssen abgedeckt werden:
    a) die wissenschaft­lich geprüften und anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und Methoden
    b) anerkannte Merkmale für die Bewertung der wissenschaft­lichen Evidenz der wissenschaft­lich geprüften und anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und Methoden sowie von evidenz­basierten Neu­entwicklungen                                                                                                      

    Präventive und rehabilitative Konzepte psychotherapeut. Handelns (mind. 2 ECTS)
    folgende Wissens­bereiche müssen abgedeckt werden:
    a) Merkmale und Funktion von Prävention und Rehabilitation unter Berücksichtigung der Belange unterschiedlicher Alters- und Patienten­gruppen
    b) Präventions­programme und Rehabilitations­ansätze unter Berücksichtigung der Belange unterschiedlicher Alters- und Patienten­gruppen                            

    Berufsethik und Berufsrecht (mind. 2 ECTS)
    folgende Wissens­bereiche müssen abgedeckt werden:
    a) Ethik in Forschung und Praxis
    b) berufsrechtliche Vorgaben des psychotherapeutischen Handelns
    c) sozialrechtliche Vorgaben der psychotherapeutischen Versorgung                                                                                                                   

    • Methoden und Diagnostik:

    Wissenschaft­liche Methodenlehre (ohne Empra/Expra!) (mind. 15 ECTS)
    folgende Wissens­bereiche müssen abgedeckt werden:
    a) Geschichte der Psychologie und Psychotherapie
    b) Methoden und wissenschaft­liche Konzepte für die Erforschung menschlichen Verhaltens und Erlebens einschließlich epidemiologischer Forschung, Methoden zur Patientenbeobachtung
    c) deskriptive und Inferenz-Statistik sowie statistische Methoden der Evaluations­forschung
    d) Planung und Durchführung wissenschaft­licher Studien
    e) Datenerhebung und Datenanalyse unter Nutzung digitaler Technologien

    Psychologische Diagnostik (mind. 12 ECTS)
    folgende Wissens­bereiche müssen abgedeckt werden:
    a) allgemeine diagnostische Verfahren und Methoden
    b) diagnostische Verfahren und Methoden zur Verhaltensbeobachtung einschließlich der Verfahren und Methoden zur Patientenbeobachtung
    c) Indikationen und diagnostische Prozesse bei Menschen aller Alters- und Patienten­gruppen
    d) Merkmale von Klassifikations­systemen einschließlich ihrer Fehlerquellen
    e) psychometrische Grundlagen des Messens als Voraussetzung für Testtheorien und Testkonstruktionen
    f) psychische und psychopathologische Befunderhebung unter Berücksichtigung differentialdiagnostischer Er­kenntnisse
    g) Sprache und Interaktion im diagnostischen Prozess sowie Gesprächsführungs­methoden                                                                                                                    

    • Berufspraktische Einsätze / Praktika:

    Forschungs­orientiertes Praktikum I – Grundlagen der Forschung gem. §13  PsychThApprO (Experimentalpsychologisches Praktikum/ empirisches Praktikum, mind. 6 ECTS)    
    folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
    a) findet in Forschungs­einrichtungen der Hochschule oder an Forschungs­einrichtungen, die mit der Hochschule kooperieren, statt
    b) wird unter qualifizierter Anleitung und in Klein­gruppen (max. 15 TN). durchgeführt. Die Durchführung erfolgt im Block oder studien­begleitend.
    c) haben die studierenden Personen auch aktiv an exemplarischen wissenschaft­lichen Untersuchungen teilzunehmen sowie an deren Planung und Durchführung mitzuarbeiten.  

    Orientierungs­praktikum gem. § 14 PsychThApprO (mind. 5 ECTS, mind. 4 Wochen/ mind. 150 Stunden)
    folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
    a) findet in interdisziplinären Einrichtungen der Gesundheitsversorgung oder
    in anderen Einrichtungen statt, in denen Beratung, Prävention oder Rehabilitation zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung psychischer Gesundheit durchgeführt werden und in denen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen
    und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten tätig sind.

    Eine Checkliste über die Anforderungen des Orientierungs­praktikums finden Sie auch auf der Website unseres Praktikumsbüros.                                                                                                                                       

    Berufs­qualifizierende Tätigkeit I gem. §15 PsychThApprO (mind. 8 ECTS, mind. 6 Wochen und 2 Tage/mind. 240 Stunden)
    folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
    a) Die BQT I kann in folgenden Einrichtungen oder Bereichen stattfinden, sofern dort Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten tätig sind:
    1. in Einrichtungen der psychotherapeutischen, psychiatrischen, psychosomatischen oder neuropsychologischen Versorgung
    2. in Einrichtungen der Prävention oder der Rehabilitation, die mit den in Nummer 1 genannten Einrichtungen vergleichbar sind
    3. in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
    4. in sonstigen Bereichen der institutionellen Versorgung

    b) die BQT I muss unter qualifizierter Anleitung durchgeführt worden sein

    c) vor Durchführung der BQT I müssen mind. 60 ECTS erworben worden sein.

    Eine Checkliste über die Anforderungen der berufs­qualifizierenden Tätigkeit I finden Sie auch auf der Website unseres Praktikumsbüros.    

    Wichtige Information für Studien­interessierte aus dem Ausland: In denjenigen Einrichtungen, in denen Praktika absolviert wurden, die als gleichwertig zum Orientierungs­praktikum und der berufs­qualifizierenden Tätigkeit anerkannt werden sollen, müssen jeweils in Deutschland approbierte Psychologische Psychotherapeutnnen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten tätig sein!                                                                                                                                                                        

  • Auswahlkriterien

    • Die Abschlussnote des Bachelor­studiums bzw. aller bis zum Bewerbungs­schluss belegten Modulnoten bzw. Prüfungs­noten des Bachelor­studiums.
    • Gegebenenfalls das Ergebnis eines Zulassungs­tests.
    • Studien­relevante Zusatz­qualifikationen (wie z.B. Berufsausbildungen, praktische Tätigkeiten von mindestens dreimonatiger Dauer, studien­relevante Auslands­aufenthalte, errungene Auszeichnungen).
  • Studien­abschlüsse aus dem Ausland

    Mit einem im Ausland erworbenen Bachelor­abschluss in Psychologie in einen deutschen M.Sc. Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie zu wechseln, ist prinzipiell weiterhin möglich, wird allerdings schwieriger als bislang. Voraussetzung für die Zulassung ist, dass der an der ausländischen Hochschule absolvierte Studien­gang die Anforderungen bzw. Inhalte der Approbations­ordnung abbildet und entscheidend ist, inwieweit die Leistungen des ausländischen Bachelor­studiums als gleichwertig anerkannt werden können – dies liegt letztlich in den Händen der zuständigen Stellen der Gesundheitsbehörden, i.d.R. den Landes­prüfungs­ämtern. Besonders kritisch könnte zum aktuellen Zeitpunkt die Anerkennung der im Ausland absolvierten Studien­praktika als Orientierungs­praktikum und berufsqualifzierende Tätigkeit I sein, da laut Vorgaben der Approbations­ordnung in den Einrichtungen, in denen diese Pflicht­praktika während des Studiums absolviert wurden, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten tätig sein müssen, die ihre Approbation in Deutschland erhalten haben (vgl. PsychThApprO, §§ 14 & 15).

    Im schlechtesten Fall werden Ihre Leistungen aus dem im Ausland erworbenen Bachelor­abschluss nicht anerkannt, so dass erneut ein gemäß Psychotherapiereform umgestaltetes Bachelor­studium in Deutschland absolviert werden muss. Weitere Informationen u.a. hierzu finden Sie in den FAQ‘s der Deutschen Gesellschaft für Psychologie.

  • Zulassungs­test

    Der Zulassungs­test gilt als optionales Auswahlkriterium zur zusätzlichen Feststellung der fach­lichen Eignung. Voraussetzungen für die Bearbeitung sind Kenntnisse aus einem Bachelor-Studien­gang in Psychologie oder einem gleichwertigen Abschluss. Der Test wird einmal jährlich angeboten und er ist für dasjenige Bewerbungs­jahr gültig, in dem er absolviert wurde.

  • Wie bewerbe ich mich?

    Der Bewerbungs­zeitraum für den Master­studien­gang Klinische Psychologie und Psychotherapie startet am 1. April 2023 und endet am 15. Mai 2023. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist, d.h., bis zum 15. Mai 2023 müssen alle für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.  Eine Bewerbung ist prinzipiell nur für das jeweilige Herbst-/Wintersemester möglich.

    Ihre Bewerbung reichen Sie online bei der Universität Mannheim ein. Fragen zum Bewerbungs­prozess beantwortet Ihnen gerne die Zulassungs­stelle.

    Alle Informationen zum Bewerbungs­prozess finden Sie in der Infobroschüre für Master­studien­gänge.

Studien­beratung

Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Das Studien­gangs­management für den Master­studien­gang Klinische Psychologie und Psychotherapie beantwortet Ihnen gerne alle Fragen zum Studien­gang (z.B. zu den Studien­inhalten und zum Studien­verlauf).

Für Fragen zu den berufspraktischen Einsätzen im Rahmen der berufs­qualifizierenden Tätigkeit III steht Ihnen das Praktikums­management des Dekanatsbüros der Fakultät für Sozial­wissenschaften zur Verfügung.

Dr. Anika Skotak

Dr. Anika Skotak

Studien­gangs­management M.Sc. Klinische Psychologie und Psychotherapie
Universität Mannheim
Fakultät für Sozial­wissenschaften
A 5, 6
Bauteil A – Raum A 416
68159 Mannheim
Sprechstunde:
Zur Zeit biete ich Gesprächstermine ausschließlich online an. Bitte vereinbaren Sie einen Termin:
https://www.sowi.uni-mannheim.de/online-beratung/anika-skotak/
Letizia Motel, M.Sc.

Letizia Motel, M.Sc. (sie/ihr)

Praktikumsmanager/in und Prüfungs­koordinator/in für den Master­studien­gang Klinische Psychologie und Psychotherapie
Universität Mannheim
Fakultät für Sozial­wissenschaften
L 13, 15–17
68161 Mannheim