Psychotherapieausbildung im Studium
Mit dem Master (M.Sc.) Klinische Psychologie und Psychotherapie direkt zur Approbation in Psychotherapie
Der Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie (im Folgenden kurz: M.Sc. KPPT) eröffnet Ihnen die reformierte Psychotherapieausbildung mit Approbationsmöglichkeit direkt nach Ihrem Studienabschluss. Der Studiengang richtet sich an Studierende, die einen Bachelorstudiengang Psychologie entsprechend den Vorgaben der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) absolviert haben. Dem Studiengang wurde 2023 durch das Regierungspräsidium Stuttgart die berufsrechtliche Anerkennung erteilt.
Das Studium
Direktstudium zur Ausbildung in Psychotherapie
Der fachliche Schwerpunkt des viersemestrigen Masterprogramms liegt in der wissenschaftlichen Vertiefung, der Vertiefung von Forschungsmethoden, der speziellen Störungs- und Verfahrenslehre der Psychotherapie sowie der Anwendung von Psychotherapie. Damit setzt der Studiengang die Vorgaben für Masterstudiengänge der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten um, so dass Sie optimal auf eine Tätigkeit im Bereich der Psychotherapie vorbereitet werden. Darüber hinaus ergänzt das Modul Gesundheitspsychologie das psychotherapeutisch ausgerichtete Curriculum um den Bereich der Gesundheitsprävention und -intervention und vermittelt Ihnen somit weitere wertvolle Kenntisse für Ihre spätere berufliche Tätigkeit.
Das Studium ist sehr praxisorientiert, sodass Sie bereits während des Studiums verpflichtend psychotherapeutische Behandlungen begleiten – dies im Rahmen derjenigen Module, die die berufsqualifizierende Tätigkeit II – vertiefte Praxis der Psychotherapie und die berufsqualifizierende Tätigkeit III – angewandte Praxis der Psychotherapie gemäß Approbationsordnung abbilden.
Kooperationen mit psychotherapeutischen Einrichtungen im stationären bzw. teilstationären sowie im ambulanten Bereich stellen die Qualität und den Zugang zu geeigneten Praktikumsstellen sicher.
Mit dem Studienabschluss des Masterstudiengangs Klinische Psychologie und Psychotherapie sind Sie berechtigt, einen Antrag auf Zulassung zur Approbationsprüfung als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut beim zuständigen Landesprüfungsamt zu stellen. Sie qualifizieren sich mit dem Studienabschluss jedoch auch für Tätigkeiten in der Diagnostik und Intervention in Beratungseinrichtungen, Rehabilitationseinrichtungen, Präventionseinrichtungen sowie in der Psychotherapieforschung und in der Klinischen Neuropsychologie.
Studienstruktur und Modulkatalog
Die Studienstruktur liefert Ihnen einen Überblick über Ihr Studium – damit Sie besser planen können. Im Modulkatalog finden Sie alle Informationen zu Inhalten und Prüfungsformen der einzelnen Veranstaltungen und Module.
Berufsqualifizierende Tätigkeit III – angewandte Praxis der Psychotherapie nach § 18 PsychThApprO
Während Ihres Masterstudiums sind Sie gemäß §18 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verpflichtet, im Rahmen der berufsqualifizierenden Tätigkeit III – angewandte Praxis der Psychotherapie (BQT III) umfangreiche berufsvorbereitende Tätigkeiten sowohl im stationären bzw. teilstationären Bereich als auch in der ambulanten Versorgung zu absolvieren. Ausführliche Informationen können Sie hier nachlesen.
Die spezifischen Regelungen zur BQT III Sie in der Ordnung über die berufsqualifizierende Tätigkeit III – angewandte Praxis der Psychotherapie.
Um Ihnen größtmögliche Flexibilität während des 3. und 4. Semesters zu bieten, wird die Studierendenkohorte für die BQT III in Teilgruppen geteilt, so dass alle Studierenden der betreffenden Kohorte zeitlich parallel zueinander jeweils entweder den (teil-)stationären oder den ambulanten berufspraktischen Einsatz absolvieren.
Infomaterial zum Studiengang
Hier finden Studieninteressierte weitere umfangreiche Informationen zum Studiengang.
Auslandsaufenthalt während des Masterstudiums
Bitte beachten Sie, dass die Mobilität im Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie an der Universität Mannheim aufgrund des vergleichsweise streng getakteten Studienverlaufs eingeschränkt ist. Insofern ist eine Verlängerung der Regelstudienzeit unvermeidbar, wenn Sie ein oder zwei Semester im Ausland studieren möchten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass ein Auslandsaufenthalt während des Masterstudiums an der Universität Mannheim ausgeschlossen ist – er muss nur gut geplant werden, um das Curriculum ohne eine allzu starke Studienzeitverlängerung absolvieren zu können. Die Möglichkeit der Anerkennung von Kursen, die an der Partneruniversität absolviert wurden, ist jeweils individuell zu prüfen (die Konformität mit den Modulen und der Approbationsordnung muss gewährleistet sein).
Kontaktieren Sie bei Fragen zum Auslandsaufenthalt das Studiengangsmanagement.
Bewerbung
Zulassungsvoraussetzungen und Formulare für Ihre Bewerbung
Voraussetzungen für die Zulassung zum M.Sc. KPPT sind:
entweder:
- ein abgeschlossenes Studium in einem Bachelorstudiengang der Psychologie an einer Universität oder an einer Universität gleichgestellten Hochschule. Das Bachelorstudium muss die Vorgaben der PsychThApprO umsetzen und entsprechend die berufsrechtliche Anerkennung besitzen.
Wenn Sie einen berufsrechtlich anerkannten Bachelor Psychologie studieren bzw. studiert haben, reichen Sie bitte dieses Formular über den Studienabschluss bei Ihrer Bewerbung ein.
ACHTUNG: Wenn die berufsrechtliche Anerkennung mit Datum des Anerkennungsbescheids des jeweils zuständigen Ministeriums auf Ihrem Transcript of Records oder Zeugnis vermerkt ist, benötigen Sie dieses Formular nicht.
oder – dies betrifft insbesondere Bewerbungen von ausländischen Hochschulen:
- ein Studienabschluss an einer Universität oder an einer Universität gleichgestellten Hochschule im In- oder Ausland, der von der Auswahlkommission als gleichwertig zu einem Bachelorabschluss mit berufsrechtlicher Anerkennung anerkannt wird. Damit eine Gleichwertigkeit des Studienabschlusses vorliegt, müssen die Lernergebnisse des absolvierten Studiums inhaltlich den Anforderungen des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) bzw. der Anlage 1 sowie §§ 12–15 PsychThApprO entsprechen.
Wenn Sie einen Bachelor Psychologie im Ausland oder einen nicht-reformierten Bachelor Psychologie in Deutschland ggf. mit Zusatzqualifizierungen studieren bzw. studiert haben, besteht die Möglichkeit, dass Ihr Bachelorstudium als gleichwertig anerkannt werden kann – solange Ihr Studium die Vorgaben der PsychThApprO umsetzt.
Um uns die Prüfung über das Vorliegen einer Gleichwertigkeit zu erleichtern, reichen Sie bitte erst mit Ihrer Bewerbung vollzählig folgende Formulare ein:
- Anlage 2: Bestätigung Orientierungspraktikum
- Anlage 3: Bestätigung berufsqualifizierende Tätigkeit I
Bitte beachten Sie: Die erforderlichen Dokumente/
Nachweise müssen vollständig und korrekt ausgefüllt vorliegen, da als Konsequenz falscher Angaben die Zulassung zur Approbationsprüfung durch das Regierungspräsidium Stuttgart zu versagen ist und somit auch keine Approbation erteilt werden kann. Für Bewerber*innen von nicht-universitären Hochschulen gilt: Falls Sie an einer Hochschule in Deutschland studieren, bei der es sich nicht um eine Universität handelt, müssen Sie bei der Bewerbung einen Nachweis einreichen, dass Ihre Hochschule mit einer Universität gleichgestellt ist. Dies kann eine Bestätigung Ihrer Hochschule sein, die das genaue Datum der Feststellung der Gleichstellung Ihrer Hochschule mit einer Universität enthält. Idealerweise erhalten Sie von Ihrer Hochschule eine Kopie des Bescheids des jeweiligen zuständigen Ministeriums des jeweiligen Bundeslandes über die Gleichstellung mit einer Universität.
- Das vorangegangene Bachelorstudium muss mindestens 180 ECTS oder eine Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern bzw. 3 Jahren umfassen.
Die hier skizzierten Zulassungsvoraussetzungen orientieren sich an den jeweils aktuellen Versionen des PsychThG und der PsychThApprO.
Informieren Sie sich zudem in der Auswahlsatzung für die Masterstudiengänge Psychologie.
Informationen für Bewerber*innen mit einem nicht-reformierten Bachelor Psychologie (Inland und Ausland): Ist mein Bachelorstudium approbationskonform?
Die in dem untenstehenden Dokument aufgelisteten Informationen richten sich an Studierende, die einen nicht-berufsrechtlich anerkannten Bachelor Psychologie studiert haben. Dies betrifft insbesondere Bewerber*innen aus dem Ausland, aber auch Studierende, die einen nicht-reformierten Bachelor Psychologie in Deutschland studiert haben, ggf. mit Zusatzqualifizierungen.
Studienabschlüsse aus dem Ausland
Mit einem im Ausland erworbenen Bachelorabschluss in Psychologie in einen deutschen M.Sc. Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie zu wechseln, ist prinzipiell weiterhin möglich, wird allerdings schwieriger als bislang. Voraussetzung für die Zulassung ist, dass der an der ausländischen Hochschule absolvierte Studiengang die Anforderungen bzw. Inhalte der Approbationsordnung abbildet und entscheidend ist, inwieweit die Leistungen des ausländischen Bachelorstudiums als gleichwertig anerkannt werden können – dies liegt letztlich in den Händen der zuständigen Stellen der Gesundheitsbehörden, i.d.R. den Landesprüfungsämtern. Besonders kritisch könnte zum aktuellen Zeitpunkt die Anerkennung der im Ausland absolvierten Studienpraktika sein – insbesondere das Praktikum, das als berufsqualifizierende Tätigkeit I anerkannt werden soll: Das Praktikum muss nämlich nicht nur während der Studienzeit absolviert worden sein, sondern auch in einschlägigen Einrichtungen, in denen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten tätig sind, die ihre Approbation in Deutschland erhalten haben (vgl. PsychThApprO, §15).
Im schlechtesten Fall werden Ihre Leistungen aus dem im Ausland erworbenen Bachelorabschluss nicht anerkannt, so dass erneut ein gemäß Psychotherapiereform umgestaltetes Bachelorstudium in Deutschland absolviert werden muss.
Auswahlkriterien
Auf Basis der folgenden Kriterien werden Punktzahlen vergeben und eine Rangliste erstellt. Insgesamt können maximal 70 Punkte vergeben werden. Diese Gesamtpunktzahl setzt sich folgendermaßen zusammen:
- Die Abschlussnote des Bachelorstudiums bzw. aller bis zum Bewerbungsschluss belegten Modulnoten bzw. Prüfungsnoten des Bachelorstudiums.
- Dabei können maximal 30 Punkte vergeben werden. Die Note wird unter Berücksichtigung einer Nachkommastell in Punkte überführt.
- Die Note 1,0 wird mit 30 Punkten und die Note 4,0 mit 0 Punkten bewertet.
- Für jeden Anstieg der Note um ein Zehntel werden vom Ausgangswert (30 Punkte) je 1 Punkt abgezogen.
- Gegebenenfalls das Ergebnis eines Zulassungstests. Für das Ergebnis des Zulassungstests können maximal 20 Zusatzpunkte erreicht werden. Informationen zum Zulassungstest
- Herausragende studienrelevante Zusatzqualifikationen. Für diese können maximal 20 Zusatzpunkte erreicht werden. Informationen zu den studienrelevanten Zusatzqualifikationen
Nachlesen können Sie diese Informationen in der Auswahlsatzung. Die aktuellste Version der Auswahlsatzung finden Sie auf den zentralen Seiten der Universität unter Psychologie.
- Die Abschlussnote des Bachelorstudiums bzw. aller bis zum Bewerbungsschluss belegten Modulnoten bzw. Prüfungsnoten des Bachelorstudiums.
Zulassungstest
Der Zulassungstest gilt als optionales Auswahlkriterium zur zusätzlichen Feststellung der fachlichen Eignung. Voraussetzungen für die Bearbeitung sind Kenntnisse aus einem Bachelor-Studiengang in Psychologie oder einem gleichwertigen Abschluss. Der Test wird einmal jährlich angeboten und er ist für dasjenige Bewerbungsjahr gültig, in dem er absolviert wurde.
Studienrelevante Zusatzqualifikationen
Für studienrelevante Zusatzqualifikationen können maximal 20 Zusatzpunkte erreicht werden. Bewertet werden alle Leistungen, die den nachfolgenden Kriterien entsprechen:
- Berufspraktische Erfahrungen
- Berücksichtigt werden berufspraktische Erfahrungen, die im Rahmen von Berufstätigkeit, Jobs oder Praktika in der Gesundheitsversorgung, in einem erzieherischen oder pädagogischen Tätigkeitsfeld oder in Forschung und Lehre in diesen oder anderen Bereichen der Psychologie erworben wurden.
- Zeitliche Komponente & Bepunktung: Für berufspraktische Erfahrungen können maximal 10 Punkte vergeben werden. Tätigkeiten werden mit den nachfolgenden Punktzahlen berücksichtigt, wenn sie bis zum Zeitpunkt der Bewerbung im folgenden Umfang abgeleistet und nachgewiesen wurden:
- Mind. 150 Arbeitsstunden: 2 Punkte,
- Mind. 300 Arbeitsstunden: 4 Punkte,
- Mind. 450 Arbeitsstunden: 6 Punkte.
- Zu erbringende Nachweise: Als Nachweise werden Zeugnisse und Nachweise wie der von der Bewerbungs- und Zulassungsstelle der Universität Mannheim zur Verfügung gestellte „Nachweis von außerschulischen Leistungen“ akzeptiert; Arbeitsverträge und andere Dokumente, die die Absicht erklären eine berufspraktische Tätigkeit aufzunehmen, werden nicht akzeptiert. Alle Nachweise müssen mit der Bewerbung erbracht werden.
- Wissenschaftliche Konferenzbeiträge und Publikationen
- Für wissenschaftliche Konferenzbeiträge und Publikationen können maximal 20 Punkte vergeben werden. Leistungen werden bis zur Höhe der nachfolgenden Punktzahlen berücksichtigt, wenn sie bis zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens zur Veröffentlichung angenommen wurden (nicht „under review“, nicht „revise and resubmit“) und in eine der nachfolgenden Kategorien fallen:
- Konferenzbeitrag auf einer wissenschaftlichen Psychologiekonferenz mit bis zu 10 Punkten; ausgeschlossen sind universitätsinterne Konferenzen oder Konferenzen universitätseigener Forschungsinstitute;
- Publikation in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift mit Peer-Review-Verfahren mit bis zu 20 Punkten.
- Als Nachweise werden die folgenden Einreichungen akzeptiert:
- Für Konferenzbeiträge auf einer wissenschaftlichen Psychologiekonferenz werden Auszüge aus dem Kongressband (Abstractbuch) und/
oder eine Bestätigung der Konferenzveranstalterin oder des Konferenzveranstalters über den Konferenzbeitrag in Textform akzeptiert. Nicht ausreichend als Nachweis sind alle anderen Formen eines Nachweises, wie zum Beispiel schriftliche Bestätigungen von Co-Autor*innen, die Abbildung im Lebenslauf, Erwähnungen in zum Beispiel Arbeits- und/ oder Praktikumszeugnissen und/ oder Empfehlungsschreiben; - für bereits veröffentlichte Publikationen in wissenschaftlichen Fachzeitschriften mit Peer-Review-Verfahren müssen als Nachweis eine genaue Beschreibung und Zitation der Publikation erbracht werden; für zur Veröffentlichung angenommene Publikationen in wissenschaftlichen Fachzeitschriften mit Peer-Review-Verfahren dient eine Bestätigung der Herausgeberin oder des Herausgebers der Fachzeitschrift über die Veröffentlichung der Publikation in Textform als Nachweis. Nicht ausreichend als Nachweis sind alle anderen Formen eines Nachweises, wie zum Beispiel schriftliche Bestätigungen von Co-Autor*innen, die Abbildung im Lebenslauf, Erwähnungen in zum Beispiel Arbeits- und/
oder Praktikumszeugnissen und/ oder Empfehlungsschreiben. - Alle Nachweise müssen mit der Bewerbung erbracht werden.
- Für Konferenzbeiträge auf einer wissenschaftlichen Psychologiekonferenz werden Auszüge aus dem Kongressband (Abstractbuch) und/
- Für wissenschaftliche Konferenzbeiträge und Publikationen können maximal 20 Punkte vergeben werden. Leistungen werden bis zur Höhe der nachfolgenden Punktzahlen berücksichtigt, wenn sie bis zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens zur Veröffentlichung angenommen wurden (nicht „under review“, nicht „revise and resubmit“) und in eine der nachfolgenden Kategorien fallen:
- Berufspraktische Erfahrungen
Wie bewerbe ich mich?
Den Bewerbungszeitraum für das jeweils gültige Bewerbungsjahr finden Sie hier.
Eine Bewerbung für den M.Sc. Klinische Psychologie und Psychotherapie ist prinzipiell nur für das jeweilige Herbst-/Wintersemester möglich.
Ihre Bewerbung reichen Sie online bei der Universität Mannheim ein. Fragen zum Bewerbungsprozess beantwortet Ihnen gerne die Zulassungsstelle.
Studienberatung
Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Das Studiengangsmanagement für den Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie beantwortet Ihnen gerne alle Fragen zum Studiengang (z.B. zu den Studieninhalten und zum Studienverlauf).
Für Fragen zu den berufspraktischen Einsätzen im Rahmen der berufsqualifizierenden Tätigkeit III steht Ihnen das Praktikumsmanagement des Dekanatsbüros der Fakultät für Sozialwissenschaften zur Verfügung.
Bewerbungs- und Zulassungsstelle
Bild: Anna LogueBeratung für internationale Studierende
Bild: Katrin Glückler