Der Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie startet an der Universität Mannheim zum Herbst-/Wintersemester 2023/
Der fachliche Schwerpunkt des viersemestrigen Masterprogramms liegt in der wissenschaftlichen Vertiefung, der Vertiefung von Forschungsmethoden, der speziellen Störungs- und Verfahrenslehre der Psychotherapie sowie der Anwendung von Psychotherapie. Damit setzt der Studiengang die Vorgaben für Masterstudiengänge der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten um, so dass Sie optimal auf eine Tätigkeit im Bereich der Psychotherapie vorbereitet werden. Darüber hinaus ergänzt das Modul Gesundheitspsychologie das psychotherapeutisch ausgerichtete Curriculum um den Bereich der Gesundheitsprävention und -intervention und vermittelt Ihnen somit weitere wertvolle Kenntisse für Ihre spätere berufliche Tätigkeit.
Das Studium ist sehr praxisorientiert, sodass Sie bereits während des Studiums verpflichtend psychotherapeutische Behandlungen begleiten – dies im Rahmen derjenigen Module, die die berufsqualifizierende Tätigkeit II – vertiefte Praxis der Psychotherapie und die berufsqualifizierende Tätigkeit III – angewandte Praxis der Psychotherapie gemäß Approbationsordnung abbilden.
Kooperationen mit psychotherapeutischen Einrichtungen im stationären bzw. teilstationären sowie im ambulanten Bereich stellen die Qualität und den Zugang zu geeigneten Praktikumsstellen sicher.
Mit dem Studienabschluss des Masterstudiengangs Klinische Psychologie und Psychotherapie sind Sie berechtigt, einen Antrag auf Zulassung zur Approbationsprüfung als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut beim zuständigen Landesprüfungsamt zu stellen. Sie qualifizieren sich mit dem Studienabschluss jedoch auch für Tätigkeiten in der Diagnostik und Intervention in Beratungseinrichtungen, Rehabilitationseinrichtungen, Präventionseinrichtungen sowie in der Psychotherapieforschung und Neuropsychologie.
Die Studienstruktur liefert Ihnen einen Überblick über Ihr Studium – damit Sie besser planen können. Im Modulkatalog finden Sie alle Informationen zu Inhalten und Prüfungsformen der einzelnen Veranstaltungen und Module.
Während Ihres Masterstudiums sind Sie gemäß §18 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verpflichtet, im Rahmen der berufsqualifizierenden Tätigkeit III – angewandte Praxis der Psychotherapie (BQT III) umfangreiche berufsvorbereitende Tätigkeiten sowohl im stationären bzw. teilstationären Bereich als auch in der ambulanten Versorgung zu absolvieren. Die spezifischen Regelungen hierzu finden Sie in der Ordnung über die berufsqualifizierende Tätigkeit III – angewandte Praxis der Psychotherapie.
Um Ihnen größtmögliche Flexibilität während des 3. und 4. Semesters zu bieten, wird die Studierendenkohorte für die BQT III in Teilgruppen geteilt, so dass alle Studierenden der betreffenden Kohorte zeitlich parallel zueinander jeweils entweder den (teil-)stationären oder den ambulanten berufspraktischen Einsatz absolvieren.
Hier finden Studieninteressierte weitere umfangreiche Informationen zum Studiengang.
Im Vorfeld Ihrer Bewerbung für einen Studienplatz im M.Sc. Klinische Psychologie und Psychotherapie an der Universität Mannheim haben Sie sicherlich einige Fragen. Manche davon beantwortet Ihnen vermutlich bereits unser FAQ.
Im Folgenden finden Sie ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie (M.Sc. KPPT) an der Universität Mannheim.
Hier finden Sie die Checkliste, die Sie darüber informiert, welche Dokumente/
Zum Nachweis der berufsrechtlichen Anerkennung Ihres Bachelorstudiengangs bzw. zum Nachweis der Art Ihres Studienabschlusses können Sie dieses Formular verwenden.
Zum Nachweis der absolvierten Studieninhalte gemäß §§12–15 und Anlage 1 PsychThApprO können Sie in Ergänzung zur obigen Vorlage dieses Formular verwenden.
Für Bewerber:innen von Hochschulen, die mit einer Universität gleichgestellt sind, gilt: Sie müssen einen Nachweis über die Gleichstellung Ihrer Hochschule mit einer Universität einreichen. Dies kann eine Bestätigung Ihrer Hochschule sein, die das genaue Datum der Feststellung der Gleichstellung Ihrer Hochschule mit einer Universität enthält. Idealerweise erhalten Sie von Ihrer Hochschule eine Kopie des Bescheids des jeweiligen zuständigen Ministeriums des jeweiligen Bundeslandes über die Gleichstellung mit einer Universität.
Voraussetzungen für die Zulassung zum M.Sc. KPPT sind:
oder
Übersicht gleichwertige Studienabschlüsse:
A) Ein Bachelorstudium der Psychologie nach dem 'alten System' + Nachqualifizierungen: Als gleichwertiger Studienabschluss kann von der Auswahlkommission des Fachbereichs Psychologie an der Universität Mannheim ein Bachelorstudium der Psychologie anerkannt werden, das nicht-berufsrechtlich anerkannt oder polyvalent ist, sondern in dessen Rahmen an der jeweiligen Heimathochschule Nachqualifizierungen absolviert wurden. Achtung: Es muss jedoch sichergestellt sein, dass in diesen Nachqualifizierungskursen alle approbationsrelevanten Inhalte in dem von der Approbationsordnung vorgeschriebenen ECTS-Umfang vermittelt wurden, nur dann kann eine Anerkennung auf Gleichwertigkeit stattfinden! Bitte beachten Sie, dass die Nachqualifizierungen innerhalb des regulären Bachelorstudiums erbracht worden sein müssen und nicht nachträglich bzw. erst nach Studienabschluss erbracht wurden bzw. erbracht werden können (inklusive der Studienpraktika, die mit dem Orientierungspraktikum und der BQT I vergleichbar sein sollen). Die Nachqualifizierungen sollten darüber hinaus idealerweise entweder bereits erfolgreich auf ihre Konformität mit den Lerninhalten der PsychThApprO von der zuständigen Landesbehörde geprüft worden sein oder es sollte möglichst – falls die Konformität der Nachqualifizierungen (noch) nicht von der zuständigen Landesbehörde geprüft wurde – von der Heimatuniversität/-hochschule bestätigt werden, dass die angebotenen Nachqualifizierungen voraussichtlich die Kriterien der PsychThApprO erfüllen.
B) Auch wenn sie keinen neuen, berufsrechtlich anerkannten Bachelorstudiengang Psychologie oder einen bisherigen Bachelorstudiengang Psychologie mit Möglichkeiten der Nachqualifikation absolviert haben, haben Sie die Möglichkeit, ihren Studienabschluss auf Gleichwertigkeit prüfen zu lassen – z.B., wenn Sie Ihr Bachelorstudium im Ausland absolviert haben und dort ggf. Zusatzkurse absolviert haben, die approbationsrelvante Inhalte vermitteln. Achten Sie jedoch auch auf die Approbationskonformität der Studienpraktika!
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie Ihre Bewerbungsunterlagen einreichen, möchten wir Ihnen nachdrücklich empfehlen, zunächst selbst anhand der auf dieser Website zur Verfügung gestellten Informationen („Ist mein Bachelorstudium approbationskonform?“) genau zu überprüfen, ob Ihr Studiengang die erforderlichen Bedingungen für eine Gleichwertigkeit erfüllen könnte!
Die hier skizzierten Zulassungsvoraussetzungen orientieren sich an den Vorgaben des Gesetzes zur Reform der Psychotherapieausbildung vom 15. November 2019. Nachlesen können Sie diese Informationen auch in der Neufassung der Auswahlsatzung für die Masterstudiengänge Psychologie, die zeitnah vor Start der Bewerbunsgfrist veröffentlicht wird. Die aktuelle Version finden Sie auf den zentralen Seiten der Universität unter „Psychologie“.
Um zu einem Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie zugelassen werden zu können, müssen Sie bestimmte Wissens- und Praktikumsanforderungen der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im Rahmen von Modulen oder in Form von Nachqualifizierungen während des Bachelorstudiums absolviert haben.
Die entsprechenden Module und Praktika müssen während des Bachelorstudiums, nicht nach dessen Abschluss erbracht worden sein. Entsprechend ist es nicht möglich, eine Zulassung trotz fehlender (Teil-)Leistungen zu erhalten und diese dann während des Masterstudiums nachzuholen!
Die folgende Auflistung gibt Ihnen einen Überblick darüber, was Sie aus Ihrem Bachelorstudium mitbringen müssen, um den berufsrechtlichen Teil der Zulassungsvoraussetzungen zum Master Psychologie Klinische Psychologie und Psychotherapie zu erfüllen (siehe auch PsychThApprO, §§ 12–15 sowie Anlage 1).
Grundlagen der Psychologie für Psychotherapeut:innen (mind. 25 ECTS)
folgende Wissensbereiche müssen abgedeckt werden:
a) Allgemeine Psychologie unter Berücksichtigung von kognitiven Prozessen in den Bereichen Sprache, Lernen, Gedächtnis, Emotion und Motivation
b) Differentielle Psychologie und Persönlichkeitspsychologie
c) Entwicklungspsychologie
d) Sozialpsychologie
e) Biologische Psychologie
f) Kognitiv-affektive Neurowissenschaften
Grundlagen der Pädagogik für Psychotherapeut:innen (mind. 4 ECTS)
folgende Wissensbereiche müssen abgedeckt werden:
a) Erziehung und Bildung
b) Bedeutung sozialer und kultureller Faktoren für Bildungs- und Erziehungsprozesse
c) pädagogische Interventionen und Interventionssettings
d) rechtliche sowie familien- und sozialpolitische Regelungen mit Auswirkungen auf pädagogische und psychologische Interventionen
Grundlagen der Medizin für Psychotherapeut:innen (mind. 4 ECTS)
folgende Wissensbereiche müssen abgedeckt werden:
a) Anatomie
b) Aufbau und Funktion des Nervensystems
c) ausgewählte Krankheitsbilder, insbesondere internistische, neurologische, orthopädische und pädiatrische Krankheitsbilder
d) biologische Komponenten psychischer Störungen und Symptome
e) Genetik und Verhaltensgenetik
f) Grundlagen der somatischen Differentialdiagnostik
Grundlagen der Pharmakologie für Psychotherapeuti:nnen (mind. 2 ECTS)
folgende Wissensbereiche müssen abgedeckt werden:
a) Pharmakodynamik
b) Pharmakokinetik
c) Psychopharmaka
d) Pharmakotherapie
Störungslehre (mind. 8 ECTS)
folgende Wissensbereiche müssen abgedeckt werden:
a) allgemeine und spezielle Krankheitslehre psychischer und psychisch mitbedingter Erkrankungen im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter einschließlich des Säuglings-, Kleinkind- und höheren Lebensalters
b) Epidemiologie und Komorbidität
c) klinisch-psychologische Diagnostik und Klassifikation
d) Modelle über Entstehung, Aufrechterhaltung und Verlauf psychischer und psychisch mitbedingter Erkrankungen im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter einschließlich des Säuglings-, Kleinkind- und höheren Lebensalters unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Störungsmodelle der wissenschaftlich geprüften und anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und Methoden
Allgemeine Verfahrenslehre der Psychotherapie (mind. 8 ECTS)
folgende Wissensbereiche müssen abgedeckt werden:
a) die wissenschaftlich geprüften und anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und Methoden
b) anerkannte Merkmale für die Bewertung der wissenschaftlichen Evidenz der wissenschaftlich geprüften und anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und Methoden sowie von evidenzbasierten Neuentwicklungen
Präventive und rehabilitative Konzepte psychotherapeut. Handelns (mind. 2 ECTS)
folgende Wissensbereiche müssen abgedeckt werden:
a) Merkmale und Funktion von Prävention und Rehabilitation unter Berücksichtigung der Belange unterschiedlicher Alters- und Patientengruppen
b) Präventionsprogramme und Rehabilitationsansätze unter Berücksichtigung der Belange unterschiedlicher Alters- und Patientengruppen
Berufsethik und Berufsrecht (mind. 2 ECTS)
folgende Wissensbereiche müssen abgedeckt werden:
a) Ethik in Forschung und Praxis
b) berufsrechtliche Vorgaben des psychotherapeutischen Handelns
c) sozialrechtliche Vorgaben der psychotherapeutischen Versorgung
Wissenschaftliche Methodenlehre (ohne Empra/
folgende Wissensbereiche müssen abgedeckt werden:
a) Geschichte der Psychologie und Psychotherapie
b) Methoden und wissenschaftliche Konzepte für die Erforschung menschlichen Verhaltens und Erlebens einschließlich epidemiologischer Forschung, Methoden zur Patientenbeobachtung
c) deskriptive und Inferenz-Statistik sowie statistische Methoden der Evaluationsforschung
d) Planung und Durchführung wissenschaftlicher Studien
e) Datenerhebung und Datenanalyse unter Nutzung digitaler Technologien
Psychologische Diagnostik (mind. 12 ECTS)
folgende Wissensbereiche müssen abgedeckt werden:
a) allgemeine diagnostische Verfahren und Methoden
b) diagnostische Verfahren und Methoden zur Verhaltensbeobachtung einschließlich der Verfahren und Methoden zur Patientenbeobachtung
c) Indikationen und diagnostische Prozesse bei Menschen aller Alters- und Patientengruppen
d) Merkmale von Klassifikationssystemen einschließlich ihrer Fehlerquellen
e) psychometrische Grundlagen des Messens als Voraussetzung für Testtheorien und Testkonstruktionen
f) psychische und psychopathologische Befunderhebung unter Berücksichtigung differentialdiagnostischer Erkenntnisse
g) Sprache und Interaktion im diagnostischen Prozess sowie Gesprächsführungsmethoden
Forschungsorientiertes Praktikum I – Grundlagen der Forschung gem. §13 PsychThApprO (Experimentalpsychologisches Praktikum/
folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
a) findet in Forschungseinrichtungen der Hochschule oder an Forschungseinrichtungen, die mit der Hochschule kooperieren, statt
b) wird unter qualifizierter Anleitung und in Kleingruppen (max. 15 TN). durchgeführt. Die Durchführung erfolgt im Block oder studienbegleitend.
c) haben die studierenden Personen auch aktiv an exemplarischen wissenschaftlichen Untersuchungen teilzunehmen sowie an deren Planung und Durchführung mitzuarbeiten.
Orientierungspraktikum gem. § 14 PsychThApprO (mind. 5 ECTS, mind. 4 Wochen/
folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
a) findet in interdisziplinären Einrichtungen der Gesundheitsversorgung oder
in anderen Einrichtungen statt, in denen Beratung, Prävention oder Rehabilitation zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung psychischer Gesundheit durchgeführt werden und in denen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen
und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten tätig sind.
Eine Checkliste über die Anforderungen des Orientierungspraktikums finden Sie auch auf der Website unseres Praktikumsbüros.
Berufsqualifizierende Tätigkeit I gem. §15 PsychThApprO (mind. 8 ECTS, mind. 6 Wochen und 2 Tage/
folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
a) Die BQT I kann in folgenden Einrichtungen oder Bereichen stattfinden, sofern dort Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten tätig sind:
1. in Einrichtungen der psychotherapeutischen, psychiatrischen, psychosomatischen oder neuropsychologischen Versorgung
2. in Einrichtungen der Prävention oder der Rehabilitation, die mit den in Nummer 1 genannten Einrichtungen vergleichbar sind
3. in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
4. in sonstigen Bereichen der institutionellen Versorgung
b) die BQT I muss unter qualifizierter Anleitung durchgeführt worden sein
c) vor Durchführung der BQT I müssen mind. 60 ECTS erworben worden sein.
Eine Checkliste über die Anforderungen der berufsqualifizierenden Tätigkeit I finden Sie auch auf der Website unseres Praktikumsbüros.
Wichtige Information für Studieninteressierte aus dem Ausland: In denjenigen Einrichtungen, in denen Praktika absolviert wurden, die als gleichwertig zum Orientierungspraktikum und der berufsqualifizierenden Tätigkeit anerkannt werden sollen, müssen jeweils in Deutschland approbierte Psychologische Psychotherapeutnnen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten tätig sein!
Mit einem im Ausland erworbenen Bachelorabschluss in Psychologie in einen deutschen M.Sc. Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie zu wechseln, ist prinzipiell weiterhin möglich, wird allerdings schwieriger als bislang. Voraussetzung für die Zulassung ist, dass der an der ausländischen Hochschule absolvierte Studiengang die Anforderungen bzw. Inhalte der Approbationsordnung abbildet und entscheidend ist, inwieweit die Leistungen des ausländischen Bachelorstudiums als gleichwertig anerkannt werden können – dies liegt letztlich in den Händen der zuständigen Stellen der Gesundheitsbehörden, i.d.R. den Landesprüfungsämtern. Besonders kritisch könnte zum aktuellen Zeitpunkt die Anerkennung der im Ausland absolvierten Studienpraktika als Orientierungspraktikum und berufsqualifzierende Tätigkeit I sein, da laut Vorgaben der Approbationsordnung in den Einrichtungen, in denen diese Pflichtpraktika während des Studiums absolviert wurden, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten tätig sein müssen, die ihre Approbation in Deutschland erhalten haben (vgl. PsychThApprO, §§ 14 & 15).
Im schlechtesten Fall werden Ihre Leistungen aus dem im Ausland erworbenen Bachelorabschluss nicht anerkannt, so dass erneut ein gemäß Psychotherapiereform umgestaltetes Bachelorstudium in Deutschland absolviert werden muss. Weitere Informationen u.a. hierzu finden Sie in den FAQ‘s der Deutschen Gesellschaft für Psychologie.
Der Zulassungstest gilt als optionales Auswahlkriterium zur zusätzlichen Feststellung der fachlichen Eignung. Voraussetzungen für die Bearbeitung sind Kenntnisse aus einem Bachelor-Studiengang in Psychologie oder einem gleichwertigen Abschluss. Der Test wird einmal jährlich angeboten und er ist für dasjenige Bewerbungsjahr gültig, in dem er absolviert wurde.
Der Bewerbungszeitraum für den Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie startet am 1. April 2023 und endet am 15. Mai 2023. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist, d.h., bis zum 15. Mai 2023 müssen alle für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Eine Bewerbung ist prinzipiell nur für das jeweilige Herbst-/Wintersemester möglich.
Ihre Bewerbung reichen Sie online bei der Universität Mannheim ein. Fragen zum Bewerbungsprozess beantwortet Ihnen gerne die Zulassungsstelle.
Alle Informationen zum Bewerbungsprozess finden Sie in der Infobroschüre für Masterstudiengänge.
Das Studiengangsmanagement für den Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie beantwortet Ihnen gerne alle Fragen zum Studiengang (z.B. zu den Studieninhalten und zum Studienverlauf).
Für Fragen zu den berufspraktischen Einsätzen im Rahmen der berufsqualifizierenden Tätigkeit III steht Ihnen das Praktikumsmanagement des Dekanatsbüros der Fakultät für Sozialwissenschaften zur Verfügung.