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FAQs

Auf dieser Seite finden Sie die Antworten auf viele wichtige Fragen zu Themen wie Learning Agreement, Kurswahl und Prüfungen.

Kurswahl, Credits, Prüfungen

  • Wie viele Kurse sollte ich belegen?

    Das hängt von den Vorgaben Ihrer Heimat­universität ab. Wir empfehlen einen Workload von 20–25 ECTS, das entspricht in etwa 3–6 Kursen im Semester.

  • Ich brauche mehr ECTS als im Kurskatalog angegeben. Was kann ich tun?

    Austausch­studierende, die zusätzliche ECTS in bestimmten Kursen benötigen, haben die Möglichkeit durch zusätzliche Leistungen (zum Beispiel Präsentation oder Hausarbeit) in Absprache mit den Dozierenden mehr ECTS zu bekommen. Bitte fragen Sie hierzu in der ersten Vorlesungs­woche direkt die Dozierenden und beachten die Angaben im Kurskatalog.

  • Was ist die Kursnummer/der Code für meinen Kurs?

    Psychologie:

    Die Kurse im Bachelor werden alle zwischen dem 1. und 3. Jahr angeboten. Kurse im Master beginnen somit im 4. und 5. Jahr. Wir benutzen für unsere Kurse keine Nummern oder Codes, aber es gibt Kursnamen (zum Beispiel O1, M1). Diese Kursnamen setzen sich aus einem Buchstaben, z. B. H und einer Nummer z. B. 2 zusammen, was in diesem Fall das Seminar H2: Ausgewählte Probleme der Biopsychologie und Neuropsychologie (PO 2021); Ausgewählte Probleme der Biologischen Psychologie (PO 2017): Neurobiology of Trust beschreibt. 

    Politik­wissenschaft und Soziologie:

    Die Kurse der Fach­bereiche Politik­wissenschaft und Soziologie haben keine Modulnummern. In der Regel beinhalten die Titel der Kurse auf dem Bachelor­niveau die Beschreibung „Einführung in...“ oder " HS Ausgewählte Themen der ...“. Einführungs­kurse werden von Studierenden im 1. oder 2. Jahr besucht, Hauptseminare von Studierenden im 2. oder 3. Jahr. Einführende Vorlesungen setzen keine Vor­kenntnisse voraus, während Studierende in (Pro- oder Haupt-) Seminaren ein gewisses Vorwissen vorweisen sollten.

  • Bekomme ich für meine Kurse Noten?

    Manche der Kurse vergeben grundsätzlich keine Note. In diesen Fällen wird nur „Bestanden/nicht bestanden“ im Trans­cript ausgewiesen. Wenn Sie jedoch eine Note benötigen, ist dies in der Regel problemlos möglich. Unter Umständen kann zur Bewertung der Prüfungs­leistung eine zusätzliche Abgabe oder Prüfung erforderlich sein. Bitte informieren Sie die Dozierenden zu Beginn der Vorlesungs­zeit darüber, dass Sie eine Note benötigen.

    Unsere Notenskala

    1,0 = sehr gut (eine hervorragende Leistung)

    2,0 = gut (eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt)

    3,0 = befriedigend (eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht)

    4,0 = ausreichend (eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt)

    5,0 = nicht ausreichend (eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt)

    Zur differenzierteren Bewertung können Zahlzwischenwerte durch Erniedrigen und Erhöhen der einzelnen Noten um 0,3 gebildet werden. Die Noten 0,7; 4,3; 4,7 und 5,3 sind dabei ausgeschlossen. Im Zweifelsfall wird zugunsten des Studierenden abgerundet.

  • Ich wurde für eine andere Fakultät nominiert. Kann ich trotzdem Kurse in Politik­wissenschaft, Psychologie oder Soziologie belegen?

    Austausch­studierende anderer Fakultäten können an der Fakultät für Sozial­wissenschaften Kurse aus dem Bereich der University Wide Electives besuchen.

    Darüber hinaus dürfen Austausch­studierende anderer Fakultäten im Einzelfall unter folgenden Voraussetzungen an Kursen in der Politik­wissenschaft oder Soziologie (außerhalb der University Wide Electives) teilnehmen:

    • wenn es noch ausreichend freie Plätze gibt (in Seminaren);
    • wenn die nötigen Voraussetzungen (insbesondere Statistik­kenntnisse) vorhanden sind; ein Trans­cript muss eingereicht werden;
    • nach Rücksprache mit dem/der zuständigen Auslands­koordinator/Auslands­koordinatorin

    Kurse in der Psychologie sind ausschließlich für Austausch­studierende der Psychologie vorgesehen.

  • Wie erfolgt die Vergabe der Kurse?

    Studierende werden von ihrer Heimat­universität für ein Hauptfach an der Universität Mannheim angemeldet. Auf Basis dieser Hauptfach­anmeldung werden die Kurse vergeben. Studierende, die für ein Hauptfach eingeschrieben sind, erhalten für Kurse im eigenen Hauptfach eine höhere Priorität. Die Vergabe erfolgt nicht nach dem Prinzip „first come, first served“, sondern orientiert sich an den offiziellen Anmeldungen, um eine faire und trans­parente Platz­vergabe sicherzustellen.

  • Wie melde ich mich für eine Prüfung an?

    Es gibt einen Unter­schied zwischen der Anmeldung für Veranstaltungen und der Anmeldung für Prüfungen.

    Du musst dich für alle Prüfungen während des Anmeldezeitraums anmelden (mündliche Prüfungen, Hausarbeiten, Präsentationen) – egal, ob du dich zu Beginn des Semesters für die Teilnahme am Kurs anmelden musstest oder nicht.

    Das bedeutet, dass du dich für jede Prüfungs-, aber auch Studien­leistung anmelden musst, auch wenn du vielleicht gar keine Note bekommst und den Kurs nur bestehen musst. Wenn du dich nicht anmeldest, können dir die ECTS-Punkte nicht im Trans­cript of Records ausgewiesen werden.

    Wenn du einen Deutschkurs oder Kulturkurse besuchst, musst du diese auch als Prüfung anmelden (bitte Kursnummer beachten, siehe myUniMA).

    Die Prüfungs­anmeldung läuft über das Portal². Wenn eine Klausur fehlt oder du Fragen zur Prüfungs­anmeldung hast, wende dich bitte direkt an das Studien­büro II und nenne deinen vollen Namen, Matrikelnummer, sowie den Namen der Klausur/Veranstaltung.

    Solltest du dich außerhalb des Anmeldezeitraums für eine Prüfung anmelden wollen, musst du eine Gebühr in Höhe von 10 € pro Prüfung beim Express-Service in L1,1 zahlen.

    Die Prüfungs­daten werden immer Mitte November und Mitte Mai veröffentlicht.

    Prüfungs­termine

    Beachten Sie bitte die Regulationen hinsichtlich Nach- und Ummeldung und Abmeldung.

  • Ich habe eine Prüfung nicht bestanden. Kann ich die Prüfung auch an meiner Heimathochschule wiederholen?

    Wenn Sie eine Prüfung in Mannheim nicht bestehen, müssen Sie in der Regel die Prüfung zum Zweittermin wiederholen. Sollte es nicht möglich sein, an diesem Termin teilzunehmen, können Sie unter den folgenden Voraussetzungen die Prüfung an Ihrer Heimathochschule wiederholen:

    • Sie studieren an einer Universität außerhalb von Europa
    • ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin (wissenschaft­lich oder nicht-wissenschaft­lich) an Ihrer Heimathochschule übernimmt die Klausuraufsicht
    • Sie verbringen nicht noch ein weiteres Semester in Mannheim
    • Sie haben die Klausur zum Ersttermin nicht bestanden oder konnten aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht an der Prüfung teilnehmen (ärztliches Attest nötig)

     

    Um sich für eine Wiederholungs­prüfung an Ihrer Heimathochschule anzumelden, senden Sie bitte so schnell wie möglich nach Erhalt der Note eine E-Mail an:

    1.  „Studien­büro“ :
     Bitte geben Sie folgenden Betreff an: „Austausch­studierender – Anmeldung zur Wiederholungs­prüfung an Heimathochschule“ und nennen:

    • Namen der Veranstaltung und der/des Dozierenden
    • Ihren vollen Namen
    • Ihre Matrikelnummer


    2.  Außerdem senden Sie bitte eine E-Mail an den zuständigen Lehr­stuhl (Sekretariat).

    • Namen der Veranstaltung und der/des Dozierenden
    • Ihren vollen Namen
    • Ihre Matrikelnummer
    • Kontakt­information der zuständigen Auslands­koordination Ihrer Heimathochschule

Learning Agreement, Certificate of Arrival & Departure

  • Wer unter­zeichnet mein Erasmus+ Learning Agreement?

    Das Erasmus+ Learning Agreement unter­zeichnet die zuständige Auslands­koordination Ihres Faches in der Fakultät.

    Allgemein gilt: die Learning Agreements werden erst nach der offiziellen Kurszuteilung im Februar für das FFS und im August für das HWS von der zuständigen Auslands­koordination unter­schrieben.

  • Wer unter­zeichnet mein Certificate of Arrival & Departure?

    Das Certificate of Arrival & Departure unter­zeichnet das Akademische Auslands­amt.

  • Wann und wie bekomme ich mein Trans­cript of Records?

    Das Trans­cript of Records benötigen Sie für die Anrechnung der bei uns erbrachten Leistungen an Ihrer Heimathochschule. Das Dokument enthält die von Ihnen besuchten Kurse, die Noten und die ECTS-Anzahl der besuchten Kurse.

    Sie können bis zu 365 Tage nach Ihrer Exmatrikulation selbst überprüfen, ob alle Ihre Noten in Portal² eingetragen wurden, und ob Ihre Kurs- und Prüfungs­daten korrekt sind. Danach können Sie Ihr Trans­cript of Records oder Korrekturen über Ihren Mobility Online Workflow beantragen. Nachdem Ihr Trans­cript erstellt wurde, werden Sie benachrichtigt, dass Sie Ihr Trans­cript in Portal² her­unter­laden können. Bitte leiten Sie das verifizierte Trans­cript an Ihre Heimat­universität weiter. Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an das International Office.

  • Was muss ich vor meiner Abreise beachten?

    Das Akademische Auslands­amt hat für Sie alle Informationen zusammen gestellt, die Sie vor Ihrer Abreise aus Mannheim benötigen.

    To-Dos vor der Abreise


Studien­beratung

Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gern!