Zum Herbst-/Wintersemester 2023/
Das Studium ist sehr praxisorientiert. Studierende begleiten bereits während des Studiums psychotherapeutische Behandlungen und führen einzelne psychotherapeutische Tätigkeiten selbstständig durch. Dazu zählen z. B. psychotherapeutische Erstgespräche, Therapieplanung, Umgang mit Notfall- und Krisensituationen, psychoedukative Maßnahmen und der Aufbau einer therapeutischen Beziehung.
Während der berufsqualifizierenden Tätigkeit III (BQT III) sollen Studierende des dritte und vierte Mastersemesters diese Kenntnisse in psychotherapeutischen Einrichtungen (stationär bzw. teilstationär sowie ambulant) in realen Behandlungssettings und im direkten Kontakt mit Patient*innen umsetzen.
Die BQT III wird im Rahmen des Moduls CI „berufsqualifizierende Tätigkeit III – angewandte Praxis der Psychotherapie nach § 18 PsychThApprO“ absolviert.
Die BQT III setzt sich zusammen aus einem ambulanten (Modul CI1) und einem stationären Teil (Modul CI2).
Der ambulante Teil der BQT III (150 Stunden) wird in den psychologischen Hochschulambulanzen der Universität Mannheim absolviert.
Der stationäre Teil der BQT III (450 Stunden) findet in Einrichtungen der psychotherapeutischen, psychiatrischen, psychosomatischen und neuropsychologischen Versorgung oder in interdisziplinären Behandlungszentren mit Psychotherapieschwerpunkt statt. Die Anleitung der Studierenden erfolgt durch psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen mit einer abgeschlossenen Weiterbildung.
Ordnung zur berufsqualifizierenden Tätigkeit
Diese Tätigkeiten müssen nach § 18 PsychThApprO insgesamt während der BQT III (teil-)stationär oder ambulant abgeleistet werden:
An der Universität Mannheim findet der stationäre Teil der BQT III ganzjährig in dreimonatigen Abschnitten statt. Die Studierenden des dritten und vierten Mastersemesters werden in vier Gruppen eingeteilt, von denen pro Semester jeweils zwei Gruppen nacheinander den stationären Teil der BQT III absolvieren.
Wenn Sie ein Praktikum machen möchten, fordern einige Praktikumsgeber eine Pflichtpraktikumsbescheinigung. Dabei handelt es sich um einen Nachweis, dass Sie im Laufe Ihres Studiums ein Praktikum absolvieren müssen. Die Pflichtpraktikumsbescheinigung können Sie sich ab sofort selbstständig über AretUM erstellen. Zusammen mit einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung können Sie bei Bedarf diese Bescheinigung bei Ihrer Praktikumsstelle vorlegen. Über AretUM können Sie außerdem Ihre Learning Agreements bei einem Auslandssemester bearbeiten.
Der stationäre Teil der BQT III findet in dreimonatigen Abschnitten statt, sodass ein Slot pro Jahr durch vier Studierende besetzt wird.