Studium im Ausland
Die Universität Mannheim bieten ihren Studierenden zahlreiche Möglichkeiten, ein oder zwei Semester im Ausland zu absolvieren. Dabei erweitern Sie Ihr Fachwissen und Ihre Fremdsprachenkenntnisse und tauchen in eine neue Kultur ein. Informieren Sie sich darüber, welche Schritte Sie unternehmen müssen, um sich zu bewerben.
Schritt 1: Informieren
Wir empfehlen Ihnen als erste Informationsquelle die zentrale Informationsveranstaltung des Akademischen Auslandsamtes (AAA). Die Auslandsstudienberatung des AAA steht Ihnen darüber hinaus für organisatorische Fragen (Bewerbung, Visum, Krankenversicherung, Finanzierung) zur Verfügung.
Fachspezifische Fragen zur Kurswahl und der Anerkennung von Leistungen können Sie an die Auslandskoordination der Fakultät richten.
Schritt 2: Entscheiden
Die folgenden Fragen können als Leitlinien für den Entscheidungsprozess verwendet werden:
1. Möchte ich ein Semester oder ein Jahr im Ausland verbringen oder bevorzuge ich einen kürzeren Zeitraum?
2. Möchte ich studieren, ein Praktikum absolvieren oder vielleicht sogar beides kombinieren? Oder ist eine Summer School eine Alternative?
3. Welche Sprache(n) spreche ich auf welchem Niveau? Welche Regionen der Welt stehen mir damit offen?
4. Wann möchte ich ins Ausland? Wann ist meine Bewerbungsdeadline?
5. Was kann ich finanziell ermöglichen und welche Stipendien gibt es? Ist eine Partneruniversität ohne Gebühren etwas für mich oder kann ich als Free Mover auch eine Universität wählen, die (hohe) Gebühren von mir verlangt?Schritt 3: Bewerben
Abhängig von Ihrer Zielregion und Ihrem gewünschten Mobilitätszeitraum kommen unterschiedliche Partneruniversitäten für Sie in Frage.
Recherchieren Sie vor Ihrer Bewerbung gezielt Ihre Zieldestination(en) in der Partneruni-Datenbank und benennen Sie ihre sieben Prioritäten.
Bewerbungsfristen
Deadlines Bachelor
Zielregion HWS HWS & FSS FSS Europa* 31.1. des Jahres der Mobilität 31.1. des Jahres der Mobilität 30.4. im Vorjahr der Mobilität Übersee (Nordamerika, Mittel- und Südamerika, Asien, Russland, Israel, Marokko, Südafrika, Australien und Neuseeland) 15.10. im Vorjahr der Mobilität 15.10. im Vorjahr der Mobilität 15.10. im vorigen akademischen Jahr der Mobilität *Bitte beachten Sie, dass nicht alle Universitäten für beide Bewerbungstermine ausgeschrieben werden. Prüfen Sie daher in der Datenbank der Partneruniversitäten bei jeder Sie interessierenden Universität den/
die Bewerbungstermin(e). Deadlines Master
Zielregion HWS HWS & FSS FSS Europa* 31.1. des Jahres der Mobilität 31.1. des Jahres der Mobilität 30.4. im Vorjahr der Mobilität Übersee (Nordamerika, Mittel- und Südamerika, Asien, Russland, Israel, Marokko, Südafrika, Australien und Neuseeland) 15.10. im Vorjahr der Mobilität 15.10. im Vorjahr der Mobilität 15.10. im vorigen akademischen Jahr der Mobilität *Bitte beachten Sie, dass nicht alle Universitäten für beide Bewerbungstermine ausgeschrieben werden. Prüfen Sie daher in der Datenbank der Partneruniversitäten bei jeder Sie interessierenden Universität den/
die Bewerbungstermin(e).
FAQs
Kann ich ins Ausland gehen, ohne dass sich meine Studienzeit verlängert?
Wir ermutigen alle Studierenden dazu, während des Studiums ins Ausland zu gehen.
Zur Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland sollten Sie vor Antritt Ihres Aufenthaltes die Anrechenbarkeit der ausgesuchten Kurse mit dem Studiengangsmanagement/Auslandskoordination Ihres Fachbereichs absprechen. Durch das sogenannte Learning Agreement sollte es nicht zu einer Verlängerung der Studiendauer kommen.
Wann und wo beantrage ich ein Urlaubssemester?
Sie können sich auf Antrag aus wichtigem Grund von Ihrem Studium befreien lassen (§ 61 Abs. 1 LHG).
Wichtige Gründe für eine Beurlaubung können unter anderem sein:- ein Praktikum,
- ein Auslandssemester
- Mutterschutz / Elternzeit / Kindererziehung oder
- gesundheitliche Probleme
Der Antrag ist grundsätzlich vor Beginn des jeweiligen Semesters zu stellen. Weitere Informationen finden Sie beim Studienbüro.
Was passiert, wenn ich eine im Ausland belegten Kurs doch nicht anrechnen lassen will?
Sollten Sie sich auch nach Vereinbarung des Learning Agreements dazu entschließen, einen Kurs nicht anrechnen zu lassen, streichen Sie diesen einfach vor der Beantragung der Leistung beim ZPA selbständig aus dem Learning Agreement. Beachten Sie, dass Sie den entsprechenden Kurs dann in Mannheim nachholen müssen.
Falls Sie den Kurs schon anerkannt bekommen haben, können Sie auch auf die im Ausland abgelegte Prüfung Ihren Verbesserungsversuch anwenden. Diesen melden Sie persönlich im Studienbüro an.
Fachspezifische Fragen
Auslandskoordination der Fakultät
Bei fachlichen Fragen zum Auslandsstudium, wie z. B. bei Fragen zur Kurswahl und Kursanerkennung steht Ihnen die Auslandskoordination des Fachbereichs zur Verfügung. Für organisatorische Fragen, wie z. B. zur Bewerbung, Visum, Stipendien steht Ihnen das Akademische Auslandsamt zur Seite.
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Bild: Anna Logue
Allgemeine Fragen
Beratung des akademischen Auslandsamts
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