Pflichtpraktikum im Polyvalenten Studiengang B.Sc. Psychologie
nach der Prüfungsordnung ab HWS 2021
Der polyvalente Studiengang Bachelor of Science Psychologie setzt die Anforderungen der neuen Approbationsordnung für psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vom 4. März 2020 um. Der Bachelorstudiengang bereitet Studierende auf ein Masterstudium mit Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie und auf die spätere Approbation vor.
Studienvariante I
Die Studienvariante I beinhaltet die psychologischen Anwendungsbereiche und qualifiziert für einen Masterstudiengang in Psychologie. Studierende können ihr Praktikum in Bereichen der Arbeits- und Organisationspsychologie, Markt- und Werbepsychologie, Pädagogischen Psychologie, Neuropsychologie und Sportpsychologie absolvieren. Mit diesen Inhalten können Studierende in verschiedenen Bereichen von Wirtschaft und Forschung beruflich tätig werden.
Dauer und Zeitpunkt
- 12 Wochen/
450 Arbeitsstunden - Teilbar in maximal 3 Teilpraktika (Mindestdauer Teilpraktikum 2 Wochen)
- Idealerweise während der vorlesungsfreien Zeit
- Praktika auch studienbegleitend in Teilzeit möglich
- Studienbegleitende Tätigkeiten (bspw. als stud. Hilfskraft an einem Lehrstuhl/ Forschungseinrichtung) können angerechnet werden, sofern die Tätigkeitsmerkmale (siehe Anforderungen) erfüllt sind
- Vor dem Studium erworbene Praxiserfahrung können angerechnet werden, sofern die Tätigkeitsmerkmale (siehe Anforderungen) erfüllt sind
- Betreuende Person muss Psychologin oder Psychologe mit Hochschulausbildung sein (Dipl./ B.Sc./ M.Sc.) besitzen.
- 12 Wochen/
Anerkennung
- Absolviert im Berufsfeld von Psycholog*innen
- 15 ECTS Punkte
- Bei Aufteilung in mehrere Praktika wird Praktikum erst bei Vorliegen der vollständig absolvierten 12 Wochen Pflichtpraktikum anerkannt
- Antrag auf Anerkennung von studentischen Hilfskraftstellen
- Wenn betreuende Person keine Psycholog*in mit Hochschulausbildung (Dipl./ B.Sc./ M.Sc.) ist oder das Praktikum im Ausland absolviert wurde, Antrag auf Genehmigung stellen
Abgabe Praktikumsbericht und Praktikumsunterlagen
- Erstellen eines Praktikumsberichts (keine Prüfungsanmeldung notwendig)
- Antrag auf Anerkennung eines Praktikums stellen
- Antrag und Bericht mit einem Nachweis (z.B. Scan Praktikumszeugnis) sowie einer angefügten Eigenständigkeitserklärung als zusammengefügtes PDF per Mail an praktikum.sowi schicken (Dateiname: Jahr_Praktikumsunterlagen_Studiengang_Nachname_Vorname; z.B. 2025_Praktikumsunterlagen_BAPowi_Mustermann_Max bzw. 2025_Praktikumsunterlagen_BASozi_Mustermann_Erika). uni-mannheim.de
- Antrag auf Anerkennung von studentischen Hilfskraftstellen beim Praktikumsbüro einreichen
- Wenn betreuende Person keinen Abschluss in Psychologie besitzt (Dipl./ B.Sc./ M.Sc.), Antrag auf Genehmigung stellen
Studienvariante II
Die Studienvariante II vertieft die Inhalte der Klinischen Psychologie und Psychotherapie. Damit erfüllen Studierende die Inhalte der Approbationsordnung und qualifizieren sich gleichzeitig für ein Masterstudium in Klinischer Psychologie und Psychotherapie. Dementsprechend absolvieren sie auch ihr Praktikum im klinischen Bereich, wodurch sie erste berufliche Erfahrungen in der klinischen Psychologie und Psychotherapie sammeln können.
Dauer und Anerkennung
Orientierungspraktikum Berufsqualifizierende Tätigkeit I 3. Teilpraktikum Mindestdauer: 150 Stunden (teilzeit) bzw. vier Wochen (vollzeit)
Mindestdauer: 240 Stunden (teilzeit) bzw. sechs Wochen und zwei Tage (vollzeit)
Mindestdauer: 60 Stunden (teilzeit) bzw. zwei Wochen (vollzeit) 5 ECTS
8 ECTS
2 ECTS Insgesamt müssen 15 ECTS-Punkte im Praxismodul erbracht werden.
Werden diese nicht durch das Orientierungspraktikum & die Berufsqualifizierende Tätigkeit I erreicht, muss ein weiteres Praktikum (3. Teilpraktikum) von 2 Wochen absolviert werden.*
Praktika vor Beginn des Studiums können anerkannt werden
Voraussetzung: Erwerb von 60 ECTS-Punkten
Anforderungen gemäß Studienvariante I Durchführung im Block oder studienbegleitend
Durchführung im Block oder studienbegleitend
Durchführung im Block oder studienbegleitend Hiwi-Tätigkeiten können anerkannt werden
Hiwi-Tätigkeiten können anerkannt werden
Hiwi-Tätigkeiten können anerkannt werden Anerkennung: Bestätigung über die Erfüllung der Anforderungen eines Praktikums als Orientierungspraktikum, Antrag auf Anerkennung, Praktikumsbericht, Eigenständigkeitserklärung
Bestätigung über die Erfüllung der Anforderung als Berufsqualifizierende Tätigkeit I, Antrag auf Anerkennung, Praktikumsbericht, Eigenständigkeitserklärung
*Unterlagen entsprechen der Studienvariante I Abgabe Praktikumsbericht
- Erstellen eines Praktikumsberichts (keine Prüfungsanmeldung notwendig)
- Antrag auf Anerkennung eines Praktikums stellen
- Antrag und Bericht mit einer angefügten Eigenständigkeitserklärung und der Bestätigung über die Anforderungserfüllung eines Praktikums (Orientierungspraktikum/Berufsqualifizierened Tätigkeit I) als zusammengefügtes PDF per Mail an praktikum.sowi schicken (Dateiname: Jahr_Praktikumsunterlagen_Studiengang_Nachname_Vorname; z.B. 2025_Praktikumsunterlagen_BAPowi_Mustermann_Max bzw. 2025_Praktikumsunterlagen_BASozi_Mustermann_Erika). uni-mannheim.de
- Falls zutreffend: Für das 3. Teilpraktikum Antrag auf Anerkennung von studentischen Hilfskraftstellen beim Praktikumsbüro einreichen
Tätigkeiten und Ziele
Orientierungspraktikum
Berufsqualifizierende Tätigkeit I
- Erwerb erster praktischer Erfahrungen in allgemeinen Bereichen mit Bezug zur Gesundheits- und Patientenversorgung
- Erwerb erster praktischer Erfahrungen in spezifischen Bereichen der psychotherapeutischen Versorgung
- Erhalt erster Einblicke in die berufsethischen Prinzipien sowie in die institutionellen, rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen der Patientenversorgung
- Erhalt grundlegender Einblicke in die institutionellen, rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen der psychotherapeutischen Einrichtungen der Gesundheitsversorgung
- Erwerb erster Einblicke in die grundlegenden Strukturen der interdisziplinären Zusammenarbeit sowie in die strukturellen Maßnahmen zur Patientensicherheit
- Erkennen von Rahmenbedingungen der und die Aufgabenverteilung in der interdisziplinären Zusammenarbeit und entsprechend der Aufgabenverteilung angemessene Zusammenarbeit mit den verschiedenen Berufsgruppen
- Entwicklung und Anwendung grundlegender Kompetenzen in der Kommunikation mit Patienten sowie mit anderen beteiligten Personen oder Berufsgruppen
Einrichtungen und Betreuung
Orientierungspraktikum Berufsqualifizierende Tätigkeit I Einrichtung - Interdisziplinäre Einrichtung der Gesundheitsversorgung oder eine andere Einrichtung, in der Beratung, Prävention oder Rehabilitation zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung psychischer Gesundheit durchgeführt wird
- Einrichtung der psychotherapeutischen, psychiatrischen, psychosomatischen oder neuropsychologischen Versorgung
- Einrichtung der Prävention oder der Rehabilitation, die mit der zuvor genannten Einrichtung vergleichbar ist
- Einrichtung für Menschen mit Behinderungen
- sonstigen Bereichen der institutionellen Versorgung
In der Praktikumseinrichtung sind tätig - Psychotherapeuten oder
- Psychologische Psychotherapeuten oder
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
- Fachärzte: Psychiatrie und Psychotherapie / Psychosomatische Medizin und Psychotherapie / Kinder und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
- Psychotherapeuten oder
- Psychologische Psychotherapeuten oder
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
Praktikumsbetreuung Ja, aber nicht spezifiziert
Unter qualifizierter Anleitung
Bestätigung über die Anforderungserfüllung eines Praktikums in Studienvariante II
Checklisten für Praktika in Studienvariante II
Wichtige Dokumente
Bestätigung über die Anforderungserfüllung eines Praktikums
Anträge auf Anerkennung und Genehmigung
Fristen Einreichung Praktikumsunterlagen
Achten Sie bitte darauf, dass Sie für das Semester, in dem die Anerkennungsfrist für das Praktikum liegt, zurückgemeldet sind. Dies gilt auch, wenn das Praktikum die letzte zu erbringende Leistung in Ihrem Studium ist. Wenn Sie zum Beispiel ein Praktikum bis einschließlich August absolvieren, können Sie dieses frühstens zum 1. September zur Anerkennung (= letzter Tag des Abgabezeitraums ist das Prüfdatum) einreichen. Diese Frist liegt im Herbst-/Wintersemester (1. August bis 31. Januar). Die Anerkennung des Praktikums erfordert demnach eine Rückmeldung für das Herbst-/Wintersemester. Wenn Sie nach Einreichung der Praktikumsunterlagen nicht weiter eingeschrieben sein möchten, können Sie sich nach der Abgabe tagesaktuell zum Prüfdatum (im Beispiel zum 1. September) exmatrikulieren.
Abgabezeiträume
Antrag auf Anerkennung eines Praktikums zusammen mit den Praktikumsunterlagen
Weiterleitung an das Studienbüro
(erfolgt durch das Praktikumsbüro)
Verbuchung für Semester 16. November – 31. Januar Ende Januar HWS 01. Februar – 01. März Anfang März FSS 02. März – 15. April Mitte April FSS 16. April – 15. Juni Mitte Juni FSS 16. Juni – 31. Juli Ende Juli FSS 01. August – 01. September Anfang September HWS 02. September – 15. November Mitte November HWS Leitfaden Praktikumsbericht
Praktikumsordnungen
Eigenständigkeitserklärung
Pflichtpraktikumsbescheinigung
Wenn Sie ein Praktikum machen möchten, fordern einige Praktikumsgeber eine Pflichtpraktikumsbescheinigung. Dabei handelt es sich um einen Nachweis, dass Sie im Laufe Ihres Studiums ein Praktikum absolvieren müssen. Die Pflichtpraktikumsbescheinigung können Sie sich ab sofort selbstständig über AretUM erstellen. Zusammen mit einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung können Sie bei Bedarf diese Bescheinigung bei Ihrer Praktikumsstelle vorlegen. Über AretUM können Sie außerdem Ihre Learning Agreements bei einem Auslandssemester bearbeiten.
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