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Pflicht­praktikum im Polyvalenten Studien­gang B.Sc. Psychologie

nach der Prüfungs­ordnung ab HWS 2021

Der polyvalente Studien­gang Bachelor of Science Psychologie setzt die Anforderungen der neuen Approbations­ordnung für psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vom 4. März 2020 um. Der Bachelor­studien­gang bereitet Studierende auf ein Master­studium mit Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie und auf die spätere Approbation vor. 

Studien­variante I

Die Studien­variante I beinhaltet die psychologischen Anwendungs­bereiche und qualifiziert für einen Master­studien­gang in Psychologie. Studierende können ihr Praktikum in Bereichen der Arbeits- und Organisations­psychologie, Markt- und Werbepsychologie, Pädagogischen Psychologie, Neuropsychologie und Sportpsychologie absolvieren. Mit diesen Inhalten können Studierende in verschiedenen Bereichen von Wirtschaft und Forschung beruflich tätig werden. 

  • Dauer und Zeitpunkt

    • 12 Wochen/450 Arbeits­stunden
    • Teilbar in maximal 3 Teil­praktika (Mindest­dauer Teil­praktikum 2 Wochen)
    • Idealerweise während der vorlesungs­freien Zeit
    • Praktika auch studien­begleitend in Teilzeit möglich
    • Studien­begleitende Tätigkeiten (bspw. als stud. Hilfskraft an einem Lehr­stuhl/ Forschungs­einrichtung) können angerechnet werden, sofern die Tätigkeits­merkmale (siehe Anforderungen) erfüllt sind
    • Vor dem Studium erworbene Praxiserfahrung können angerechnet werden, sofern die Tätigkeits­merkmale (siehe Anforderungen) erfüllt sind
    • Betreuende Person muss Psychologin oder Psychologe mit Hochschul­ausbildung sein (Dipl./ B.Sc./ M.Sc.) besitzen.
  • Anerkennung

    • Absolviert im Berufsfeld von Psycholog*innen
    • 15 ECTS Punkte 
    • Bei Aufteilung in mehrere Praktika wird Praktikum erst bei Vorliegen der vollständig absolvierten 12 Wochen Pflicht­praktikum anerkannt
    • Antrag auf Anerkennung von studentischen Hilfskraftstellen
    • Wenn betreuende Person keine Psycholog*in mit Hochschul­ausbildung (Dipl./ B.Sc./ M.Sc.) ist oder das Praktikum im Ausland absolviert wurde, Antrag auf Genehmigung stellen
  • Abgabe Praktikumsbericht

    1. Erstellen eines Praktikumsberichts (keine Prüfungs­anmeldung notwendig)
    2.  Antrag auf Anerkennung eines Praktikums stellen
    3. Antrag und Bericht mit einem Nachweis (z. B. Kopie Praktikumszeugnis) sowie einer angefügten Eigenständigkeits­erklärung ausgedruckt per Post an: 

      Universität Mannheim
      Fakultät für Sozial­wissenschaften – Dekanatsbüro
      Frau Gesine Götze
      Raum A 414
      A5,6
      68131 Mannheim

      Alternativ haben Sie die Möglichkeit, den Umschlag im Briefkasten in L1,1 einzuwerfen.

    4. Praktikums­unterlagen als zusammengefügtes PDF per Mail an praktikum.sowimail-uni-mannheim.de schicken (Dateiname: Jahr_Praktikums­unterlagen_Studien­gang_Nachname_Vorname; z.B. 2023_Praktikums­unterlagen_BScPsych_Mustermann_Max bzw. 2023_Praktikums­unterlagen_BScPsych_Mustermann_Erika)
    5. Antrag auf Anerkennung von studentischen Hilfskraftstellen beim Praktikumsbüro einreichen
    6. Wenn betreuende Person keinen Abschluss in Psychologie besitzt (Dipl./ B.Sc./ M.Sc.), Antrag auf Genehmigung stellen

Studien­variante II

Die Studien­variante II vertieft die Inhalte der Klinischen Psychologie und Psychotherapie. Damit erfüllen Studierende die Inhalte der Approbations­ordnung und  qualifizieren sich gleichzeitig für ein Master­studium in Klinischer Psychologie und Psychotherapie. Dementsprechend absolvieren sie auch ihr Praktikum im klinischen Bereich, wodurch sie erste berufliche Erfahrungen in der klinischen Psychologie und Psychotherapie sammeln können. 

Kontakt

Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Gesine Götze, M.A.

Gesine Götze, M.A. (sie/ihr)

Praktikumsmanagerin
Universität Mannheim
Fakultät für Sozial­wissenschaften
A 5, 6
Bauteil A – Raum A 414
68159 Mannheim
Tel.: +49 621 181-1982
Fax: +49 621 181-1997
E-Mail: gesine.goetzemail-uni-mannheim.de
Sprechstunde:
Sprechstunde ohne Termin:
I. d. R. Mo 10:00 – 12:00 Uhr;
Mi 11:00 – 12:00 Uhr
Nächste Sprechstunden:
11., 13., 18., 20. Dezember
08., 10., 15., 17. Januar
Beratung kann auch an anderen Tagen über Zoom stattfinden, bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Anwesenheitszeiten:
Bitte wenden Sie sich per E–Mail an mich oder nutzen Sie die Sprechstunden für ein persönliches Gespräch ohne Termin vor Ort oder per Telefon. Die Prüfungs­unterlagen und Praktikumsberichte können Sie per Post schicken oder in den Briefkasten in L1,1 einwerfen.