Die Prüfungsordnung gibt Aufschluss über Ihre Rechte und Pflichten als Studierende und über die Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie erbringen müssen. Zudem enthält sie Angaben über Prüfungsfristen, Wiederholungsbedingungen, ECTS-Punkte sowie die genaue Bezeichnung des Abschlusses. Die Prüfungsordnungen finden Sie hier.
Die Veranstaltungsanmeldung kann je nach Fakultät zu unterschiedlichen Zeiten stattfinden. Bitte informieren Sie sich regelmäßg auf der Website Ihrer Fakultät. Sie werden in der Regel zusätzlich über Anmeldezeiträume im Kernfach und im Ergänzungsbereich per E-Mail vom jeweiligen Studiengangsmanagement informiert. Je nach Beifach gibt es einen weiteren Anmeldezeitraum.
Die Veranstaltungsanmeldung findet in der vorlesungsfreien Zeit zwischen den Semestern statt.
Die Anmeldung erfolgt über das Portal 2.
Wenn Sie einen Kurs tauschen möchten, geht das nur mit einem Tauschpartner/einer Tauschpartnerin. Dazu senden Sie Ihrem zuständigen Studiengangsmanagement eine Email mit den beiden Namen, Matrikelnummern und dem Kurs (Parallelgruppen/Themen).
Sollten Sie die Anmeldefrist verpasst haben, senden Sie bitte eine Email mit Ihren persönlichen Angaben (Name, Matrikelnummer) und der Angabe aller Prioritäten (Prio 1: Parallelgruppe 2/
In jedem Semester müssen Sie sich in einer von den Studienbüros festgesetzten Frist online für die Prüfungen anmelden, die Sie am Ende der Vorlesungszeit ablegen möchten.
Achtung: Die Prüfungsanmeldung findet während der laufenden Vorlesungszeit statt, das heißt, eine Anmeldung zur Veranstaltung über das Prüfungsverwaltungssystem der Studienbüros vor Vorlesungsbeginn ist nicht möglich.
Die Prüfungsanmeldefristen werden jedes Semester über die Website der Studienbüros bekannt gegeben.
Die Online-Anmeldung erfolgt über das Portal2.
Portal2 ist das Campus-Management-System der Universität Mannheim. Sie finden hier beispielsweise das Vorlesungsverzeichnis, können Ihren Stundenplan zusammenstellen und sich zu Prüfungen anmelden.
ILIAS ist das E-Learning-Portal der Universität Mannheim. Dozierende haben die Möglichkeit Skripte und Folien, die wichtig für ihre Kurse sind, hochzuladen und Ihnen zur Verfügung zu stellen. Sollten Sie bei einem Ihrer Kurse nicht in der entsprechenden ILIAS-Gruppe sein, wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Dozierenden beziehungsweise deren Sekretariat. Bei technischen Fragen unterstützt Sie das Universitäts-IT.
Grundsätzlich ist es möglich, ein Auslandssemester zu machen, ohne dass sich die Studienzeit verlängert. Wir ermutigen Sie herzlich dazu, während Ihres Studiums ins Ausland zu gehen.
Um Prüfungsleistungen aus dem Ausland anerkennen zu lassen, sprechen Sie, bevor Sie ins Ausland gehen, mit dem Studiengangsmanagement oder der Auslandskoordination. Das sogenannte Learning Agreement gewährleistet die Anerkennung der Leistungen aus dem Ausland.
Sie können sich auf Antrag aus wichtigem Grund von Ihrem Studium befreien lassen (§ 61 Abs. 1 LHG).
Wichtige Gründe für eine Beurlaubung können unter anderem sein:
Der Antrag ist grundsätzlich vor Beginn des jeweiligen Semesters zu stellen. Weitere Informationen finden Sie beim Studienbüro.
Laut Prüfungsordnung können Studierende nur ein Beifach belegen. Alle zusätzlichen, freiwillig belegten Veranstaltungen erscheinen nicht auf Ihrem Notenauszug.
Studierende haben laut Prüfungsordnung das Recht, nach einer Prüfung die Akten einzusehen. Für die Organisation der Termine und den Ablauf einer Einsicht sind die Lehrstühle verantwortlich. Studierende müssen sich über die Termine selbstständig informieren (Webseite des Lehrstuhls).
Studierende im B.A. Soziologie, die das Aufbaumodul Sozialpsychologie wählen möchten, müssen 5 VPN Stunden bis zur Anmeldung der Prüfung im 4. Semester (Prüfungsordnung ab 2017) bzw. im 5. Semester (Prüfungsordnung ab 2019) erbringen.
Die VPN werden in SONA erfasst. Sie müssen (anders als in der Psychologie) den Nachweis nicht schriftlich im Studienbüro einreichen. Die VPN werden vom Studiengangsmanagement vor der Prüfungsanmeldung im FSS in SONA abgefragt.
Laut Prüfungsordnung ist die freiwillige Wiederholung einer bereits bestandenen Prüfungsleistung im Kernfach zur Notenverbesserung während des gesamten Bachelorstudiums einmalig möglich. Dabei wird stets die bessere Note gewertet. Den Verbesserungsversuch melden Sie bitte während der Prüfungsanmeldezeit persönlich oder per E-Mail im Studienbüro an.
Ablauf
Die Bachelorarbeit ist laut Prüfungsordnung im 6. Semester vorgesehen. Zum Abschlussmodul gehört neben der Bachelorarbeit auch ein Kolloquium. Die Kolloquien dienen der Vorbereitung Ihrer Bachelorarbeit und finden begleitend zur Bachelorarbeit in der Regel nur im Frühjahrssemester statt. Im Herbstwintersemester ist nur in besonderen Ausnahmen das Schreiben der Bachelorarbeit möglich (s. Info). Im Kolloquium haben Sie die Möglichkeit, sich mit den Dozierenden und Ihren Kommiliton:innen auszutauschen. Die Bachelorarbeit wird im Themenbereich eines Ihrer Aufbaumodule verfasst. Das jeweilige Aufbaumodul muss vor der Anmeldung Ihrer Bachelorarbeit abgeschlossen sein.
Bereits im Laufe des vorherigen Herbst-/Wintersemesters wird per E-Mail erfragt, in welchem Modul Sie ihre Abschlussarbeit schreiben möchten und es erfolgt eine Verteilung auf die Kolloquien. Die Bachelorarbeit kann auch im Aufbaumodul Sozialpsychologie geschrieben werden: Sollten mehr Studierende beabsichtigen in diesem Modul ihre Abschlussarbeit zu schreiben als Plätze vorhanden sind, wird ein Losverfahren durchgeführt.
Anmeldung
Die Anmeldung der Bachelorarbeit erfolgt gemeinsam im Kolloquium über ein Anmeldeformular. Die Anmeldeformulare werden von den Dozierenden an das Studienbüro weitergeleitet. Eine weitere Anmeldung zur Prüfung über das Portal ist nicht nötig.
Der Bearbeitungszeitraum für die Bachelorarbeit beträgt 12 Wochen.
Über den genauen Bearbeitungszeitraum werden Sie rechtzeitig vom Studiengangs-management per E-Mail informiert
Abgabe
Die B.A.-Arbeit ist in einfacher Ausfertigung abzugeben. Die Abgabe kann bevorzugt in elektronischer Form als PDF-Datei oder alternativ in gedruckter Form erfolgen. Bitte klären Sie die Abgabemodalitäten direkt mit den Leiter*innen der Kolloquien.
Für Fragen zur Exmatrikulation stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Studienbüros zu Verfügung.
Eine Exmatrikulation erfolgt entweder
Bedenken Sie aber, dass es unter Umständen günstiger sein kann, bis zum Ende eines Semesters eingeschrieben zu bleiben, da Sie dann die günstige studentische Krankenversicherung nutzen können und Ihre Eltern gegebenenfalls noch Kindergeld erhalten.
Das Studiengangsmanagement beantwortet gerne Ihre akademischen Fragen zum Studiengang (Studieninhalte, Studienverlauf, Auslandsaufenthalt). Für Fragen rund um die Organisation Ihres Studiums (Prüfungen, Noten, Rückmeldung, Beurlaubung) ist das Studienbüro II Ihr Ansprechpartner. Internationale Studierende können sich bei Fragen, die über die Fachstudienberatung hinausgehen (Visum, Krankenversicherung, Wohnung), auch an das Akademische Auslandsamt wenden. Bitte beachten Sie immer die Sprechzeiten.
Die Geschäftsstelle des Zentralen Prüfungsausschusses ist unter anderem zuständig für folgende Anliegen:
Das Studierendenwerk Mannheim betreibt seit 40 Jahren eine Psychologische Beratungsstelle (PBS). Mit ihrer reichen Erfahrung bietet sie den Studierenden in der Hochschulregion Mannheim ein auf ihre besonderen Problemlagen zugeschnittenes Beratungs- beziehungsweise kurzzeittherapeutisches Angebot. Die PBS in Mannheim gehört zu den größten der deutschen Studierendenwerke.