Die Veranstaltungsanmeldung kann je nach Fakultät zu unterschiedlichen Zeiten stattfinden. Bitte informieren Sie sich regelmäßg auf der Website Ihrer Fakultät. Sie werden in der Regel zusätzlich über Anmeldezeiträume im Kernfach und im Ergänzungsbereich per E-Mail vom jeweiligen Studiengangsmanagement informiert. Je nach Beifach gibt es einen weiteren Anmeldezeitraum.
Die Veranstaltungsanmeldung findet in der vorlesungsfreien Zeit zwischen den Semestern statt.
Die Anmeldung erfolgt über das Portal 2.
Wenn Sie einen Kurs tauschen möchten, geht das nur mit einem Tauschpartner/
Sollten Sie die Anmeldefrist verpasst haben, senden Sie bitte eine Email mit Ihren persönlichen Angaben (Name, Matrikelnummer) und der Angabe aller Prioritäten (Prio 1: Parallelgruppe 2/Übung xy, Prio 2: Parallelgruppe 4/Übung xy, ...) an Ihr zuständiges Studiengangsmanagement. Sie erhalten dann einen Platz in dem Kurs, in dem es noch freie Plätze gibt.
In jedem Semester müssen Sie sich in einer von den Studienbüros festgesetzten Frist online für die Prüfungen anmelden, die Sie am Ende der Vorlesungszeit ablegen möchten.
Achtung: Die Prüfungsanmeldung findet während der laufenden Vorlesungszeit statt, das heißt, eine Anmeldung zur Veranstaltung über das Prüfungsverwaltungssystem der Studienbüros vor Vorlesungsbeginn ist nicht möglich.
Die Prüfungsanmeldefristen werden jedes Semester über die Website der Studienbüros bekannt gegeben.
Die Online-Anmeldung erfolgt über das Portal2.
Portal2 ist das Campus-Management-System der Universität Mannheim. Sie finden hier beispielsweise das Vorlesungsverzeichnis, können Ihren Stundenplan zusammenstellen und sich zu Prüfungen anmelden.
ILIAS ist das E-Learning-Portal der Universität Mannheim. Dozierende haben die Möglichkeit Skripte und Folien, die wichtig für ihre Kurse sind, hochzuladen und Ihnen zur Verfügung zu stellen. Sollten Sie bei einem Ihrer Kurse nicht in der entsprechenden ILIAS-Gruppe sein, wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Dozierenden beziehungsweise deren Sekretariat. Bei technischen Fragen unterstützt Sie das Universitäts-IT.
Grundsätzlich ist es möglich, ein Auslandssemester zu machen, ohne dass sich die Studienzeit verlängert. Wir ermutigen Sie herzlich dazu, während Ihres Studiums ins Ausland zu gehen.
Um Prüfungsleistungen aus dem Ausland anerkennen zu lassen, sprechen Sie, bevor Sie ins Ausland gehen, mit dem Studiengangsmanagement oder der Auslandskoordination. Das sogenannte Learning Agreement gewährleistet die Anerkennung der Leistungen aus dem Ausland.
Sie können sich auf Antrag aus wichtigem Grund von Ihrem Studium befreien lassen (§ 61 Abs. 1 LHG).
Wichtige Gründe für eine Beurlaubung können unter anderem sein:
Der Antrag ist grundsätzlich vor Beginn des jeweiligen Semesters zu stellen. Weitere Informationen finden Sie beim Studienbüro.
Laut Prüfungsordnung können Studierende nur ein Beifach belegen. Alle zusätzlichen, freiwillig belegten Veranstaltungen erscheinen nicht auf Ihrem Notenauszug.
Studierende haben laut Prüfungsordnung das Recht, nach einer Prüfung die Akten einzusehen. Für die Organisation der Termine und den Ablauf einer Einsicht sind die Lehrstühle verantwortlich. Studierende müssen sich über die Termine selbstständig informieren (Webseite des Lehrstuhls).
Studierende im B.A. Soziologie, die das Aufbaumodul Sozialpsychologie wählen möchten, müssen 5 VPN Stunden bis zur Anmeldung der Prüfung im 4. Semester (Prüfungsordnung ab 2017) bzw. im 5. Semester (Prüfungsordnung ab 2019) erbringen.
Die VPN werden in SONA erfasst. Sie müssen (anders als in der Psychologie) den Nachweis nicht schriftlich im Studienbüro einreichen. Die VPN werden vom Studiengangsmanagement vor der Prüfungsanmeldung im FSS in SONA abefragt.
Laut Prüfungsordnung ist die freiwillige Wiederholung einer bereits bestandenen Prüfungsleistung im Kernfach zur Notenverbesserung während des gesamten Bachelorstudiums einmalig möglich. Dabei wird stets die bessere Note gewertet. Den Verbesserungsversuch melden Sie bitte während der Prüfungsanmeldezeit persönlich oder per E-Mail im Studienbüro an.
Ablauf
Die Bachelorarbeit ist laut Prüfungsordnung im 6. Semester vorgesehen. Zum Abschlussmodul gehört neben der Bachelorarbeit auch ein Kolloquium. Die Kolloquien dienen der Vorbereitung Ihrer Bachelorarbeit und finden begleitend zur Bachelorarbeit statt. Dort haben Sie die Möglichkeit, sich mit den Dozierenden und Ihren Kommilitoninnen und Kommilitonen auszutauschen. Die Bachelorarbeit wird im Themenbereich eines Ihrer Aufbaumodule verfasst. Das jeweilige Aufbaumodul muss vor der Anmeldung Ihrer Bachelorarbeit abgeschlossen sein.
Abschlussarbeit im Aufbaumodul Sozialpsychologie
Bereits im Laufe des vorherigen Herbst-/
Abschlussarbeit in den Aufbaumodulen Allgemeine und Spezielle Soziologie, Europäische Gesellschaften und Methoden
Alle Studierenden, die in einem anderen Modul schreiben möchten, werden zum Ende des 5. per E-Mail kontaktiert und gebeten, die folgenden Informationen zu nennen
Die Angabe eines Themas dient der Zuteilung der Studierenden auf die verschiedenen Kolloquien und ist nicht verbindlich und kann nach der Verteilung in die Kolloquien noch einmal geändert werden. Im FSS werden in jedem Aufbaumodul Kolloquien angeboten. Wir werden Sie nach der Verteilung per E-Mail informieren und Sie im Portal² zu Ihrem Kolloquium anmelden. Eine selbstständige Anmeldung im Portal² ist also nicht nötig.
Anmeldung
Die Anmeldung der Bachelorarbeit wird gemeinsam im Kolloquium über ein Anmeldeformular geregelt. Die Anmeldeformulare werden von den Dozierenden an das Studienbüro weitergeleitet.
Der Bearbeitungszeitraum für die Bachelorarbeit beträgt 12 Wochen (PO2017 & PO 2019).
Über den genauen Bearbeitungszeitraum werden Sie rechtzeitig per E-Mail informiert.
Abgabe
Die Arbeit muss beim jeweiligen Lehrstuhl abgegeben werden. Die Arbeit ist sowohl in einfacher gedruckter Ausfertigung als auch als PDF-Datei abzugeben.
Für Fragen zur Exmatrikulation stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Studienbüros zu Verfügung.
Eine Exmatrikulation erfolgt entweder
Bedenken Sie aber, dass es unter Umständen günstiger sein kann, bis zum Ende eines Semesters eingeschrieben zu bleiben, da Sie dann die günstige studentische Krankenversicherung nutzen können und Ihre Eltern gegebenenfalls noch Kindergeld erhalten.
Das Studiengangsmanagement beantwortet gerne Ihre akademischen Fragen zum Studiengang (Studieninhalte, Studienverlauf, Auslandsaufenthalt). Für Fragen rund um die Organisation Ihres Studiums (Prüfungen, Noten, Rückmeldung, Beurlaubung) ist das Studienbüro II Ihr Ansprechpartner. Internationale Studierende können sich bei Fragen, die über die Fachstudienberatung hinausgehen (Visum, Krankenversicherung, Wohnung), auch an das Akademische Auslandsamt wenden. Bitte beachten Sie immer die Sprechzeiten.
Die Geschäftsstelle des Zentralen Prüfungsausschusses ist unter anderem zuständig für folgende Anliegen:
Das Studierendenwerk Mannheim betreibt seit 40 Jahren eine Psychologische Beratungsstelle (PBS). Mit ihrer reichen Erfahrung bietet sie den Studierenden in der Hochschulregion Mannheim ein auf ihre besonderen Problemlagen zugeschnittenes Beratungs- beziehungsweise kurzzeittherapeutisches Angebot. Die PBS in Mannheim gehört zu den größten der deutschen Studierendenwerke.