Im Bachelorstudiengang Psychologie ist ein Praktikum Teil des Curriculums. Dies befähigt die Studierenden dazu, frühzeitig Berufserfahrung zu sammeln und Kontakte zu Unternehmen und Kliniken zu knüpfen. Eine Pflichtpraktikumsbescheinigung können Sie sich selbstständig über AretUM erstellen.
Bei der Suche, Bewerbung und Vorbereitung auf das Praktikum werden Sie vom Praktikumsbüro unterstützt.
Dauer und der Zeitpunkt | Anerkennung | Und danach? |
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12 Wochen/ | Absolviert im Berufsfeld von Psychologinnen und Psychologen | 1. Erstellen eines Praktikumsberichts (keine Prüfungsanmeldung notwendig) 2. Antrag auf Anerkennung eines Praktikums stellen 3. Antrag und Bericht mit einem Nachweis (z. B. Kopie Praktikumszeugnis) sowie einer ange-fügten Eigenständigkeitserklärung aufgrund der Einstellung des Präsenzlehrbetriebs ausgedruckt per Post an: Universität Mannheim Alternativ haben Sie die Möglichkeit, den Umschlag im Briefkasten in L1,1 einzuwerfen. 4. Praktikumsunterlagen als zusammengefügtes PDF per Mail an praktikum@sowi.uni-mannheim.de schicken (Dateiname: Jahr_Praktikumsunterlagen_Studiengang_Nachname_Vorname; z.B. 2021_Praktikumsunterlagen_BScPsych_Mustermann_Max bzw. 2021_Praktikumsunterlagen_BScPsych_Mustermann_Erika) |
Idealerweise während der vorlesungsfreien Zeit | 15 ECTS Punkte | |
Vor dem Studium erworbene Praxiserfahrung können angerechnet werden, sofern die Tätigkeitsmerkmale erfüllt sind | ||
Studienbegleitende Tätigkeiten (bspw. als stud. Hilfskraft an einem Lehrstuhl/ Forschungseinrichtung) können angerechnet werden, sofern die Tätigkeitsmerkmale erfüllt sind | Antrag auf Anerkennung von studentischen Hilfskraftstellen | Diesen Antrag beim Praktikumsbüro einreichen |
Betreuende Person muss Psychologieausbildung besitzen (Dipl./B.Sc./M.Sc.) | Wenn betreuende Person keine psychologische Ausbildung besitzt oder das Praktikum im Ausland absolviert wurde, Antrag auf Genehmigung stellen |
Abgabezeiträume Antrag auf Anerkennung eines Praktikums zusammen mit den Praktikumsunterlagen | Weiterleitung an das Studienbüro (erfolgt durch das Praktikumsbüro) | Verbuchung für Semester |
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16. November – 31. Januar | Ende Januar | HWS |
01. Februar – 01. März | Anfang März | FSS |
02. März – 15. April | Mitte April | FSS |
16. April – 15. Juni | Mitte Juni | FSS |
16. Juni – 31. Juli | Ende Juli | FSS |
01. August – 01. September | Anfang September | HWS |
02. September – 15. November | Mitte November | HWS |
Wenn Sie ein Praktikum machen möchten, fordern einige Praktikumsgeber eine Pflichtpraktikumsbescheinigung. Dabei handelt es sich um einen Nachweis, dass Sie im Laufe Ihres Studiums ein Praktikum absolvieren müssen. Die Pflichtpraktikumsbescheinigung können Sie sich ab sofort selbstständig über AretUM erstellen. Zusammen mit einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung können Sie bei Bedarf diese Bescheinigung bei Ihrer Praktikumsstelle vorlegen. Über AretUM können Sie außerdem Ihre Learning Agreements bei einem Auslandssemester bearbeiten.
Das Praktikumsbüro beantwortet Studierenden gerne alle Fragen zum Pflichtpraktikum, Auslandspraktikum oder Ihren Bewerbungsunterlagen. Auch Praktikumsanbieter oder Arbeitgeber sind herzlich eingeladen, uns Stellenangebote zukommen zu lassen.