Häufig gestellte Fragen
Pflichtpraktikum in den Bachelorstudiengängen Politikwissenschaft und Soziologie
Was muss ich abgeben?
- Praktikumsbericht
- Antrag auf Anerkennung + Eigenständigkeitserklärung
- Nachweis über Praktikum (z.B. Praktikumszeugnis)
- Einreichung per E-Mail mit einem Pdf-Dokument, in dem alle Dokumente gebündelt sind (keine Zip-Dateien, keine Odt-Dateien)
Gibt es eine Anleitung, welcher ich folgen kann?
Ja, auf unserer Website (Link zukünftige Website) finden Sie eine Step-by-Step Anleitung für die Abgabe der Unterlagen und die Anerkennung.
Wie lange dauert das Pflichtpraktikum?
- 12 Wochen/
420 Stunden (PO ab 2019) oder 6 Wochen/ 210 Stunden (PO vor 2019).
- 12 Wochen/
Wann muss das Pflichtpraktikum absolviert werden?
Das Pflichtpraktikum muss während des Studiums absolviert werden. Praktika, die vor Beginn des Studiums abgeleistet wurden, können nicht als Pflichtpraktikum anerkannt werden.
Kann ich mein Praktikum aufteilen?
Ja, Sie können Ihr Praktikum aufteilen. Beispielsweise in 2 x 6 Wochen oder auch in 210 Stunden studienbegleitendes Praktikum plus 6 Wochen Vollzeitpraktikum; auch andere Aufteilungen sind möglich. Die fachliche Passung mit Ihrem Studiengang bzw. die Nähe zu einem der in SuPI vorgestellten Berufsfelder von Sozialwissenschaftler*innen sollte gegeben sein. Ein Praktikum kann auch studienbegleitend, z.B. als Hiwi-Stelle/Werkstudierendenstelle absolviert werden.
Kann ich meine Hiwi-Stelle anerkennen lassen?
- Ja, Hiwi- oder Werkstudierendenstellen können bei fachlicher Eignung als Pflichtpraktikum anerkannt werden.
- Als Nachweis ist ein Arbeitsvertrag nicht aussagekräftig, da dieser gekündigt werden kann. Reichen Sie als Nachweis bitte ein Hiwi-Zeugnis ein oder eine andere Bescheinigung, die am Ende der Beschäftigungszeit ausgestellt wird und Angaben zum Unternehmen/Institution, zum zeitlichen Umfang, den Aufgaben und zum Einsatzort macht, ein.
Werden Praktika anerkannt, die vor dem Studium absolviert wurden?
Bei den Studierenden der Soziologie und Politikwissenschaft können die vor Studienbeginn abgeleisteten Praktika nicht anerkannt werden.
Kann ich das Praktikum auch im Ausland machen?
Ein Praktikum im Ausland kann als Pflichtpraktikum anerkannt werden. Weitere Informationen zum Praktikum im Ausland finden Sie auf unserer Webseite. Informationen zu finanziellen Fördermöglichkeiten bei Praktika im Ausland, wie z. B. Erasmus+, finden Sie auf den Seiten des Akademischen Auslandsamtes.
In welchem Berufsfeld kann ich ein Praktikum absolvieren?
Die Einsatzbereiche für ein Praktikum sollen folgenden Berufsfeldern angehören, für welche der Studiengang qualifiziert: Wissenschaftliche Forschung und Lehre, Markt-, Medien- und Meinungsforschung, Journalismus, interne und externe Kommunikation, Marketing, Werbung, Personalwesen, Unternehmensberatung, Politische Erwachsenenbildung, Politikberatung, Politische nationale und internationale Institutionen, öffentliche Verwaltung, Non-Profit-Organisationen und Non-Governmental-Organisationen.
Unsere Praktikums- und Stellenbörse bietet eine Übersicht zu aktuell ausgeschriebenen Praktika.
Wie finde ich einen geeigneten Praktikumsplatz?
Interessante Praktikumsangebote finden Sie immer in der Praktikums- und Stellenbörse der Sozialwissenschaftlichen Fakultät.
Weitere Suchmöglichkeiten gibt es in Praktikums- und Jobdatenbanken im Internet, eine Sammlung finden Sie hier. Für Ihre Suche können Sie auch externe Praktikums- und Jobdatenbanken im Internet nutzen. Das Praktikumsbüro informiert Studierende außerdem 14-tägig in einem Praktikumsnewsletter (Link zur Anmeldung) über neue Angebote, welche auch in der Praktikumsbörse zu finden sind. Ein Blick auf die Karriereseiten von Unternehmen und Institutionen, die Sie interessieren, ist ebenso lohnenswert.
Muss ich das Praktikum vor Praktikumsbeginn „anmelden“?
Nein; falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie das richtige Praktikum gefunden haben: Kommen Sie gerne zur Beratung ins Praktikumsbüro. Das Praktikumsbüro beantwortet Studierenden gerne alle Fragen zum Pflichtpraktikum, Auslandspraktikum oder Ihren Bewerbungsunterlagen.
Muss das Praktikum im Kern- oder Beifach absolviert werden?
Das Praktikum soll einen allgemeinen Bezug zum eigenen Studium haben. Es muss sich aber nicht zwingend an einzelnen Fächern orientieren. Das Praktikum soll Ihnen in erster Linie die Möglichkeit bieten, sich in einem für Sie interessanten zukünftigen Arbeitsbereich auszuprobieren und erste Berufserfahrungen zu sammeln.
Wo erhalte ich notwendige Bescheinigungen und Formulare?
Alle notwendigen Dokumente finden Sie auf unserer Webseite zum Download im Bereich „Wichtige Dokumente“.
Wo finde ich meine Fristen?
Informationen über anstehende Fristen zur Anerkennung Ihres Praktikums finden Sie auf unsere Webseite im Bereich „Wichtige Dokumente“ bzw. „Fristen Einreichung Praktikumsunterlagen“.
Achten Sie bitte darauf, dass Sie für das Semester, in dem die Anerkennungsfrist für das Praktikum liegt, zurückgemeldet sind. Dies gilt auch, wenn das Praktikum die letzte zu erbringende Leistung in Ihrem Studium ist.
Wie sollte mein Praktikumsbericht strukturiert sein?
Einen Leitfaden für Ihren Praktikumsbericht finden Sie auf unserer Website im Bereich „Wichtige Dokumente“ bzw. „Leitfaden Praktikumsbericht“ zu Ihrem Studiengang.
Wird das Praktikum benotet?
Das Praktikum selbst wird nicht benotet. Die Unterlagen sollen sorgfältig zusammengestellt und der Bericht eine gute Qualität aufweisen. Liegen alle Unterlagen korrekt vor, bestehen Sie die Leistung Pflichtpraktikum und Sie erhalten 15 ECTS-Punkte.
Muss das Praktikum zur Prüfung in der Phase der Prüfungsanmeldung angemeldet werden?
Das Praktikum stellt bei der Prüfungsanmeldung eine Ausnahme dar: Sie müssen es nicht zur Prüfung anmelden.
Ab wann kann man ein Praktikum durchführen?
Ein Praktikum können Studierende ab dem ersten Semester bis zum Ende des Studiums absolvieren (auch nach der Bachelorarbeit bis zum 9. Semester).
Muss die Übung „Sozialwissenschaften & Praxis II“ parallel mit dem Praktikum absolviert werden?
Nein, diese Veranstaltung kann auch vor Abschluss des Pflichtpraktikums absolviert werden. Diese Veranstaltung ist für Studierende des 5. und 6. Semesters gedacht. Die Übung kann gegebenenfalls im 4. Semester belegt werden, wenn beispielsweise ein Auslandsaufenthalt für das 5. Semester geplant ist. Das Praktikum kann auch nach dem Besuch der Übung absolviert werden.
Kann ich ein Praktikum anerkennen lassen, was über die Pflichtpraktikumsdauer hinausgeht?
Sie können Ihre Praktikumsunterlagen einreichen, sobald Sie die Pflichtpraktikumsdauer absolviert haben, auch wenn das Praktikum weiterläuft. Achten Sie hier bitte auf einen Nachweis über das Praktikum.
Meine Praktikumsstelle verlangt einen Nachweis darüber, dass es sich bei meinem Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt. Wo erhalte ich diesen Nachweis?
Eine Pflichtpraktikumsbescheinigung können Sie sich selbstständig über AretUM erstellen.
Um weitere Informationen zu erhalten oder einen Beratungstermin zu vereinbaren, nutzen Sie gern die Sprechstunden des Praktikumsbüros. Eine Beratung ist auch außerhalb der genannten Sprechzeiten über Zoom möglich.