Ja, auf unserer Website (Link zukünftige Website) finden Sie eine Step-by-Step Anleitung für die Abgabe der Unterlagen und die Anerkennung.
Das Pflichtpraktikum muss während des Studiums absolviert werden. Praktika, die vor Beginn des Studiums abgeleistet wurden, können nicht als Pflichtpraktikum anerkannt werden.
Ja, Sie können Ihr Praktikum aufteilen. Beispielsweise in 2 x 6 Wochen oder auch in 210 Stunden studienbegleitendes Praktikum plus 6 Wochen Vollzeitpraktikum; auch andere Aufteilungen sind möglich. Die fachliche Passung mit Ihrem Studiengang bzw. die Nähe zu einem der in SuPI vorgestellten Berufsfelder von Sozialwissenschaftler*innen sollte gegeben sein. Ein Praktikum kann auch studienbegleitend, z.B. als Hiwi-Stelle/Werkstudierendenstelle absolviert werden.
Bei den Studierenden der Soziologie und Politikwissenschaft können die vor Studienbeginn abgeleisteten Praktika nicht anerkannt werden.
Ein Praktikum im Ausland kann als Pflichtpraktikum anerkannt werden. Weitere Informationen zum Praktikum im Ausland finden Sie auf unserer Webseite. Informationen zu finanziellen Fördermöglichkeiten bei Praktika im Ausland, wie z. B. Erasmus+, finden Sie auf den Seiten des Akademischen Auslandsamtes.
Die Einsatzbereiche für ein Praktikum sollen folgenden Berufsfeldern angehören, für welche der Studiengang qualifiziert: Wissenschaftliche Forschung und Lehre, Markt-, Medien- und Meinungsforschung, Journalismus, interne und externe Kommunikation, Marketing, Werbung, Personalwesen, Unternehmensberatung, Politische Erwachsenenbildung, Politikberatung, Politische nationale und internationale Institutionen, öffentliche Verwaltung, Non-Profit-Organisationen und Non-Governmental-Organisationen.
Unsere Praktikums- und Stellenbörse bietet eine Übersicht zu aktuell ausgeschriebenen Praktika.
Interessante Praktikumsangebote finden Sie immer in der Praktikums- und Stellenbörse der Sozialwissenschaftlichen Fakultät.
Weitere Suchmöglichkeiten gibt es in Praktikums- und Jobdatenbanken im Internet, eine Sammlung finden Sie hier. Für Ihre Suche können Sie auch externe Praktikums- und Jobdatenbanken im Internet nutzen. Das Praktikumsbüro informiert Studierende außerdem 14-tägig in einem Praktikumsnewsletter (Link zur Anmeldung) über neue Angebote, welche auch in der Praktikumsbörse zu finden sind. Ein Blick auf die Karriereseiten von Unternehmen und Institutionen, die Sie interessieren, ist ebenso lohnenswert.
Nein; falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie das richtige Praktikum gefunden haben: Kommen Sie gerne zur Beratung ins Praktikumsbüro. Das Praktikumsbüro beantwortet Studierenden gerne alle Fragen zum Pflichtpraktikum, Auslandspraktikum oder Ihren Bewerbungsunterlagen.
Das Praktikum soll einen allgemeinen Bezug zum eigenen Studium haben. Es muss sich aber nicht zwingend an einzelnen Fächern orientieren. Das Praktikum soll Ihnen in erster Linie die Möglichkeit bieten, sich in einem für Sie interessanten zukünftigen Arbeitsbereich auszuprobieren und erste Berufserfahrungen zu sammeln.
Alle notwendigen Dokumente finden Sie auf unserer Webseite zum Download im Bereich „Wichtige Dokumente“.
Informationen über anstehende Fristen zur Anerkennung Ihres Praktikums finden Sie auf unsere Webseite im Bereich „Wichtige Dokumente“ bzw. „Fristen Einreichung Praktikumsunterlagen“.
Achten Sie bitte darauf, dass Sie für das Semester, in dem die Anerkennungsfrist für das Praktikum liegt, zurückgemeldet sind. Dies gilt auch, wenn das Praktikum die letzte zu erbringende Leistung in Ihrem Studium ist.
Einen Leitfaden für Ihren Praktikumsbericht finden Sie auf unserer Website im Bereich „Wichtige Dokumente“ bzw. „Leitfaden Praktikumsbericht“ zu Ihrem Studiengang.
Das Praktikum selbst wird nicht benotet. Die Unterlagen sollen sorgfältig zusammengestellt und der Bericht eine gute Qualität aufweisen. Liegen alle Unterlagen korrekt vor, bestehen Sie die Leistung Pflichtpraktikum und Sie erhalten 15 ECTS-Punkte.
Das Praktikum stellt bei der Prüfungsanmeldung eine Ausnahme dar: Sie müssen es nicht zur Prüfung anmelden.
Ein Praktikum können Studierende ab dem ersten Semester bis zum Ende des Studiums absolvieren (auch nach der Bachelorarbeit bis zum 9. Semester).
Nein, diese Veranstaltung kann auch vor Abschluss des Pflichtpraktikums absolviert werden. Diese Veranstaltung ist für Studierende des 5. und 6. Semesters gedacht. Die Übung kann gegebenenfalls im 4. Semester belegt werden, wenn beispielsweise ein Auslandsaufenthalt für das 5. Semester geplant ist. Das Praktikum kann auch nach dem Besuch der Übung absolviert werden.
Sie können Ihre Praktikumsunterlagen einreichen, sobald Sie die Pflichtpraktikumsdauer absolviert haben, auch wenn das Praktikum weiterläuft. Achten Sie hier bitte auf einen Nachweis über das Praktikum.
Eine Pflichtpraktikumsbescheinigung können Sie sich selbstständig über AretUM erstellen.
Um weitere Informationen zu erhalten oder einen Beratungstermin zu vereinbaren, nutzen Sie gern die Sprechstunden des Praktikumsbüros. Eine Beratung ist auch außerhalb der genannten Sprechzeiten über Zoom möglich.