Eine Promotion ist in allen Fachbereichen der Fakultät für Sozialwissenschaften möglich. Es gibt die Möglichkeit zum Promotionsstudium im Rahmen eines strukturierten Promotionsprogramms und zur individuellen Promotion an einem Lehrstuhl. Zur weiteren wissenschaftlichen Qualifizierung bereits Promovierter bietet die Fakultät Möglichkeiten zur Habilitation an.
Das Center for Doctoral Studies in Social and Behavioral Sciences (CDSS), die Graduate School of Economic and Social Sciences (GESS) sowie das Graduiertenkolleg Statistical Modeling in Psychology bieten strukturierte Promotionsprogramme an.
Bei Interesse an einer Promotion außerhalb strukturierter Promotionsprogramme, kontaktieren Sie bitte die Professorin oder den Professor in Politikwissenschaft, Psychologie oder Soziologie, die oder der für die Betreuung Ihres Dissertationsvorhabens in Frage kommt.
Publikationsbasierte Dissertationen
Sie promovieren bereits und möchten erfahren, wie Sie publikationsbasiert promovieren können? Der Promovierendenkonvent hat zusammen mit der UB Mannheim eine Präsentation hierzu erstellt.
Promovierendenkonvent
Der Promovierendenkonvent der Fakultät für Sozialwissenschaften vertritt die Interessen aller Promovierenden der Fakultät.
Konfliktfälle
Bei Konfliktfällen zwischen Promovierenden und ihren Betreuerinnen und Betreuern vermitteln unabhängige Ombudspersonen. Erfahren Sie mehr über gute wissenschaftliche Praxis an der Universität.
Hier finden Sie die aktuell gültigen Promotionsordnungen der Fakultät für Sozialwissenschaften:
Bitte senden Sie uns zur Aufnahme in die Promovierendenliste die folgenden Formblätter und zugehörigen Anlagen zu oder geben Sie persönlich ab. Eine Checkliste der geforderten Anlagen finden Sie auf Formblatt 1. Die Voraussetzungen zur Annahme als Doktorandin oder Doktorand entnehmen Sie bitte der Promotionsordnung von 2013.
Bitte reichen Sie Ihre Dissertation zusammen mit den folgenden Formblättern und einem formlosen Schreiben ein, in dem Sie uns die Gutachterinnen oder den Gutachter sowie die Vorsitzende oder den Vorsitzenden nennen. Wir benötigen ein gedrucktes Exemplar je Gutachterin und Gutachter, eines für das Dekanatsbüro und gegebenenfalls eines für das CDSS. Eine Checkliste der geforderten Anlagen finden Sie auf Formblatt 2.
Nachdem die Auslegefrist der Arbeit und der Gutachten verstrichen ist und die Arbeit angenommen wurde, kann die Disputation stattfinden. Kontaktieren Sie Frau Magin spätestens drei Wochen vor Ihrer geplanten Disputation für die Raumbuchung.
Nach erfolgreich bestandener Disputation können Sie Ihre Pflichtexemplare einreichen. Bitte beachten Sie die Vorgaben und Bestimmungen unter §17 der Promotionsordnung vom 27.6.2013. Falls Sie elektronisch veröffentlichen möchten, steht Ihnen der Publikationsserver MADOC der Universität Mannheim zur Verfügung. Bitte reichen Sie die gedruckten Exemplare sowie gegebenenfalls das Formular zur Abgabe elektronischer Dokumente direkt bei der Bibliothek ein.
Kontakt: Frau Christina Schüßler