Promotion und Habilitation
Eine Promotion ist in allen Fachbereichen der Fakultät für Sozialwissenschaften möglich. Es gibt die Möglichkeit zum Promotionsstudium im Rahmen eines strukturierten Promotionsprogramms und zur individuellen Promotion an einem Lehrstuhl. Zur weiteren wissenschaftlichen Qualifizierung bereits Promovierter bietet die Fakultät Möglichkeiten zur Habilitation an.
Strukturierte Promotionsprogramme
Das Center for Doctoral Studies in Social and Behavioral Sciences (CDSS), die Graduate School of Economic and Social Sciences (GESS) sowie das Graduiertenkolleg Statistical Modeling in Psychology bieten strukturierte Promotionsprogramme an.
Lehrstuhlpromotion
Bei Interesse an einer Promotion außerhalb strukturierter Promotionsprogramme, kontaktieren Sie bitte die Professorin oder den Professor in Politikwissenschaft, Psychologie oder Soziologie, die oder der für die Betreuung Ihres Dissertationsvorhabens in Frage kommt.
Gut zu wissen
Publikationsbasierte Dissertationen
Sie promovieren bereits und möchten erfahren, wie Sie publikationsbasiert promovieren können? Der Promovierendenkonvent hat zusammen mit der UB Mannheim eine Präsentation hierzu erstellt.
Promovierendenkonvent
Der Promovierendenkonvent der Fakultät für Sozialwissenschaften vertritt die Interessen aller Promovierenden der Fakultät.
Konfliktfälle
Bei Konfliktfällen zwischen Promovierenden und ihren Betreuerinnen und Betreuern vermitteln unabhängige Ombudspersonen. Erfahren Sie mehr über gute wissenschaftliche Praxis an der Universität.
Dokumente zur Promotion
Promotionsordnung
Hier finden Sie die aktuell gültigen Promotionsordnungen der Fakultät für Sozialwissenschaften:
- Promotionsordnung Sozialwissenschaften 2024 12 04.pdf ( PDF , 214 KB )
- Promotionsordnung vom 27.6.2013Gültig für alle Promovierenden, die nach dem 11. Juli 2013 in die Promovierendenliste aufgenommen wurden/
werden. Gültig für alle Promovierenden, die vor dem 11. Juli 2013 in die Promovierendenliste aufgenommen wurden und das Formblatt 0.1 zur Fortführung der Promotion nach der P.O. von 2003 nicht eingereicht haben. Gültig für alle Promovierenden, die vor dem 11. Juli 2013 zum Promotionsstudium am CDSS zugelassen wurden und das Formblatt 0.2 zur Fortführung der Promotion nach der PO von 2007 zur Erlangung des Ph.D. nicht eingereicht haben. ( PDF , 77 KB )
Annahme als Doktorandin oder Doktorand
Bitte senden Sie uns zur Aufnahme in die Promovierendenliste die folgenden Formblätter und zugehörigen Anlagen zu oder geben Sie persönlich ab. Eine Checkliste der geforderten Anlagen finden Sie auf Formblatt 1. Die Voraussetzungen zur Annahme als Doktorandin oder Doktorand entnehmen Sie bitte der Promotionsordnung von 2013.
Zulassung zum Promotionsverfahren
Bitte reichen Sie Ihre Dissertation zusammen mit den folgenden Formblättern und einem formlosen Schreiben ein, in dem Sie uns die Gutachterinnen oder den Gutachter sowie die Vorsitzende oder den Vorsitzenden nennen. Wir benötigen ein gedrucktes Exemplar je Gutachterin und Gutachter, eines für das Dekanatsbüro und gegebenenfalls eines für das CDSS. Eine Checkliste der geforderten Anlagen finden Sie auf Formblatt 2.
- Richtlinien zur Anerkennung von gleichwertigen Leistungen ( PDF , 266 KB )
- Formblatt 0.2Antrag zur Weiterführung des Promotionsverfahrens nach der Promotionsordnung der Universität Mannheim vom 29. August 2007, geändert am 3. November 2010, zur Erlangung des Doctor of Philosophy (Ph.D.) am CDSS ( PDF , 275 KB )
- Formblatt 0.3Antrag zur Weiterführung des Promotionsverfahrens nach der Promotionsordnung vom 27. Juni 2013 ( PDF , 262 KB )
- Formblatt 1.1Betreuungszusage (ergänzend zur Betreuungsvereinbarung) gemäß § 5 Absatz 2 lit. c) und § 8 der Promotionsordnung vom 4. Dezember 2024 ( PDF , 251 KB )
- Formblatt 2.0Betreuungszusage (ergänzend zur Betreuungsvereinbarung) gemäß § 5 Absatz 2 lit. c) und § 8 der Promotionsordnung vom 4. Dezember 2024 ( PDF , 243 KB )
- Formblatt 2.1Eidesstattliche Versicherung gemäß § 9 Absatz 1 Buchstabe e) der Promotionsordnung der Universität Mannheim vom 4. Dezember 2024 zur Erlangung des Doktorgrades der Sozialwissenschaften. ( PDF , 251 KB )
- Formblatt 2.2Erklärung zum Plagiatsabgleich gemäß § 9 Absatz 1 lit. f) der Promotionsordnung vom 4. Dezember 2024 ( PDF , 236 KB )
- Formblatt 2Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren gemäß § 9 der Promotionsordnung vom 4. Dezember 2024 ( PDF , 273 KB )
Nachdem die Auslegefrist der Arbeit und der Gutachten verstrichen ist und die Arbeit angenommen wurde, kann die Disputation stattfinden. Kontaktieren Sie Frau Magin spätestens drei Wochen vor Ihrer geplanten Disputation für die Raumbuchung.
Publikation/
Drucklegung der Dissertation Nach erfolgreich bestandener Disputation können Sie Ihre Pflichtexemplare einreichen. Bitte beachten Sie die Vorgaben und Bestimmungen unter §17 der Promotionsordnung vom 27.6.2013. Falls Sie elektronisch veröffentlichen möchten, steht Ihnen der Publikationsserver MADOC der Universität Mannheim zur Verfügung. Bitte reichen Sie die gedruckten Exemplare sowie gegebenenfalls das Formular zur Abgabe elektronischer Dokumente direkt bei der Bibliothek ein.
Kontakt: Frau Christina Schüßler