Bachelorarbeit Politikwissenschaft
Kolloquien
Der Besuch eines Kolloquiums ist verpflichtend. Die Kolloquien dienen der Vorbereitung Ihrer Bachelorarbeit mithilfe der jeweiligen Dozierenden und finden begleitend zur Bachelorarbeit statt. Dort können Sie sich mit den Dozierenden und Ihren Kommiliton*innen austauschen. Die jeweiligen Termine entnehmen Sie bitte Portal2. Die Anmeldung für die Kolloquien erfolgt über das Portal2 im regulären Belegungszeitraum vom 14.01. bis 21.01.2026.
Bearbeitungszeitraum
Der Bearbeitungszeitraum der Bachelorarbeit ist vom 05. März bis 28. Mai 2026 und beläuft sich auf 12 Wochen.
Anmeldung
Grundsätzlich müssen Sie das unten verlinkte Anmeldeformular bis zum 05.03.2026 digital bei den Dozierenden eingereicht haben. Die Anmeldung zur Bachelorarbeit wird in den Kolloquien genauer erläutert, Details können sich je nach Dozent*in unterscheiden. Diese leiten die Dokumente gesammelt an das Studienbüro weiter. Eine zusätzliche Prüfungsanmeldung im Portal ist weder für das Kolloquium, noch für die Bachelorarbeit notwendig.
Das entsprechende Aufbaumodul muss für die Anmeldung zur Bachelorarbeit abgeschlossen sein, alle anderen Leistungen (Beifach, anderes Aufbau-, Schwerpunkt- oder Praxismodul) müssen nicht abgeschlossen sein. Relevant ist dabei der Zeitpunkt, zu dem der Bearbeitungszeitraum startet, und nicht der Zeitpunkt der Kolloquiumsanmeldung. Sollten Sie noch Leistungen zur Anerkennung beantragt haben (z. B. aus dem Auslandssemester) und diese bis zum Start des Bearbeitungszeitraumes noch nicht eingetragen worden sein, werden Sie vorläufig zur Bachelorarbeit zugelassen und sobald diese verbucht sind endgültig zugelassen.
Prüfung und Betreuung
Nur Professor*innen dürfen Bachelorarbeiten prüfen. Die Anmeldebögen werden von den jeweiligen Lehrstuhlinhaber*innen unterschrieben. Wenn Sie bei akademischen Mitarbeitenden ein Kolloquium besuchen, können diese die Betreuer*innen Ihrer Arbeit sein. Die Betreuer*innen vergeben keine Note!
Sprache
Die Bachelorarbeit kann nach vorheriger Absprache mit dem*der Prüfer*in in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden.
Verlängerung und Rücktritt
Es gibt die Möglichkeit einer Fristverlängerung. Auf Antrag kann die Abgabefrist um höchstens zwei Wochen verlängern. Dieser Antrag muss unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche vor Ablauf der Bearbeitungszeit, beim Zentralen Prüfungsausschuss gestellt werden. Er bedarf entsprechender Nachweise von z. B. Ärzt*innen. Sie müssen schriftlich darlegen, weshalb sie die Überschreitung der Frist nicht zu vertreten haben. Die Entscheidung über die Anerkennung der Gründe liegt beim Prüfungsausschuss.
Ein Rücktritt kann beim Studienbüro beantragt werden. Hierfür bedarf es ebenfalls einschlägiger Nachweise. Ein Rücktritt kann nur beantragt werden, solange die Arbeit noch nicht eingereicht wurde.
Abgabe
Die Arbeit muss spätestens am 28.05.2026 bei den Kolloquiumsleitenden (oder nach Absprache mit ihnen bei dem jeweiligen Lehrstuhl) abgegeben werden. Die B.A.-Arbeit ist in einfacher Ausfertigung abzugeben. Zur Fristwahrung reicht die elektronische Abgabe über das Prüfungs-Ilias aus. Eine gedruckte Abgabe kann zusätzlich von der prüfenden Person verlangt werden.