Pflichtpraktikum im Polyvalenten Studiengang B.Sc. Psychologie
nach der Prüfungsordnung ab HWS 2025
Der polyvalente Studiengang Bachelor of Science Psychologie setzt die Anforderungen der neuen Approbationsordnung für psychologische Psychotherapeut*innen vom 4. März 2020 um. Der Bachelorstudiengang bereitet Studierende auf ein Masterstudium mit Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie und auf die spätere Approbation vor.
Studienvariante I
Die Studienvariante I vertieft psychologische Anwendungsbereiche und beinhaltet ein Nebenfach. Sie qualifiziert damit für ein weiterführendes Masterstudium in Psychologie. Das Pflichtpraktikum kann beispielsweise in den Bereichen Arbeits- und Organisationspsychologie, Markt- und Werbepsychologie, Pädagogische Psychologie, Neuropsychologie oder Sportpsychologie absolviert werden. Absolvierende können in verschiedenen Bereichen der Psychologie, beispielsweise in Wirtschaft und Forschung, beruflich tätig werden.
Allgemeines Berufspraktikum I
Dauer und Zeitpunkt
- 150 Arbeitsstunden
- Idealerweise während der vorlesungsfreien Zeit
- Auch studienbegleitend in Teilzeit möglich
Anerkennung
- 5 ECTS Punkte
- Absolviert im Berufsfeld von Psycholog*innen
- Betreuende Person muss Psycholog mit Hochschulausbildung (Dipl./ B.Sc./ M.Sc.) sein
Sonderfälle
- Wenn betreuende Person keine Psycholog*in mit Hochschulausbildung ist oder das Praktikum im Ausland absolviert wurde, muss ein Antrag auf Genehmigung gestellt werden
- Studienbegleitende Tätigkeiten (bspw. als studentische Hilfskraft an einem Lehrstuhl/ Forschungseinrichtung) können angerechnet werden, sofern die Tätigkeitsmerkmale (siehe Anforderungen) erfüllt sind
- Vor dem Studium erworbene Praxiserfahrung können angerechnet werden, sofern die Tätigkeitsmerkmale (siehe Anforderungen) erfüllt sind
Allgemeines Berufspraktikum II
Dauer und Zeitpunkt
- 240 Arbeitsstunden
- Idealerweise während der vorlesungsfreien Zeit
- Praktika auch studienbegleitend in Teilzeit möglich
Kann in zwei Teilpraktika bei unterschiedlichen Praktikumsträgern unterteilt werden; dabei darf die kürzeste zu absolvierende Praktikumszeit 60 Arbeitsstunden betragen.
Anerkennung
- 8 ECTS Punkte
- Absolviert im Berufsfeld von Psycholog*innen
- Betreuende Person muss Psycholog*in mit Hochschulausbildung sein (Dipl./ B.Sc./ M.Sc.)
Sonderfälle
- Wenn die betreuende Person keine Psycholog*in mit Hochschulausbildung ist oder das Praktikum im Ausland absolviert wurde, muss ein Antrag auf Genehmigung gestellt werden
- Studienbegleitende Tätigkeiten (bspw. als studentische Hilfskraft an einem Lehrstuhl/ Forschungseinrichtung) können angerechnet werden, sofern die Tätigkeitsmerkmale (siehe Anforderungen) erfüllt sind
- Vor dem Studium erworbene Praxiserfahrung können angerechnet werden, sofern die Tätigkeitsmerkmale (siehe Anforderungen) erfüllt sind
Abgabe Praktikumsbericht und Praktikumsunterlagen
- Erstellen eines Praktikumsberichts (PDF, 628 kB) (keine Prüfungsanmeldung notwendig)
- Antrag auf Anerkennung eines Praktikums stellen (PDF, 632 kB)
Antrag und Bericht mit einem Nachweis (z. B. Scan Praktikumszeugnis) sowie einer angefügten Eigenständigkeitserklärung als zusammengefügtes PDF per Mail an praktikum.sowiuni-mannheim.de schicken (Dateiname: Jahr_Praktikumsunterlagen_Studiengang_Nachname_Vorname; z. B. 2025_Praktikumsunterlagen_BScPsych_Mustermann_Erika)
Sonderfälle:
- Antrag auf Anerkennung von studentischen Hilfskraftstellen (PDF, 340 kB) beim Praktikumsbüro einreichen
- Wenn betreuende Person keinen Abschluss in Psychologie besitzt (Dipl./ B.Sc./ M.Sc.) oder das Praktikum im Ausland durchgeführt wurde, Antrag auf Genehmigung stellen
Studienvariante II
Die Studienvariante II vertieft die Inhalte der Klinischen Psychologie und Psychotherapie. Damit werden die für die Approbation erforderlichen Inhalte gemäß der Approbationsordnung abgedeckt und gleichzeitig die Voraussetzungen für ein Masterstudium in Klinischer Psychologie und Psychotherapie erfüllt. Das Pflichtpraktikum wird entsprechend im klinischen Bereich absolviert und ermöglicht den Studierenden, erste berufliche Erfahrungen in der Klinischen Psychologie und Psychotherapie zu sammeln.
Einrichtung und Betreuung
Orientierungspraktikum nach § 14 PsychThApprO Berufsqualifizierende Tätigkeit I nach § 15 PsychThApprO Einrichtung - Interdisziplinäre Einrichtung der Gesundheitsversorgung oder eine andere Einrichtung, in der Beratung, Prävention oder Rehabilitation zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung psychischer Gesundheit durchgeführt wird
- Einrichtung der psychotherapeutischen, psychiatrischen, psychosomatischen oder neuropsychologischen Versorgung
- Einrichtung der Prävention oder der Rehabilitation, die mit der zuvor genannten Einrichtung vergleichbar ist
- Einrichtung für Menschen mit Behinderungen
- sonstige Bereiche der institutionellen Versorgung
In der Praktikumseinrichtung sind tätig - Psychotherapeut*innen oder
- Psychologische Psychotherapeut*innen oder
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen
- Fachärzt*innen: Psychiatrie und Psychotherapie / Psychosomatische Medizin und Psychotherapie / Kinder und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
- Psychotherapeut*innen oder
- Psychologische Psychotherapeut*innen oder
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen
Praktikumsbetreuung Ja, aber nicht spezifiziert Unter qualifizierter Anleitung Tätigkeiten und Ziele
Orientierungspraktikum Berufsqualifizierende Tätigkeit I - Erwerb erster praktischer Erfahrungen in allgemeinen Bereichen mit Bezug zur Gesundheits- und Patientenversorgung
- Erwerb erster praktischer Erfahrungen in spezifischen Bereichen der psychotherapeutischen Versorgung
- Erhalt erster Einblicke in die berufsethischen Prinzipien sowie in die institutionellen, rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen der Patientenversorgung
- Erhalt grundlegender Einblicke in die institutionellen, rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen der psychotherapeutischen Einrichtungen der Gesundheitsversorgung
- Erwerb erster Einblicke in die grundlegenden Strukturen der interdisziplinären Zusammenarbeit sowie in die strukturellen Maßnahmen zur Patientensicherheit
- Erkennen von Rahmenbedingungen der und die Aufgabenverteilung in der interdisziplinären Zusammenarbeit und entsprechend der Aufgabenverteilung angemessene Zusammenarbeit mit den verschiedenen Berufsgruppen
- Entwicklung und Anwendung grundlegender Kompetenzen in der Kommunikation mit Patienten sowie mit anderen beteiligten Personen oder Berufsgruppen
Dauer und Anerkennung
Orientierungspraktikum Berufsqualifizierende Tätigkeit I Dauer: 150 Arbeitsstunden Dauer: 240 Arbeitsstunden 5 ECTS 8 ECTS Praktika vor Beginn des Studiums können angerechnet werden Voraussetzung: Erwerb von 60 ECTS-Punkten Durchführung im Block oder studienbegleitend Durchführung im Block oder studienbegleitend Hiwi-Tätigkeiten können anerkannt werden Hiwi-Tätigkeiten können anerkannt werden Dokumente zur Anerkennung
Antrag auf Anerkennung eines Praktikums
Bestätigung über die Anforderungserfüllung eines Praktikums
Dokumente zur Anerkennung
Antrag auf Anerkennung eines Praktikums
Bestätigung über die Anforderungserfüllung eines Praktikums
Bestätigung über die Anforderungserfüllung eines Praktikums in Studienvariante II
Checklisten für Praktika in Studienvariante II
Abgabe Praktikumsbericht und Praktikumsunterlagen
- Erstellen eines Praktikumsberichts (PDF, 628 kB) (keine Prüfungsanmeldung notwendig)
- Antrag auf Anerkennung eines Praktikums stellen (PDF, 634 kB)
Antrag und Bericht mit einer angefügten Eigenständigkeitserklärung (PDF) und der Bestätigung über die Anforderungserfüllung eines Praktikums als zusammengefügtes PDF per Mail an praktikum.sowiuni-mannheim.de schicken (Dateiname: Jahr_Praktikumsunterlagen_Studiengang_Nachname_Vorname; z. B. 2025_Praktikumsunterlagen_BScPsycho_Mustermann_Max).
Sonderfall:
- Antrag auf Anerkennung von studentischen Hilfskraftstellen (PDF, 340 kB) beim Praktikumsbüro einreichen
Wichtige Dokumente Studienvariante I und II
Praktikumsordnung
Fristen Einreichung Praktikumsunterlagen
Achten Sie bitte darauf, dass Sie für das Semester, in dem die Anrechnungsfrist für das Praktikum liegt, zurückgemeldet sind. Dies gilt auch, wenn das Praktikum die letzte zu erbringende Leistung in Ihrem Studium ist. Wenn Sie zum Beispiel ein Praktikum bis einschließlich August absolvieren, können Sie dieses frühstens zum 1. September zur Anrechnung (= letzter Tag des Abgabezeitraums ist das Prüfdatum) einreichen. Diese Frist liegt im Herbst-/Wintersemester (1. August bis 31. Januar). Die Anrechnung des Praktikums erfordert demnach eine Rückmeldung für das Herbst-/Wintersemester. Wenn Sie nach Einreichung der Praktikumsunterlagen nicht weiter eingeschrieben sein möchten, können Sie sich nach der Abgabe tagesaktuell zum Prüfdatum (im Beispiel zum 1. September) exmatrikulieren.
Abgabezeiträume
Antrag auf Anerkennung eines Praktikums zusammen mit den Praktikumsunterlagen
Weiterleitung an das Studienbüro
(erfolgt durch das Praktikumsbüro)
Verbuchung für Semester 16. November – 31. Januar Mitte Februar HWS 01. Februar – 01. März Mitte März FSS 02. März – 15. April Ende April FSS 16. April – 15. Juni Ende Juni FSS 16. Juni – 31. Juli Mitte August FSS 01. August – 01. September Mitte September HWS 02. September – 15. November Ende November HWS Antrag auf Anerkennung
Leitfaden Praktikumsbericht
Eigenständigkeitserklärung
Pflichtpraktikumsbescheinigung
Eine Pflichtpraktikumsbescheinigung können Sie sich selbstständig über AretUM erstellen.
Kontakt
Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Gesine Götze, M.A. (sie/ihr)
Fakultät für Sozialwissenschaften
A 5, 6
Bauteil A – Raum A 413
68159 Mannheim
Sprechstunde ohne Termin vor Ort und telefonisch:
I. d. R. Mo 10:00 – 12:00 Uhr;
Mi 11:00 – 12:00 Uhr.
Nächste Sprechstunden:
10., 12. August
14., 16., 21., 23., 28., 30. September
Beratung kann auch an anderen Tagen über Zoom stattfinden, bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Bitte wenden Sie sich per E–Mail an mich oder nutzen Sie die Sprechstunden für ein persönliches Gespräch ohne Termin vor Ort oder per Telefon.
