Zwei Studierende stehen vor dem A5 Gebäude und unterhalten sich.

Pflicht­praktikum im Polyvalenten Studien­gang B.Sc. Psychologie

nach der Prüfungs­ordnung ab HWS 2025

Der polyvalente Studien­gang Bachelor of Science Psychologie setzt die Anforderungen der neuen Approbations­ordnung für psychologische Psychotherapeut*innen vom 4. März 2020 um. Der Bachelor­studien­gang bereitet Studierende auf ein Master­studium mit Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie und auf die spätere Approbation vor.

Studien­variante I

Die Studien­variante I vertieft  psychologische Anwendungs­bereiche und beinhaltet ein Nebenfach. Sie qualifiziert damit für ein weiterführendes Master­studium in Psychologie. Das Pflicht­praktikum kann beispielsweise in den Bereichen Arbeits- und Organisations­psychologie, Markt- und Werbepsychologie, Pädagogische Psychologie, Neuropsychologie oder Sportpsychologie absolviert werden. Absolvierende können in verschiedenen Bereichen der Psychologie, beispielsweise in Wirtschaft und Forschung, beruflich tätig werden.

Studien­variante II

Die Studien­variante II vertieft die Inhalte der Klinischen Psychologie und Psychotherapie. Damit werden die für die Approbation erforderlichen Inhalte gemäß der Approbations­ordnung abgedeckt und gleich­zeitig die Voraussetzungen für ein Master­studium in Klinischer Psychologie und Psychotherapie erfüllt. Das Pflicht­praktikum wird entsprechend im klinischen Bereich absolviert und ermöglicht den Studierenden, erste berufliche Erfahrungen in der Klinischen Psychologie und Psychotherapie zu sammeln.

Wichtige Dokumente Studien­variante I und II

Kontakt

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Portrait von Gesine Götze, sie trägt ein gelbes Oberteil und eine rote Jacke.

Gesine Götze, M.A. (sie/ihr)

Praktikumsmanagerin
Universität Mannheim
Fakultät für Sozial­wissenschaften
A 5, 6
Bauteil A – Raum A 413
68159 Mannheim
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