M.Sc. Psychologie – Kognitive und klinische Psychologie
Informationen für Studierende
Auf dieser Seite finden Studierende des Masters Psychologie – Kognitive und klinische Psychologie wichtige Informationen zu Fragen, die während des Studiums häufig auftauchen. Informieren Sie sich über die Prüfungsordnung, das Modulhandbuch, die Studienstruktur, Nebenfächer und die Masterarbeit.
Der Studiengang ist bis zum 31. Januar 2027 reakkreditiert.
Prüfungsordnung
In der Prüfungsordnung finden Sie alle Regelungen zu Ihrem Studium. Dazu gehören Prüfungsfristen, Anzahl der möglichen Prüfungswiederholungen, Anmeldung der Masterarbeit etc. Wer die Prüfungsordnung kennt, kann sich viele Fragen selbst beantworten.
Alles zum Thema Prüfungen finden Sie hier.
Modulhandbuch
Im Modulhandbuch finden Sie alle Informationen zu Inhalten und Prüfungsformen der einzelnen Veranstaltungen und Module.
Studienstruktur
Die Studienstruktur liefert Ihnen einen Überblick über Ihr Studium – damit Sie besser planen können.
Nebenfächer
Sie können statt des Wahlmoduls ein Nebenfach belegen.
Bitte beantragen Sie die Genehmigung des Nebenfachs bei der Geschäftsstelle des ZPAs schriftlich und begründen Ihren Antrag unter Angabe Ihres Studiengangs und des gewünschten Nebenfachs.
Praktikum
Im Studiengang ist ein achtwöchiges (bzw. 300 Arbeitsstunden) Praktikum im Berufsfeld von Psychologinnen und Psychologen zu absolvieren. Weitere Informationen zum Praktikum gibt es auf der Webseite des Praktikumsbüros der Fakultät für Sozialwissenschaften.
Masterarbeit
Was muss ich beachten?
- Sobald feststeht, in welchem Bereich Sie Ihre Masterarbeit schreiben wollen, sollten Sie sich an eine passende Fachvertreterin / einen passenden Fachvertreter wenden, um ein Thema und den Ablauf zu vereinbaren.
- Beachten Sie bitte, dass das Thema nur von einer zugelassenen Prüferin / einem zugelassenen Prüfer des Fachs Psychologie der Universität Mannheim ausgegeben werden kann (in der Regel die Professurinhaberin beziehungsweise der Professurinhaber).
- Zur Anmeldung und Zulassung Ihrer Masterarbeit stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Prüferin / Ihrem Prüfer. Ihre Masterarbeit gilt offiziell als angemeldet und zugelassen, sobald der Antrag von der das Thema ausgebenden Prüferin / dem das Thema ausgebenden Prüfer unterschrieben wurde. Für den Fall, dass eine externe Person als Prüferin / Prüfer bestellt werden soll, wenden Sie sich bitte im Vorfeld an den Zentralen Prüfungsausschuss (ZPA) (siehe Antragsformular).
- Bitte achten Sie darauf, dass die Namen aller Prüfenden leserlich vermerkt sind und der Antrag auch von Ihnen unterschrieben ist.
- Die Bearbeitungsdauer beträgt 6 Monate. Das genaue Abgabedatum für Ihre Masterarbeit wird von der Prüferin / dem Prüfer auf dem Antrag vermerkt.
- Den vollständig ausgefüllten Antrag senden Sie bitte an Ihre Sachbearbeitung im Studienbüro.
- Die Abgabe Ihrer Masterarbeit erfolgt spätestens zum Abgabedatum. Die Masterarbeit ist in einfacher Ausfertigung abzugeben. Die Abgabe kann in elektronischer Form als PDF-Datei oder alternativ in gedruckter Form erfolgen. Bitte klären Sie die bevorzugte Abgabemodalität mit den Prüfenden der Abschlussarbeit. Darüber hinaus kann die Masterarbeit in der Universitätsbibliothek veröffentlicht und damit anderen Studierenden zugänglich gemacht werden. Die Abgabe eines Druckexemplars für die Universitätsbibliothek ist freiwillig. Daher muss diesem Exemplar eine unterschriebene Einwilligung zur Veröffentlichung beigefügt werden. Die Abgabe erfolgt direkt in den Bibliotheksbereichen.
- Eine Verlängerung der Abgabefrist um höchstens zwei Monate kann aus wichtigem Grund einmalig beim Prüfungsausschuss beantragt werden.
Prüfungsausschuss
Studierende wenden sich mit ihren Anliegen an die Geschäftsstelle der Prüfungsausschüsse der Fakultät für Sozialwissenschaften und der Philosophischen Fakultät (ZPA). Dabei kann es sich beispielsweise um die Beantragung einer Anerkennung oder einer Fristverlängerung (beispielsweise maximale Studienzeit, Bearbeitungszeit der Masterarbeit) handeln. Alle Anliegen werden vom ZPA bearbeitet.
Die Leitung des Prüfungsausschusses liegt im Master of Science Psychologie bei Prof. Dr. Arndt Bröder.
Weiterführung des Studienprogramms im auslaufenden Studiengang
Die nachfolgende Übersicht informiert über die Fortführung des Lehrprogramms im auslaufenden Studiengang.
Wichtig: Alle Lehrveranstaltungen und Prüfungen des 3. Fachsemesters werden im HWS 2023/
24 und des 4. Fachsemesters im FSS 2024 regulär angeboten. Die nachfolgende Übersicht dient vor allem den Studierenden zur Studienplanung, die Leistungen in ihrem Studium bislang nicht, wie im Studienverlaufsplan vorgesehen, erbringen konnten oder im Studienjahr 2023/ 24 nicht erbringen werden.
Kontakt
Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Das Studiengangsmanagement beantwortet Ihnen gerne alle akademischen Fragen zum Studiengang (Studieninhalte, Studienverlauf, Auslandsaufenthalt). Für Fragen rund um die Organisation Ihres Studiums (Prüfungen, Noten, Rückmeldung, Beurlaubung) ist das Studienbüro II Ihr Ansprechpartner.