Psychotherapieausbildung im Studium
Mit dem Master (M.Sc.) Klinische Psychologie und Psychotherapie direkt zur Approbation in Psychotherapie
Der Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie (im Folgenden kurz: M.Sc. KPPT) eröffnet Ihnen die reformierte Psychotherapieausbildung mit Approbationsmöglichkeit direkt nach Ihrem Studienabschluss. Der Studiengang richtet sich an Studierende, die einen Bachelorstudiengang Psychologie entsprechend den Vorgaben der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) absolviert haben. Dem Studiengang wurde 2023 durch das Regierungspräsidium Stuttgart die berufsrechtliche Anerkennung erteilt.
Das Studium
Direktstudium zur Ausbildung in Psychotherapie
Der fachliche Schwerpunkt des viersemestrigen Masterprogramms liegt in der wissenschaftlichen Vertiefung, der Vertiefung von Forschungsmethoden, der speziellen Störungs- und Verfahrenslehre der Psychotherapie sowie der Anwendung von Psychotherapie. Damit setzt der Studiengang die Vorgaben für Masterstudiengänge der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten um, so dass Sie optimal auf eine Tätigkeit im Bereich der Psychotherapie vorbereitet werden. Darüber hinaus ergänzt das Modul Gesundheitspsychologie das psychotherapeutisch ausgerichtete Curriculum um den Bereich der Gesundheitsprävention und -intervention und vermittelt Ihnen somit weitere wertvolle Kenntisse für Ihre spätere berufliche Tätigkeit.
Das Studium ist sehr praxisorientiert, sodass Sie bereits während des Studiums verpflichtend psychotherapeutische Behandlungen begleiten – dies im Rahmen derjenigen Module, die die berufsqualifizierende Tätigkeit II – vertiefte Praxis der Psychotherapie und die berufsqualifizierende Tätigkeit III – angewandte Praxis der Psychotherapie gemäß Approbationsordnung abbilden.
Kooperationen mit psychotherapeutischen Einrichtungen im stationären bzw. teilstationären sowie im ambulanten Bereich stellen die Qualität und den Zugang zu geeigneten Praktikumsstellen sicher.
Mit dem Studienabschluss des Masterstudiengangs Klinische Psychologie und Psychotherapie sind Sie berechtigt, einen Antrag auf Zulassung zur Approbationsprüfung als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut beim zuständigen Landesprüfungsamt zu stellen. Sie qualifizieren sich mit dem Studienabschluss jedoch auch für Tätigkeiten in der Diagnostik und Intervention in Beratungseinrichtungen, Rehabilitationseinrichtungen, Präventionseinrichtungen sowie in der Psychotherapieforschung und in der Klinischen Neuropsychologie.
Studienstruktur und Modulkatalog
Die Studienstruktur liefert Ihnen einen Überblick über Ihr Studium – damit Sie besser planen können. Im Modulkatalog finden Sie alle Informationen zu Inhalten und Prüfungsformen der einzelnen Veranstaltungen und Module.
Berufsqualifizierende Tätigkeit III – angewandte Praxis der Psychotherapie nach § 18 PsychThApprO
Während Ihres Masterstudiums sind Sie gemäß §18 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verpflichtet, im Rahmen der berufsqualifizierenden Tätigkeit III – angewandte Praxis der Psychotherapie (BQT III) umfangreiche berufsvorbereitende Tätigkeiten sowohl im stationären bzw. teilstationären Bereich als auch in der ambulanten Versorgung zu absolvieren. Ausführliche Informationen können Sie hier nachlesen.
Die spezifischen Regelungen zur BQT III Sie in der Ordnung über die berufsqualifizierende Tätigkeit III – angewandte Praxis der Psychotherapie.
Um Ihnen größtmögliche Flexibilität während des 3. und 4. Semesters zu bieten, wird die Studierendenkohorte für die BQT III in Teilgruppen geteilt, so dass alle Studierenden der betreffenden Kohorte zeitlich parallel zueinander jeweils entweder den (teil-)stationären oder den ambulanten berufspraktischen Einsatz absolvieren.
Auslandsaufenthalt während des Masterstudiums
Bitte beachten Sie, dass die Mobilität im Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie an der Universität Mannheim aufgrund des vergleichsweise streng getakteten Studienverlaufs eingeschränkt ist. Insofern ist eine Verlängerung der Regelstudienzeit unvermeidbar, wenn Sie ein oder zwei Semester im Ausland studieren möchten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass ein Auslandsaufenthalt während des Masterstudiums an der Universität Mannheim ausgeschlossen ist – er muss nur gut geplant werden, um das Curriculum ohne eine allzu starke Studienzeitverlängerung absolvieren zu können. Die Möglichkeit der Anerkennung von Kursen, die an der Partneruniversität absolviert wurden, ist jeweils individuell zu prüfen (die Konformität mit den Modulen und der Approbationsordnung muss gewährleistet sein).
Kontaktieren Sie bei Fragen zum Auslandsaufenthalt das Studiengangsmanagement.
Bewerbung
Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzungen
Sollte das Abschlusszeugnis Ihres grundständigen Studiengangs noch nicht vorliegen, können Sie sich dennoch bewerben, wenn Sie mindestens 120 ECTS nachweisen.
- Ein Bachelorabschluss der Psychologie, der die berufsrechtlichen Voraussetzungen gemäß § 9 Absatz 4 Satz 5 Alternative 1 PsychThG erfüllt oder ein Studienabschluss, der gemäß § 9 Absatz 4 Satz 5 Alternative 2 PsychThG als gleichwertig zu einem Bachelorabschluss mit berufsrechtlicher Anerkennung gilt. Der Studienabschluss muss an einer Universität oder an einer Hochschule, die einer Universität gleichgestellt ist, erbracht worden sein und mindestens 180 ECTS oder mindestens drei Jahren Regelstudienzeit umfasst haben.
- Der Nachweis über die Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen ist über das Abschlusszeugnis, das Transcript of Records oder eine Zusatzbescheinigung der Hochschule, an der das Bachelorstudium absolviert wurde, zu erbringen.
- Der Nachweis über die Gleichwertigkeit ist über eine Bescheinigung der Hochschule, an der das Bachelorstudium absolviert wurde oder über das Transcript of Records in Verbindung mit dem Modulhandbuch des absolvierten Studiengangs zu erbringen.
- Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
- Ein Bachelorabschluss der Psychologie, der die berufsrechtlichen Voraussetzungen gemäß § 9 Absatz 4 Satz 5 Alternative 1 PsychThG erfüllt oder ein Studienabschluss, der gemäß § 9 Absatz 4 Satz 5 Alternative 2 PsychThG als gleichwertig zu einem Bachelorabschluss mit berufsrechtlicher Anerkennung gilt. Der Studienabschluss muss an einer Universität oder an einer Hochschule, die einer Universität gleichgestellt ist, erbracht worden sein und mindestens 180 ECTS oder mindestens drei Jahren Regelstudienzeit umfasst haben.
Nachweise/
Mustervorlagen für Ihre Bewerbung - berufsrechtlich anerkannte Bachelorabschlüsse Psychologie: Mustervorlage Studienabschluss
Für Ihre Bewerbung beachten Sie bitte: Wenn die berufsrechtliche Anerkennung bereits auf dem Transcript of Records oder Abschlusszeugnis vermerkt ist, müssen Sie die Mustervorlage über den Studienabschluss nicht zwingend als Nachweis bei uns einreichen! Laden Sie im Bewerberportal an der Stelle zum Nachweis über die berufsrechtliche Anerkennung dann das Transcript of Records oder das Abschlusszeugnis hoch.
- nicht berufsrechtlich anerkannte Bachelorabschlüsse Psychologie (z. B. nicht-reformierte Bachelorabschlüsse Psychologie aus Deutschland, ggf. mit Zusatzqualifikationen, oder Abschlüsse ausländischer Hochschulen). Wenn Sie einen Bachelor Psychologie im Ausland oder einen nicht-reformierten Bachelor Psychologie in Deutschland ggf. mit Zusatzqualifizierungen studieren bzw. studiert haben, besteht die Möglichkeit, dass Ihr Bachelorstudium als gleichwertig anerkannt werden kann – solange Ihr Studium die Vorgaben der PsychThApprO umsetzt.
Um uns die Prüfung über das Vorliegen einer Gleichwertigkeit zu erleichtern, reichen Sie bitte erst mit Ihrer Bewerbungvollzählig folgende Formulare ein:
- Mustervorlage Studienabschluss
- Anlage 2: Bestätigung Orientierungspraktikum
- Anlage 3: Bestätigung berufsqualifizierende Tätigkeit I
Bitte beachten Sie: Die erforderlichen Dokumente/
Nachweise müssen vollständig und korrekt ausgefüllt vorliegen, da als Konsequenz falscher Angaben die Zulassung zur Approbationsprüfung durch das Regierungspräsidium Stuttgart zu versagen ist und somit auch keine Approbation erteilt werden kann. Für Bewerber*innen von nicht-universitären Hochschulen gilt: Falls Sie an einer Hochschule in Deutschland studieren, bei der es sich nicht um eine Universität handelt, müssen Sie bei der Bewerbung einen Nachweis einreichen, dass Ihre Hochschule mit einer Universität gleichgestellt ist. Als korrekte Nachweise werden akzeptiert: Nachweis der institutionellen Anerkennung durch den Wissenschaftsrat, Vermerk der Gleichstellung (ausstellende Behörde + Datum des Bescheids) auf dem Transcript of Records oder Zeugnis, eine Bestätigung der Hochschule über die Gleichstellung (ausstellende Behörde + Datum des Bescheids) oder eine Kopie des Feststellungsbescheids des Ministeriums des jeweiligen Bundeslandes über die Gleichstellung der Heimathochschule mit einer Universität.
Auswahlkriterien
Auswahlkriterien
- Abschlussnote bzw. die aufgrund bisheriger Prüfungsleistungen ermittelte Durchschnittsnote des Bachelorstudiums
- Ergebnis des Zulassungstests
- Den Zulassungstest für die Masterstudiengänge Psychologie können Sie fakultativ an der Universität Mannheim absolvieren.
- Studienrelevante Zusatzqualifikationen, dazu zählen:
- berufspraktische Erfahrungen, die im Rahmen von Berufstätigkeit, Jobs oder Praktika in der Gesundheitsversorgung, in einem erzieherischen oder pädagogischen Tätigkeitsfeld oder in Forschung und Lehre in diesen oder anderen Bereichen der Psychologie erworben wurden.
- wissenschaftliche Konferenzbeiträge und Publikationen.
Auswahlsatzung
Unter „Zugangsvoraussetzungen und Auswahl“ haben wir für Sie die wichtigsten Auswahlkriterien des Studiengangs zusammengefasst. Weitere detaillierte Erläuterungen zum Auswahlverfahren und zu den rechtlich verbindlichen Vorgaben des Studiengangs finden Sie in der Auswahlsatzung.Informationen für Bewerber*innen mit einem nicht berufsrechtlich anerkannten Bachelor Psychologie (Inland und Ausland): Ist mein Bachelorstudium approbationskonform?
Die in dem untenstehenden Dokument aufgelisteten Informationen richten sich an Studierende, die einen nicht berufsrechtlich anerkanntenBachelor Psychologie studiert haben. Dies betrifft insbesondere Bewerber*innen aus dem Ausland, aber auch Studierende, die einen nicht reformierten Bachelor Psychologie in Deutschland studiert haben, ggf. mit Zusatzqualifizierungen.
Studienabschlüsse aus dem Ausland
Mit einem im Ausland erworbenen Bachelorabschluss in Psychologie in einen deutschen M.Sc. Klinische Psychologie und Psychotherapie zu wechseln, ist prinzipiell weiterhin möglich, wird allerdings um einiges schwieriger als bislang. Voraussetzung für die Zulassung ist, dass der an der ausländischen Hochschule absolvierte Studiengang die Anforderungen bzw. Inhalte der Approbationsordnung abbildet und entscheidend ist, inwieweit die Leistungen des ausländischen Bachelorstudiums als gleichwertig anerkannt werden können – dies liegt letztlich in den Händen der zuständigen Stellen der Gesundheitsbehörden, i.d.R. den Landesprüfungsämtern. Besonders kritisch könnte zum aktuellen Zeitpunkt die Anerkennung der im Ausland absolvierten Studienpraktika sein – insbesondere das Praktikum, das als berufsqualifizierende Tätigkeit I anerkannt werden soll: Das Praktikum muss nämlich nicht nur während der Studienzeit absolviert worden sein, sondern auch in einschlägigen Einrichtungen, in denen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten tätig sind, die ihre Approbation in Deutschland erhalten haben (vgl. PsychThApprO, §15).
Im schlechtesten Fall werden Ihre Leistungen aus dem im Ausland erworbenen Bachelorabschluss nicht anerkannt, so dass erneut ein gemäß Psychotherapiereform umgestaltetes Bachelorstudium in Deutschland absolviert werden muss.
Zulassungstest
Der Zulassungstest gilt als optionales Auswahlkriterium zur zusätzlichen Feststellung der fachlichen Eignung. Voraussetzungen für die Bearbeitung sind Kenntnisse aus einem Bachelor-Studiengang in Psychologie oder einem gleichwertigen Abschluss. Der Test wird einmal jährlich angeboten und er ist für dasjenige Bewerbungsjahr gültig, in dem er absolviert wurde.
Studienrelevante Zusatzqualifikationen
Für studienrelevante Zusatzqualifikationen können maximal 20 Zusatzpunkte erreicht werden. Bewertet werden alle Leistungen, die den nachfolgenden Kriterien entsprechen:
- Berufspraktische Erfahrungen
- Berücksichtigt werden berufspraktische Erfahrungen, die im Rahmen von Berufstätigkeit, Jobs oder Praktika in der Gesundheitsversorgung, in einem erzieherischen oder pädagogischen Tätigkeitsfeld oder in Forschung und Lehre in diesen oder anderen Bereichen der Psychologie erworben wurden.
- Zeitliche Komponente & Bepunktung: Für berufspraktische Erfahrungen können maximal 10 Punkte vergeben werden. Tätigkeiten werden mit den nachfolgenden Punktzahlen berücksichtigt, wenn sie bis zum Zeitpunkt der Bewerbung im folgenden Umfang abgeleistet und nachgewiesen wurden:
- Mind. 150 Arbeitsstunden: 2 Punkte,
- Mind. 300 Arbeitsstunden: 4 Punkte,
- Mind. 450 Arbeitsstunden: 6 Punkte.
- Zu erbringende Nachweise: Als Nachweise werden Zeugnisse und Nachweise wie der von der Bewerbungs- und Zulassungsstelle der Universität Mannheim zur Verfügung gestellte „Nachweis von außerschulischen Leistungen“ akzeptiert; Arbeitsverträge und andere Dokumente, die die Absicht erklären eine berufspraktische Tätigkeit aufzunehmen, werden nicht akzeptiert. Alle Nachweise müssen mit der Bewerbung erbracht werden.
- Wissenschaftliche Konferenzbeiträge und Publikationen
- Für wissenschaftliche Konferenzbeiträge und Publikationen können maximal 20 Punkte vergeben werden. Leistungen werden bis zur Höhe der nachfolgenden Punktzahlen berücksichtigt, wenn sie bis zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens zur Veröffentlichung angenommen wurden (nicht „under review“, nicht „revise and resubmit“) und in eine der nachfolgenden Kategorien fallen:
- Konferenzbeitrag auf einer wissenschaftlichen Psychologiekonferenz mit bis zu 10 Punkten; ausgeschlossen sind universitätsinterne Konferenzen oder Konferenzen universitätseigener Forschungsinstitute;
- Publikation in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift mit Peer-Review-Verfahren mit bis zu 20 Punkten.
- Als Nachweise werden die folgenden Einreichungen akzeptiert:
- Für Konferenzbeiträge auf einer wissenschaftlichen Psychologiekonferenz werden Auszüge aus dem Kongressband (Abstractbuch) und/
oder eine Bestätigung der Konferenzveranstalterin oder des Konferenzveranstalters über den Konferenzbeitrag in Textform akzeptiert. Nicht ausreichend als Nachweis sind alle anderen Formen eines Nachweises, wie zum Beispiel schriftliche Bestätigungen von Co-Autor*innen, die Abbildung im Lebenslauf, Erwähnungen in zum Beispiel Arbeits- und/ oder Praktikumszeugnissen und/ oder Empfehlungsschreiben; - für bereits veröffentlichte Publikationen in wissenschaftlichen Fachzeitschriften mit Peer-Review-Verfahren müssen als Nachweis eine genaue Beschreibung und Zitation der Publikation erbracht werden; für zur Veröffentlichung angenommene Publikationen in wissenschaftlichen Fachzeitschriften mit Peer-Review-Verfahren dient eine Bestätigung der Herausgeberin oder des Herausgebers der Fachzeitschrift über die Veröffentlichung der Publikation in Textform als Nachweis. Nicht ausreichend als Nachweis sind alle anderen Formen eines Nachweises, wie zum Beispiel schriftliche Bestätigungen von Co-Autor*innen, die Abbildung im Lebenslauf, Erwähnungen in zum Beispiel Arbeits- und/
oder Praktikumszeugnissen und/ oder Empfehlungsschreiben. - Alle Nachweise müssen mit der Bewerbung erbracht werden.
- Für Konferenzbeiträge auf einer wissenschaftlichen Psychologiekonferenz werden Auszüge aus dem Kongressband (Abstractbuch) und/
- Für wissenschaftliche Konferenzbeiträge und Publikationen können maximal 20 Punkte vergeben werden. Leistungen werden bis zur Höhe der nachfolgenden Punktzahlen berücksichtigt, wenn sie bis zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens zur Veröffentlichung angenommen wurden (nicht „under review“, nicht „revise and resubmit“) und in eine der nachfolgenden Kategorien fallen:
- Berufspraktische Erfahrungen
Wie bewerbe ich mich?
Den Bewerbungszeitraum für das jeweils gültige Bewerbungsjahr finden Sie hier.
Eine Bewerbung für den M.Sc. Klinische Psychologie und Psychotherapie ist prinzipiell nur für das jeweilige Herbst-/Wintersemester möglich.
Ihre Bewerbung reichen Sie online bei der Universität Mannheim ein. Fragen zum Bewerbungsprozess beantwortet Ihnen gerne die Zulassungsstelle.
Studienberatung
Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Das Studiengangsmanagement für den Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie beantwortet Ihnen gerne alle Fragen zum Studiengang (z. B. zu den Studieninhalten und zum Studienverlauf).
Für Fragen zu den berufspraktischen Einsätzen im Rahmen der berufsqualifizierenden Tätigkeit III steht Ihnen das Praktikumsmanagement des Dekanatsbüros der Fakultät für Sozialwissenschaften zur Verfügung.

Dr. Anika Skotak (sie/ihr)
Fakultät für Sozialwissenschaften
A 5, 6
Bauteil A – Raum A 416
68159 Mannheim
Dienstags, 11.00–12.00 Uhr:
Online-Sprechstunde via Teams
Bitte vereinbaren Sie einen Termin:
https://www.sowi.uni-mannheim.de/beratung/anika-skotak/
Mittwochs, 13.00–14.00 Uhr:
Offene Telefonsprechstunde
dienstags und mittwochs, 09.30–14.30 Uhr
Dr. Laura-Ashley Fraunfelter (sie/ihr)
Fakultät für Sozialwissenschaften und Otto-Selz-Institut
L 13, 15–17
68161 Mannheim
Bewerbungs- und Zulassungsstelle
Bild: Anna LogueBewerbungs- und Zulassungsstelle
Universität Mannheim
L 1, 1 – Raum 157, 158
68161 MannheimE-Mail: bewerbung uni-mannheim.de
Web: www.uni-mannheim.de/studium/vor-dem-studium/bewerbung/kontakt-zur-zulassungsstelleBeratung für internationale Studierende
Bild: Katrin GlücklerSolrun Graham-Parker (sie/ihr)
Beratung Studienerfolg Internationale Vollzeitstudierende, Koordination Made in Mannheim – FIT for StudiesUniversität Mannheim
Dezernat II – Studienangelegenheiten
Akademisches Auslandsamt
L 1, 1 – Raum 108
68161 MannheimSprechstunde:
Buchen Sie einen Termin für die individuelle Sprechstunde: https://www.uni-mannheim.de/universitaet/einrichtungen/akademisches-auslandsamt/sprechstunde-internationale-vollzeitstudierende/Anwesenheitszeiten:
Sie können sich dienstags von 9–11 Uhr ohne Termin beraten lassen (offene Sprechstunde).