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Psychotherapieausbildung im Studium

Mit dem Master (M.Sc.) Klinische Psychologie und Psychotherapie direkt zur Approbation in Psychotherapie

Der Master­studien­gang Klinische Psychologie und Psychotherapie (im Folgenden kurz: M.Sc. KPPT) eröffnet Ihnen die reformierte Psychotherapieausbildung mit Approbations­möglichkeit direkt nach Ihrem Studien­abschluss. Der Studien­gang richtet sich an Studierende, die einen Bachelor­studien­gang Psychologie entsprechend den Vorgaben der Approbations­ordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) absolviert haben. Dem Studien­gang wurde 2023 durch das Regierungs­präsidium Stuttgart die berufsrechtliche Anerkennung erteilt.

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Das Studium

  • Direktstudium zur Ausbildung in Psychotherapie

    Der fach­liche Schwerpunkt des viersemestrigen Master­programms liegt in der wissenschaft­lichen Vertiefung, der Vertiefung von Forschungs­methoden, der speziellen Störungs- und Verfahrenslehre der Psychotherapie sowie der Anwendung von Psychotherapie. Damit setzt der Studien­gang die Vorgaben für Master­studien­gänge der Approbations­ordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten um, so dass Sie optimal auf eine Tätigkeit im Bereich der Psychotherapie vorbereitet werden. Darüber hinaus ergänzt das Modul Gesundheits­psychologie das psychotherapeutisch ausgerichtete Curriculum um den Bereich der Gesundheits­prävention und -intervention und vermittelt Ihnen somit weitere wertvolle Kenntisse für Ihre spätere berufliche Tätigkeit.

    Das Studium ist sehr praxis­orientiert, sodass Sie bereits während des Studiums verpflichtend psychotherapeutische Behandlungen begleiten – dies im Rahmen derjenigen Module, die die berufs­qualifizierende Tätigkeit II – vertiefte Praxis der Psychotherapie und die berufs­qualifizierende Tätigkeit III – angewandte Praxis der Psychotherapie gemäß Approbations­ordnung abbilden.

    Kooperationen mit psychotherapeutischen Einrichtungen im stationären bzw. teilstationären sowie im ambulanten Bereich stellen die Qualität und den Zugang zu geeigneten Praktikumsstellen sicher.

    Mit dem Studien­abschluss des Master­studien­gangs Klinische Psychologie und Psychotherapie sind Sie berechtigt, einen Antrag auf Zulassung zur Approbations­prüfung als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut beim zuständigen Landes­prüfungs­amt zu stellen. Sie qualifizieren sich mit dem Studien­abschluss jedoch auch für Tätigkeiten in der Diagnostik und Intervention in Beratungs­einrichtungen, Rehabilitations­einrichtungen, Präventions­einrichtungen sowie in der Psychotherapieforschung und in der Klinischen Neuropsychologie.

  • Studien­struktur und Modulkatalog

    Die Studien­struktur liefert Ihnen einen Über­blick über Ihr Studium – damit Sie besser planen können. Im Modulkatalog finden Sie alle Informationen zu Inhalten und Prüfungs­formen der einzelnen Veranstaltungen und Module.

  • Berufs­qualifizierende Tätigkeit III – angewandte Praxis der Psychotherapie nach § 18 PsychThApprO

    Während Ihres Master­studiums sind Sie gemäß §18 der Approbations­ordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verpflichtet, im Rahmen der berufs­qualifizierenden Tätigkeit III – angewandte Praxis der Psychotherapie (BQT III) umfangreiche berufsvorbereitende Tätigkeiten sowohl im stationären bzw. teilstationären Bereich als auch in der ambulanten Versorgung zu absolvieren. Ausführliche Informationen können Sie hier nachlesen.

    Die spezifischen Regelungen zur BQT III Sie in der Ordnung über die berufs­qualifizierende Tätigkeit III – angewandte Praxis der Psychotherapie.

    Um Ihnen größtmögliche Flexibilität während des 3. und 4. Semesters zu bieten, wird die Studierenden­kohorte für die BQT III in Teil­gruppen geteilt, so dass alle Studierenden der betreffenden Kohorte zeitlich parallel zueinander jeweils entweder den (teil-)stationären oder den ambulanten berufspraktischen Einsatz absolvieren. 

  • Auslands­aufenthalt während des Master­studiums

    Bitte beachten Sie, dass die Mobilität im Master­studien­gang Klinische Psychologie und Psychotherapie an der Universität Mannheim aufgrund des vergleich­sweise streng getakteten Studien­verlaufs eingeschränkt ist. Insofern ist eine Verlängerung der Regel­studien­zeit unvermeidbar, wenn Sie ein oder zwei Semester im Ausland studieren möchten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass ein Auslands­aufenthalt während des Master­studiums an der Universität Mannheim ausgeschlossen ist  – er muss nur gut geplant werden, um das Curriculum ohne eine allzu starke Studien­zeitverlängerung absolvieren zu können. Die Möglichkeit der Anerkennung von Kursen, die an der Partner­universität absolviert wurden, ist jeweils individuell zu prüfen (die Konformität mit den Modulen und der Approbations­ordnung muss gewährleistet sein).

    Kontaktieren Sie bei Fragen zum Auslands­aufenthalt das Studien­gangs­management.


Bewerbung

  • Zugangs- und Zulassungs­voraussetzungen

    Zugangs­voraussetzungen

    Sollte das Abschlusszeugnis Ihres grundständigen Studien­gangs noch nicht vorliegen, können Sie sich dennoch bewerben, wenn Sie mindestens 120 ECTS nachweisen.

    • Ein Bachelor­abschluss der Psychologie, der die berufsrechtlichen Voraussetzungen gemäß § 9 Absatz 4 Satz 5 Alternative 1 PsychThG erfüllt oder ein Studien­abschluss, der gemäß § 9 Absatz 4 Satz 5 Alternative 2 PsychThG als gleich­wertig zu einem Bachelor­abschluss mit berufsrechtlicher Anerkennung gilt. Der Studien­abschluss muss an einer Universität oder an einer Hochschule, die einer Universität gleich­gestellt ist, erbracht worden sein und mindestens 180 ECTS oder mindestens drei Jahren Regel­studien­zeit umfasst haben.
      • Der Nachweis über die Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen ist über das Abschlusszeugnis, das Trans­cript of Records oder eine Zusatz­bescheinigung der Hochschule, an der das Bachelor­studium absolviert wurde, zu erbringen.
      • Der Nachweis über die Gleich­wertigkeit ist über eine Bescheinigung der Hochschule, an der das Bachelor­studium absolviert wurde oder über das Trans­cript of Records in Verbindung mit dem Modulhandbuch des absolvierten Studien­gangs zu erbringen.
    • Nachweis deutscher Sprach­kenntnisse
  • Nachweise/Mustervorlagen für Ihre Bewerbung

    Für Ihre Bewerbung beachten Sie bitte: Wenn die berufsrechtliche Anerkennung bereits auf dem Trans­cript of Records oder Abschlusszeugnis vermerkt ist, müssen Sie die Mustervorlage über den Studien­abschluss nicht zwingend als Nachweis bei uns einreichen! Laden Sie im Bewerberportal an der Stelle zum Nachweis über die berufsrechtliche Anerkennung dann das Trans­cript of Records oder das Abschlusszeugnis hoch.

    • nicht berufsrechtlich anerkannte Bachelor­abschlüsse Psychologie (z. B. nicht-reformierte Bachelor­abschlüsse Psychologie aus Deutschland, ggf. mit Zusatz­qualifikationen, oder Abschlüsse ausländischer Hochschulen). Wenn Sie einen Bachelor Psychologie im Ausland oder einen nicht-reformierten Bachelor Psychologie in Deutschland ggf. mit Zusatzqualifizierungen studieren bzw. studiert haben, besteht die Möglichkeit, dass Ihr Bachelor­studium als gleich­wertig anerkannt werden kann – solange Ihr Studium die Vorgaben der PsychThApprO umsetzt.

    Um uns die Prüfung über das Vorliegen einer Gleich­wertigkeit zu erleichtern, reichen Sie bitte erst mit Ihrer Bewerbungvollzählig folgende Formulare ein: 

    - Mustervorlage Studien­abschluss​​​​​​​

    - Anlage 1: Inhalte Studium

    - Anlage 2: Bestätigung Orientierungs­praktikum

    - Anlage 3: Bestätigung berufs­qualifizierende Tätigkeit I

    Bitte beachten Sie: Die erforderlichen Dokumente/Nachweise müssen vollständig und korrekt ausgefüllt vorliegen, da als Konsequenz falscher Angaben die Zulassung zur Approbations­prüfung durch das Regierungs­präsidium Stuttgart zu versagen ist und somit auch keine Approbation erteilt werden kann.

    Für Bewerber*innen von nicht-universitären Hochschulen gilt: Falls Sie an einer Hochschule in Deutschland studieren, bei der es sich nicht um eine Universität handelt, müssen Sie bei der Bewerbung einen Nachweis einreichen, dass Ihre Hochschule mit einer Universität gleich­gestellt ist. Als korrekte Nachweise werden akzeptiert: Nachweis der institutionellen Anerkennung durch den Wissenschafts­rat, Vermerk der Gleich­stellung (ausstellende Behörde +  Datum des Bescheids) auf dem Trans­cript of Records oder Zeugnis, eine Bestätigung der Hochschule über die Gleich­stellung (ausstellende Behörde +  Datum des Bescheids) oder eine Kopie des Feststellungs­bescheids des Ministeriums des jeweiligen Bundes­landes über die Gleich­stellung der Heimathochschule mit einer Universität.

  • Auswahlkriterien

    Auswahlkriterien

    • Abschlussnote bzw. die aufgrund bisheriger Prüfungs­leistungen ermittelte Durchschnitts­note des Bachelor­studiums
    • Ergebnis des Zulassungs­tests
      • Den Zulassungs­test für die Master­studien­gänge Psychologie können Sie fakultativ an der Universität Mannheim absolvieren.
    • Studien­relevante Zusatz­qualifikationen, dazu zählen:
      • berufspraktische Erfahrungen, die im Rahmen von Berufs­tätigkeit, Jobs oder Praktika in der Gesundheits­versorgung, in einem erzieherischen oder pädagogischen Tätigkeits­feld oder in Forschung und Lehre in diesen oder anderen Bereichen der Psychologie erworben wurden.
      • wissenschaft­liche Konferenzbeiträge und Publikationen.

    Auswahlsatzung
    Unter „Zugangs­voraussetzungen und Auswahl“ haben wir für Sie die wichtigsten Auswahlkriterien des Studien­gangs zusammengefasst. Weitere detaillierte Erläuterungen zum Auswahl­verfahren und zu den rechtlich verbindlichen Vorgaben des Studien­gangs finden Sie in der Auswahlsatzung.

  • Informationen für Bewerber*innen mit einem nicht berufsrechtlich anerkannten Bachelor Psychologie (Inland und Ausland): Ist mein Bachelor­studium approbations­konform?

    Die in dem untenstehenden Dokument aufgelisteten Informationen richten sich an Studierende, die einen nicht berufsrechtlich anerkanntenBachelor Psychologie studiert haben. Dies betrifft insbesondere Bewerber*innen aus dem Ausland, aber auch Studierende, die einen nicht reformierten Bachelor Psychologie in Deutschland studiert haben, ggf. mit Zusatzqualifizierungen.

  • Studien­abschlüsse aus dem Ausland

    Mit einem im Ausland erworbenen Bachelor­abschluss in Psychologie in einen deutschen M.Sc. Klinische Psychologie und Psychotherapie zu wechseln, ist prinzipiell weiterhin möglich, wird allerdings um einiges schwieriger als bislang. Voraussetzung für die Zulassung ist, dass der an der ausländischen Hochschule absolvierte Studien­gang die Anforderungen bzw. Inhalte der Approbations­ordnung abbildet und entscheidend ist, inwieweit die Leistungen des ausländischen Bachelor­studiums als gleich­wertig anerkannt werden können – dies liegt letztlich in den Händen der zuständigen Stellen der Gesundheits­behörden, i.d.R. den Landes­prüfungs­ämtern. Besonders kritisch könnte zum aktuellen Zeitpunkt die Anerkennung der im Ausland absolvierten Studien­praktika sein – insbesondere das Praktikum, das als berufs­qualifizierende Tätigkeit I anerkannt werden soll: Das Praktikum muss nämlich nicht nur während der Studien­zeit absolviert worden sein, sondern auch in einschlägigen Einrichtungen, in denen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten tätig sind, die ihre Approbation in Deutschland erhalten haben (vgl. PsychThApprO, §15).

    Im schlechtesten Fall werden Ihre Leistungen aus dem im Ausland erworbenen Bachelor­abschluss nicht anerkannt, so dass erneut ein gemäß Psychotherapiereform umgestaltetes Bachelor­studium in Deutschland absolviert werden muss.

  • Zulassungs­test

    Der Zulassungs­test gilt als optionales Auswahlkriterium zur zusätzlichen Feststellung der fach­lichen Eignung. Voraussetzungen für die Bearbeitung sind Kenntnisse aus einem Bachelor-Studien­gang in Psychologie oder einem gleich­wertigen Abschluss. Der Test wird einmal jährlich angeboten und er ist für dasjenige Bewerbungs­jahr gültig, in dem er absolviert wurde.

    Mehr Informationen

  • Studien­relevante Zusatz­qualifikationen

    Für studien­relevante Zusatz­qualifikationen können maximal 20 Zusatzpunkte erreicht werden. Bewertet werden alle Leistungen, die den nachfolgenden Kriterien entsprechen: 

    • Berufspraktische Erfahrungen
      • Berücksichtigt werden berufspraktische Erfahrungen, die im Rahmen von Berufs­tätigkeit, Jobs oder Praktika in der Gesundheits­versorgung, in einem erzieherischen oder pädagogischen Tätigkeits­feld oder in Forschung und Lehre in diesen oder anderen Bereichen der Psychologie erworben wurden.
      • Zeitliche Komponente & Bepunktung: Für berufspraktische Erfahrungen können maximal 10 Punkte vergeben werden. Tätigkeiten werden mit den nachfolgenden Punktzahlen berücksichtigt, wenn sie bis zum Zeitpunkt der Bewerbung im folgenden Umfang abgeleistet und nachgewiesen wurden:
        • Mind. 150 Arbeits­stunden: 2 Punkte,
        • Mind. 300 Arbeits­stunden: 4 Punkte,
        • Mind. 450 Arbeits­stunden: 6 Punkte.
      • Zu erbringende Nachweise: Als Nachweise werden Zeugnisse und Nachweise wie der von der Bewerbungs- und Zulassungs­stelle der Universität Mannheim zur Verfügung gestellte „Nachweis von außerschulischen Leistungen“ akzeptiert; Arbeits­verträge und andere Dokumente, die die Absicht erklären eine berufspraktische Tätigkeit aufzunehmen, werden nicht akzeptiert. Alle Nachweise müssen mit der Bewerbung erbracht werden.
    • Wissenschaft­liche Konferenzbeiträge und Publikationen
      • Für wissenschaft­liche Konferenzbeiträge und Publikationen können maximal 20 Punkte vergeben werden. Leistungen werden bis zur Höhe der nachfolgenden Punktzahlen berücksichtigt, wenn sie bis zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens zur Veröffentlichung angenommen wurden (nicht „under review“, nicht „revise and resubmit“) und in eine der nachfolgenden Kategorien fallen:
        • Konferenzbeitrag auf einer wissenschaft­lichen Psychologiekonferenz mit bis zu 10 Punkten; ausgeschlossen sind universitäts­interne Konferenzen oder Konferenzen universitäts­eigener Forschungs­institute;
        • Publikation in einer wissenschaft­lichen Fach­zeitschrift mit Peer-Review-Verfahren mit bis zu 20 Punkten.
      • Als Nachweise werden die folgenden Einreichungen akzeptiert:
        • Für Konferenzbeiträge auf einer wissenschaft­lichen Psychologiekonferenz werden Auszüge aus dem Kongressband (Abstractbuch) und/oder eine Bestätigung der Konferenzveranstalterin oder des Konferenzveranstalters über den Konferenzbeitrag in Textform akzeptiert. Nicht ausreichend als Nachweis sind alle anderen Formen eines Nachweises, wie zum Beispiel schriftliche Bestätigungen von Co-Autor*innen, die Abbildung im Lebens­lauf, Erwähnungen in zum Beispiel Arbeits- und/oder Praktikumszeugnissen und/oder Empfehlungs­schreiben;
        • für bereits veröffentlichte Publikationen in wissenschaft­lichen Fach­zeitschriften mit Peer-Review-Verfahren müssen als Nachweis eine genaue Beschreibung und Zitation der Publikation erbracht werden; für zur Veröffentlichung angenommene Publikationen in wissenschaft­lichen Fach­zeitschriften mit Peer-Review-Verfahren dient eine Bestätigung der Herausgeberin oder des Herausgebers der Fach­zeitschrift über die Veröffentlichung der Publikation in Textform als Nachweis. Nicht ausreichend als Nachweis sind alle anderen Formen eines Nachweises, wie zum Beispiel schriftliche Bestätigungen von Co-Autor*innen, die Abbildung im Lebens­lauf, Erwähnungen in zum Beispiel Arbeits- und/oder Praktikumszeugnissen und/oder Empfehlungs­schreiben.
        • Alle Nachweise müssen mit der Bewerbung erbracht werden.
  • Wie bewerbe ich mich?

    Den Bewerbungs­zeitraum für das jeweils gültige Bewerbungs­jahr finden Sie hier.

    Eine Bewerbung für den M.Sc. Klinische Psychologie und Psychotherapie ist prinzipiell nur für das jeweilige Herbst-/Wintersemester möglich.

    Ihre Bewerbung reichen Sie online bei der Universität Mannheim ein. Fragen zum Bewerbungs­prozess beantwortet Ihnen gerne die Zulassungs­stelle.

Studien­beratung

Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Das Studien­gangs­management für den Master­studien­gang Klinische Psychologie und Psychotherapie beantwortet Ihnen gerne alle Fragen zum Studien­gang (z. B. zu den Studien­inhalten und zum Studien­verlauf).

Für Fragen zu den berufspraktischen Einsätzen im Rahmen der berufs­qualifizierenden Tätigkeit III steht Ihnen das Praktikums­management des Dekanatsbüros der Fakultät für Sozial­wissenschaften zur Verfügung.

Dr. Anika Skotak

Dr. Anika Skotak (sie/ihr)

Studien­gangs­management M.Sc. Klinische Psychologie und Psychotherapie
Universität Mannheim
Fakultät für Sozial­wissenschaften
A 5, 6
Bauteil A – Raum A 416
68159 Mannheim
Sprechstunde:
Dienstags, 11.00–12.00 Uhr:
Online-Sprechstunde via Teams
Bitte vereinbaren Sie einen Termin:
https://www.sowi.uni-mannheim.de/beratung/anika-skotak/

Mittwochs, 13.00–14.00 Uhr:
Offene Telefonsprechstunde
Anwesenheits­zeiten:
dienstags und mittwochs, 09.30–14.30 Uhr

Dr. Laura-Ashley Fraunfelter (sie/ihr)

Praktikumsmanagerin und Prüfungs­koordinatorin für den Master­studien­gang Klinische Psychologie und Psychotherapie
Universität Mannheim
Fakultät für Sozial­wissenschaften und Otto-Selz-Institut
L 13, 15–17
68161 Mannheim