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Bachelor­arbeit Politik­wissenschaft

Kolloquien

Der Besuch eines Kolloquiums ist verpflichtend. Die Kolloquien dienen der Vorbereitung Ihrer Bachelor­arbeit mithilfe der jeweiligen Dozierenden und finden begleitend zur Bachelor­arbeit statt. Dort können Sie sich mit den Dozierenden und Ihren Kommiliton*innen austauschen. Die jeweiligen Termine entnehmen Sie bitte Portal2. Die Anmeldung für die Kolloquien erfolgt über das Portal2 im regulären Belegungs­zeitraum vom 15.01. bis 22.01.2025.

Bearbeitungs­zeitraum

Der Bearbeitungs­zeitraum der Bachelor­arbeit ist vom 07. März bis 30. Mai 2025 und beläuft sich auf 12 Wochen.

Anmeldung

Die Anmeldung zur Bachelor­arbeit wird in den Kolloquien genauer erläutert, Details können Sich je nach Dozent*in unter­scheiden. Grundsätzlich müssen Sie das unten verlinkte Anmeldeformular bis zum 07.03.2025 digital bei den Dozent*innen eingereicht haben. Diese leiten die Dokumente gesammelt an das Studien­büro weiter. Eine zusätzliche Prüfungs­anmeldung im Portal ist weder für das Kolloquium, noch für die Bachelor­arbeit notwendig. Bitte beachten Sie außerdem das Merkblatt am Ende dieser Seite zu den formalen Vorgaben und den Zitier­richtlinien der Fach­gruppe Politik­wissenschaft. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an die jeweiligen Dozent*innen wenden.

Das entsprechende Aufbaumodul muss für die Anmeldung zur Bachelor­arbeit abgeschlossen sein, alle anderen Leistungen (Beifach, anderes Aufbaumodul, Praxismodul) müssen noch nicht abgeschlossen sein. Relevant ist dabei der Zeitpunkt, zu dem der Bearbeitungs­zeitraum startet, und nicht der Zeitpunkt der Kolloquienanmeldung. Sollten Sie noch Leistungen zur Anerkennung beantragt haben (z. B. aus dem Auslands­semester) und diese bis zum Start des Bearbeitungs­zeitraumes noch nicht eingetragen worden sein, werden Sie vorläufig zur Bachelor­arbeit zugelassen und sobald diese verbucht sind, dann auch endgültig zugelassen und angemeldet.

Betreuung 

Die Leiter*innen der Kolloquien übernehmen die Betreuung der Arbeiten. Da jedoch nur Professor*innen Bachelor­arbeiten prüfen dürfen, werden die Anmeldebögen von den jeweiligen Lehr­stuhl­inhaber*innen unter­schrieben.

Sprache 

Die Bachelor­arbeit kann nach vorheriger Absprache mit der Prüferin oder dem Prüfer in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden.

Verlängerung und Rücktritt

Es gibt die Möglichkeit einer Fristverlängerung. Auf Antrag kann die Abgabefrist um höchstens zwei Wochen verlängern. Dieser Antrag muss unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche vor Ablauf der Bearbeitungs­zeit, beim Zentralen Prüfungs­ausschuss gestellt werden. Er bedarf entsprechender Nachweise von z. B. Ärzt*innen. Sie müssen schriftlich darlegen, weshalb sie die Über­schreitung der Frist nicht zu vertreten haben. Die Entscheidung über die Anerkennung der Gründe liegt beim Prüfungs­ausschuss.

Ein Rücktritt kann beim Studien­büro beantragt werden. Hierfür bedarf es ebenfalls einschlägiger Nachweise. Ein Rücktritt kann nur beantragt werden, solange die Arbeit noch nicht eingereicht wurde.

Abgabe

Die Arbeit muss spätestens am 30.05.2025 bei den Kolloquiumsleitenden (oder nach Absprache mit ihnen bei dem jeweiligen Lehr­stuhl) abgegeben werden. Die B.A.-Arbeit ist in einfacher Ausfertigung abzugeben. Die Abgabe kann bevorzugt in elektronischer Form als PDF-Datei oder alternativ in gedruckter Form erfolgen. Bitte klären Sie die Abgabemodalitäten direkt mit den Leiter*innen der Kolloquien. Bitte sprechen Sie sich in jedem Fall mit den jeweiligen Betreuern und Betreuerinnen ab.