Bachelorarbeit Politikwissenschaft
Kolloquien
Der Besuch eines Kolloquiums ist verpflichtend. Die Kolloquien dienen der Vorbereitung Ihrer Bachelorarbeit mithilfe der jeweiligen Dozierenden und finden begleitend zur Bachelorarbeit statt. Dort können Sie sich mit den Dozierenden und Ihren Kommiliton*innen austauschen. Die jeweiligen Termine entnehmen Sie bitte Portal2. Die Anmeldung für die Kolloquien erfolgt über das Portal2 im regulären Belegungszeitraum vom 15.01. bis 22.01.2025.
Bearbeitungszeitraum
Der Bearbeitungszeitraum der Bachelorarbeit ist vom 07. März bis 30. Mai 2025 und beläuft sich auf 12 Wochen.
Anmeldung
Die Anmeldung zur Bachelorarbeit wird in den Kolloquien genauer erläutert, Details können Sich je nach Dozent*in unterscheiden. Grundsätzlich müssen Sie das unten verlinkte Anmeldeformular bis zum 07.03.2025 digital bei den Dozent*innen eingereicht haben. Diese leiten die Dokumente gesammelt an das Studienbüro weiter. Eine zusätzliche Prüfungsanmeldung im Portal ist weder für das Kolloquium, noch für die Bachelorarbeit notwendig. Bitte beachten Sie außerdem das Merkblatt am Ende dieser Seite zu den formalen Vorgaben und den Zitierrichtlinien der Fachgruppe Politikwissenschaft. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an die jeweiligen Dozent*innen wenden.
Das entsprechende Aufbaumodul muss für die Anmeldung zur Bachelorarbeit abgeschlossen sein, alle anderen Leistungen (Beifach, anderes Aufbaumodul, Praxismodul) müssen noch nicht abgeschlossen sein. Relevant ist dabei der Zeitpunkt, zu dem der Bearbeitungszeitraum startet, und nicht der Zeitpunkt der Kolloquienanmeldung. Sollten Sie noch Leistungen zur Anerkennung beantragt haben (z. B. aus dem Auslandssemester) und diese bis zum Start des Bearbeitungszeitraumes noch nicht eingetragen worden sein, werden Sie vorläufig zur Bachelorarbeit zugelassen und sobald diese verbucht sind, dann auch endgültig zugelassen und angemeldet.
Betreuung
Die Leiter*innen der Kolloquien übernehmen die Betreuung der Arbeiten. Da jedoch nur Professor*innen Bachelorarbeiten prüfen dürfen, werden die Anmeldebögen von den jeweiligen Lehrstuhlinhaber*innen unterschrieben.
Sprache
Die Bachelorarbeit kann nach vorheriger Absprache mit der Prüferin oder dem Prüfer in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden.
Verlängerung und Rücktritt
Es gibt die Möglichkeit einer Fristverlängerung. Auf Antrag kann die Abgabefrist um höchstens zwei Wochen verlängern. Dieser Antrag muss unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche vor Ablauf der Bearbeitungszeit, beim Zentralen Prüfungsausschuss gestellt werden. Er bedarf entsprechender Nachweise von z. B. Ärzt*innen. Sie müssen schriftlich darlegen, weshalb sie die Überschreitung der Frist nicht zu vertreten haben. Die Entscheidung über die Anerkennung der Gründe liegt beim Prüfungsausschuss.
Ein Rücktritt kann beim Studienbüro beantragt werden. Hierfür bedarf es ebenfalls einschlägiger Nachweise. Ein Rücktritt kann nur beantragt werden, solange die Arbeit noch nicht eingereicht wurde.
Abgabe
Die Arbeit muss spätestens am 30.05.2025 bei den Kolloquiumsleitenden (oder nach Absprache mit ihnen bei dem jeweiligen Lehrstuhl) abgegeben werden. Die B.A.-Arbeit ist in einfacher Ausfertigung abzugeben. Die Abgabe kann bevorzugt in elektronischer Form als PDF-Datei oder alternativ in gedruckter Form erfolgen. Bitte klären Sie die Abgabemodalitäten direkt mit den Leiter*innen der Kolloquien. Bitte sprechen Sie sich in jedem Fall mit den jeweiligen Betreuern und Betreuerinnen ab.