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Geschenke am Arbeits­platz: Was erlaubt ist – und was nicht

Das Compliance-Referat des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) hat für die Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (Zuwendungen) eine Wertgrenze eingeführt und die Annahme von wissenschaft­lichen Preisgeldern geregelt. Die Neuerungen gelten ab sofort auch an der Universität Mannheim und ergänzen die bereits bestehenden Vorgaben.

Die Annahme von Geschenken im Arbeits­alltag ist ein sensibles Thema. Um Korruption vorzubeugen und gleich­zeitig den Umgang mit derartigen Zuwendungen zu erleichtern, hat das MWK die bisher geltenden Regelungen ergänzt. Auf der Intranetseite des Justitiariats und im anhängenden Rundschreiben werden sämtliche Vorgaben ausführlich erklärt.

Für Anzeigen von Zuwendungen und Anträge auf Erteilung der Zustimmung für Zuwendungen finden Sie die entsprechenden Formulare ebenfalls auf der Intranetseite des Justitiariats. Bei Unklarheiten oder Fragen wenden Sie sich bitte an das Compliance-Team der Universität: compliancemail-uni-mannheim.de

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