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Kurz und knapp

Diesmal zu den Themen: Änderungen bei der Gehaltsabrechnung, Versteuerung von Gesundheits­kursen, JobBike BW

Gehalts-abrechnung bei Änderungen unbedingt prüfen!

Oft scheint es am besten zu sein, alles so zu lassen, wie es ist. Das trifft offenbar vor allem auf Gehaltszahlungen zu. Denn wenn sich etwas ändert am Umfang der Arbeits­zeit, dem Wohnort, der Steuerklasse oder der Entgelt­gruppe, muss der Datensatz im Landes­amt für Besoldung und Versorgung (LBV) angefasst werden. Und dabei passieren Fehler. Das ist zwar keine böse Absicht, aber kann sehr ärgerlich werden, weil die nachfolgende(n) Gehaltsabrechnung(en) möglicherweise falsch sind.Wir raten Euch deshalb dringend, Gehaltsabrechnungen komplett zu überprüfen, insbesondere nach Änderungen: Stimmen Wohnadresse, Steuerklasse und Kinderzahl? Sind die Entgelt­gruppe und die Erfahrungs­stufe korrekt? Hat sich möglicherweise das Datum des nächsten Stufenaufstiegs unerklärlicherweiseverändert?Falls Ihr eine Veränderung nicht nachvollziehen könnt, wendet Euch bitte zunächst an Eure Sachbearbeitung beim LBV. Führt dies nicht zum Erfolg, könnt Ihr Euch gerne an die Personalabteilung der Uni oder an uns wenden. Denn Eure Gehaltsabrechnung sollte stimmen – in jedem einzelnen Punkt!

Gesundheits­kurse müssen versteuert werden

Durch eine Gesetzesänderung sind Maßnahmen des Arbeitgebers zur Gesundheits­förderung rückwirkend ab 2019 zu versteuern – soweit sie über der gesetzlichen Freigrenze von 44 Euro pro Person pro Monat liegen. Nach Berechnungen der Personalabteilung hat die Teilnahme an Angeboten des Betrieblichen Gesundheits­managements der Universität Mannheim im Jahr 2019 für Euch demnach steuerliche Aus­wirkungen falls:

  • Ihr den Kurs „Gesundes Sehen am Arbeits­platz“, „Schulterverspannung“ oder „Jetzt erst recht – 50plus“ besucht habt
  • Ihr innerhalb der Monate Oktober und November zwei oder mehrere Kurse besucht habt

Euer zu versteuerndes Gehalt würde sich dann um den entsprechenden Kursbetrag erhöhen. Ob und wie konkret Ihr betroffen seid, könnt Ihr Eurer Gehaltsmitteilung entnehmen. Die Meldepflicht wird aktuell an sämtlichen baden-württembergischen Universitäten diskutiert. Man ist auf der Suche nach einer Lösung, die hoffentlich bereits ab 2020 eine Melde- und Steuerpflicht verhindern kann.

Mit Radfahren Geld verlieren

Ab diesem Sommer können Beamtinnen und Beamte ein Fahrrad oder E-Bike im Rahmen des vom Land angestoßenen Projekts „JobBike BW“ leasen. Dabei wird bei einer so genannten Gehaltsumwandlung die monatliche Leasingrate vom Bruttogehalt abgezogen, deren Höhe bisher noch nicht bekannt gegeben wurde. Für Tarifbeschäftigte ist eine Entgeltumwandlung in den Tarifverträgen nicht vorgesehen, die Gewerkschaften lehnen das Leasing-Modell ab – zu Recht! Anstatt den umwelt­freundlichen Umstieg aufs Rad zu fördern, wird den Beschäftigten Geld abgezogen. Das bedeutet im Umkehrschluss weniger Arbeits­losen- und Krankengeld und niedrigere Rentenansprüche.

LINK:

ver.di Informationen zum Thema Jobrad

Neuer Versorgungs­rechner online

Beamtinnen und Beamte können ab sofort mit dem Versorgungs­rechner des LBV jederzeit berechnen, welche Pension sie im Ruhestand zu erwarten haben. So lassen sich die Aus­wirkungen von geplanter Teilzeitarbeit oder Aufstockung jederzeit im Blick behalten. Auch wer beabsichtigt, wegen einer Schwerbehinderung vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, kann die finanz­iellen Aus­wirkungen direkt auswerten lassen. Für die Nutzung müsst Ihr Euch im Kunden­portal des LBV anmelden, damit Eure persönlichen Daten berücksichtigt werden können. Die Berechnungen sind ein Planungs­instrument für die Bediensteten und die Ergebnisse damit nicht rechts­verbindlich. Wer den Rechner nicht nutzen will, bekommt weiterhin alle fünf Jahre vom LBV seine persönliche Versorgungs­auskunft erstellt.

Das Intranet kommt!

Ende März ist es soweit: Das Intranet der Universität geht online und natürlich werdet Ihr auch uns dort finden – in neuem übersichtlichen Design, wo Ihr alle Informationen rund um die kleinen und großen Probleme im Arbeits­alltag auf einen Blick findet. Wir informieren Euch über Eure Rechte und Pflichten und gehen dabei auch auf die unter­schiedlichen Beschäftigten­gruppen ein, für die wir zuständig sind: (wissenschaft­liche) Angestellte, Beamtinnen und Beamte und Hiwis. Im PRIMA Online-Magazin werden wir Euch außerdem regelmäßig über die wichtigsten Themen und Neuigkeiten informieren.

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