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Einreichefrist für Reisekostenabrechnungen aus Drittmitteln

Der Jahres­abschluss 2023 steht bevor. Die Personalabteilung informiert daher über die relevante Frist zur Einreichung von Reisekostenabrechnungen von Reisen, die aus Drittmitteln finanz­iert werden.

Sofern die Drittmittel, aus denen die Reise finanz­iert werden soll, nur im Jahr 2023 zur Verfügung stehen bzw. das Projekt bis zum 31. Dezember 2023 endet, reichen Sie Ihre Abrechnung bitte bis spätestens zum 1. Dezember 2023 bei der Reisekostenstelle ein.

Erkundigen Sie sich ggfs. bei Ihrer Drittmittelsachbearbeiter*in, ob dies auf Ihre Projektmittel zutrifft:

Reichen Sie Ihre Reisekostenabrechnungen bitte im Original und vollständig mit allen relevanten Unter­lagen (insbesondere allen erforderlichen Unter­schriften im Original) per Hauspost an die Dienstreisestelle ein und kennzeichnen Sie die Abrechnung deutlich mit „Abrechnung 2023 erforderlich“.

Verspätet oder unvollständig eingereichte Abrechnungen werden ggfs. nicht mehr rechtzeitig abgerechnet.

Sofern Ihre Dienstreise erst nach dieser Frist stattfindet, die Kosten aber dennoch in 2023 abgerechnet werden müssen, setzen Sie sich bitte umgehend mit Ihrer zuständigen Reisekostensachbearbeiter*in in Verbindung.

Bitte beachten Sie:
Aufgrund des Jahres­abschlusses müssen in den nächsten Wochen vorrangig die Abrechnungen bearbeitet werden, deren Mittel nur in diesem Jahr zur Verfügung stehen und ansonsten verfallen würden. Es kann deshalb zu weiteren Verzögerungen der anderen Abrechnungen kommen. Bitte wenden Sie sich unmittelbar mit einem Hinweis an Ihre*n zuständige*n Reisekostensachbearbeiter*in, sofern Sie auf die Abrechnung ausgelegter Kosten angewiesen sind. Sie werden dann selbstverständlich vorgezogen.

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