Reisekostenerstattung
Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Professur und danken Ihnen für Ihre Bereitschaft, zu einem Berufungsvortrag an die Universität Mannheim zu kommen. Damit Ihre Reise für Sie möglichst unkompliziert bleibt, finden Sie nachfolgend alle wichtigen Informationen zur Erstattung von Reisekosten. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage des Landesreisekostengesetzes Baden-Württemberg (LRKG BW), das für die Universität Mannheim verbindlich anzuwenden ist.
Zeitpunkt der Erstattung
Die Erstattung erfolgt nach dem Vortrag und dem Aufenthalt.
Bitte beachten Sie:- Die Reisekostenabrechnung muss innerhalb von sechs Monaten eingereicht werden.
- Die Frist beginnt am Tag nach Beendigung des Aufenthalts an der Universität Mannheim.
- Nach Ablauf dieser Ausschlussfrist ist keine Erstattung mehr möglich.
Erforderliche Unterlagen
Gescannte Belege der Reise, Nachweis der Zahlung für die Tickets etc. (Auszug der Kreditkarten oder Bankauszug), Angaben zur Bankverbindung für die Erstattung.
Erstattbare Kosten
Übernachtungs- und Reisekosten
a) Ob eine Hotelübernachtung benötigt wird, klären wir vorab direkt mit Ihnen. Die Buchung erfolgt in diesem Fall direkt durch die Fakultät für Sozialwissenschaften. Sofern eine Übernachtung erforderlich ist, übernehmen wir die Kosten im Vorfeld.b) Die Universität Mannheim ist bei der Erstattung von Reisekosten an die Vorgaben des Landesreisekostengesetzes Baden-Württemberg (LRKG BW) gebunden. Wir möchten Ihnen diese Vorgaben transparent darstellen, damit es im Nachgang nicht zu Rückfragen oder Kürzungen kommt. Bitte beachten Sie insbesondere folgende Punkte:
- Bahnreisen werden grundsätzlich in der 2. Klasse erstattet.
- Bitte verzichten Sie – wenn möglich – auf Flugreisen. Wir bitten Sie, für Ihre An- und Abreise bevorzugt die Bahn oder andere landgebundene Verkehrsmittel zu nutzen. Eine Erstattung von Flugkosten erfolgt ausschließlich für die Economy Class. Flüge innerhalb Deutschlands sowie ins benachbarte Ausland sind nur in begründeten Ausnahmefällen erstattungsfähig (z. B. bei dringenden, unmittelbar termingebundenen dienstlichen Verpflichtungen vor oder nach der Reise).
- Tagegelder werden nicht gewährt; Verpflegungsmehraufwendungen können leider nicht erstattet werden.
- Sitzplatzreservierungen (Bahn/Flug) sowie Zubringerkosten zum Flughafen sind nicht erstattungsfähig.
- Kosten für private Mitreisende können nicht übernommen werden.
Krankheit / Reiseabbruch
Sollte es wider Erwarten zu Änderungen oder einer kurzfristigen Verhinderung kommen, bitten wir Sie, frühzeitig Kontakt mit uns aufzunehmen, damit wir gemeinsam eine passende Lösung finden können.

Ulrike Zabe
Fakultät für Sozialwissenschaften
A 5, 6
Bauteil C – Raum C 117
68159 Mannheim