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Reisekosten­erstattung

Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Professur und danken Ihnen für Ihre Bereitschaft, zu einem Berufungs­vortrag an die Universität Mannheim zu kommen. Damit Ihre Reise für Sie möglichst unkompliziert bleibt, finden Sie nachfolgend alle wichtigen Informationen zur Erstattung von Reisekosten. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage des Landes­reisekostengesetzes Baden-Württemberg (LRKG BW), das für die Universität Mannheim verbindlich anzuwenden ist.

  • Zeitpunkt der Erstattung

    Die Erstattung erfolgt nach dem Vortrag und dem Aufenthalt. 


    Bitte beachten Sie:

    • Die Reisekostenabrechnung muss innerhalb von sechs Monaten eingereicht werden.
    • Die Frist beginnt am Tag nach Beendigung des Aufenthalts an der Universität Mannheim.
    • Nach Ablauf dieser Ausschlussfrist ist keine Erstattung mehr möglich.
  • Erforderliche Unter­lagen

    Gescannte Belege der Reise, Nachweis der Zahlung für die Tickets etc. (Auszug der Kreditkarten oder Bankauszug), Angaben zur Bankverbindung für die Erstattung.

  • Erstattbare Kosten

    Über­nachtungs- und Reisekosten

    a) Ob eine Hotelübernachtung benötigt wird, klären wir vorab direkt mit Ihnen. Die Buchung erfolgt in diesem Fall direkt durch die Fakultät für Sozial­wissenschaften. Sofern eine Über­nachtung erforderlich ist, übernehmen wir die Kosten im Vorfeld.

    b) Die Universität Mannheim ist bei der Erstattung von Reisekosten an die Vorgaben des Landes­reisekostengesetzes Baden-Württemberg (LRKG BW) gebunden. Wir möchten Ihnen diese Vorgaben trans­parent darstellen, damit es im Nachgang nicht zu Rückfragen oder Kürzungen kommt. Bitte beachten Sie insbesondere folgende Punkte:

    • Bahnreisen werden grundsätzlich in der 2. Klasse erstattet.
    • Bitte verzichten Sie – wenn möglich – auf Flugreisen. Wir bitten Sie, für Ihre An- und Abreise bevorzugt die Bahn oder andere landgebundene Verkehrs­mittel zu nutzen. Eine Erstattung von Flugkosten erfolgt ausschließlich für die Economy Class. Flüge innerhalb Deutschlands sowie ins benachbarte Ausland sind nur in begründeten Ausnahmefällen erstattungs­fähig (z. B. bei dringenden, unmittelbar termingebundenen dienstlichen Verpflichtungen vor oder nach der Reise).
    • Tagegelder werden nicht gewährt; Verpflegungs­mehraufwendungen können leider nicht erstattet werden.
    • Sitzplatz­reservierungen (Bahn/Flug) sowie Zubringerkosten zum Flughafen sind nicht erstattungs­fähig.
    • Kosten für private Mitreisende können nicht übernommen werden.
  • Krankheit / Reiseabbruch

    Sollte es wider Erwarten zu Änderungen oder einer kurzfristigen Verhinderung kommen, bitten wir Sie, frühzeitig Kontakt mit uns aufzunehmen, damit wir gemeinsam eine passende Lösung finden können.

Ulrike Zabe

Ulrike Zabe

Dekanatssekretariat
Universität Mannheim
Fakultät für Sozial­wissenschaften

A 5, 6
Bauteil C – Raum C 117
68159 Mannheim