Ablauf
Ausschreibung der Professur
Die Professur wird öffentlich ausgeschrieben. Die Ausschreibung enthält Angaben zu Profil, Aufgabenbereich und Bewerbungsmodalitäten.
Eingang und formale Prüfung der Bewerbung
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die eingegangenen Unterlagen formal geprüft. Die Berufungskommission sichtet anschließend alle Bewerbungen sorgfältig.
Vorauswahl durch die Berufungskommission
Auf Grundlage der eingereichten Unterlagen trifft die Kommission eine Auswahl geeigneter Kandidat*innen.
Einladung zum Vorstellungstermin (Vorsingen)
Ausgewählte Kandidat*innen werden zu einem Vorstellungstermin eingeladen.
Dieser umfasst in der Regel:
- einen wissenschaftlichen Vortrag
- Gespräche mit Mitgliedern der Fakultät (Fachschaftsinitiative, …)
- ggf. weitere fachliche oder strukturelle Austauschformate.Bewertung und Gutachten
Die Berufungskommission bewertet die Kandidat*innen fachlich und erstellt in der Folge eine Berufungsliste. Externe vergleichende Gutachten werden eingeholt.
Beschluss in den Gremien
Der Berufungsvorschlag wird in den zuständigen universitären Gremien beraten und beschlossen.
Ruferteilung und Berufungsverhandlungen
Nach Abschluss der Gremienverfahren erfolgt die Ruferteilung durch das Rektorat.
Anschließend werden Berufungsverhandlungen geführt.Abschluss des Verfahrens: Rufannahme
Mit Annahme des Rufes ist das Berufungsverfahren abgeschlossen.
Die Fakultät legt Wert auf einen strukturierten und nachvollziehbaren Ablauf des Verfahrens. Verfahrensstände werden den unmittelbar Beteiligten jeweils direkt mitgeteilt.