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Ablauf

  • Ausschreibung der Professur

    Die Professur wird öffentlich ausgeschrieben. Die Ausschreibung enthält Angaben zu Profil, Aufgaben­bereich und Bewerbungs­modalitäten.

  • Eingang und formale Prüfung der Bewerbung

    Nach Ablauf der Bewerbungs­frist werden die eingegangenen Unter­lagen formal geprüft. Die Berufungs­kommission sichtet anschließend alle Bewerbungen sorgfältig.

  • Vorauswahl durch die Berufungs­kommission

    Auf Grundlage der eingereichten Unter­lagen trifft die Kommission eine Auswahl geeigneter Kandidat*innen.

  • Einladung zum Vorstellungs­termin (Vorsingen)

    Ausgewählte Kandidat*innen werden zu einem Vorstellungs­termin eingeladen.
    Dieser umfasst in der Regel:

    - einen wissenschaft­lichen Vortrag
    - Gespräche mit Mitgliedern der Fakultät (Fach­schafts­initiative, …)
    - ggf. weitere fach­liche oder strukturelle Austauschformate. 

  • Bewertung und Gutachten

    Die Berufungs­kommission bewertet die Kandidat*innen fach­lich und erstellt in der Folge eine Berufungs­liste. Externe vergleich­ende Gutachten werden eingeholt.

  • Beschluss in den Gremien

    Der Berufungs­vorschlag wird in den zuständigen universitären Gremien beraten und beschlossen.

  • Ruferteilung und Berufungs­verhandlungen

    Nach Abschluss der Gremien­verfahren erfolgt die Ruferteilung durch das Rektorat.
    Anschließend werden Berufungs­verhandlungen geführt.

  • Abschluss des Verfahrens: Rufannahme

    Mit Annahme des Rufes ist das Berufungs­verfahren abgeschlossen.

Die Fakultät legt Wert auf einen strukturierten und nachvollziehbaren Ablauf des Verfahrens. Verfahrensstände werden den unmittelbar Beteiligten jeweils direkt mitgeteilt.