Berufungsverfahren
Die Berufung von Professorinnen und Professoren ist ein zentraler Bestandteil der akademischen und strategischen Weiterentwicklung unserer Fakultät. Die Verfahren werden gemäß Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (LHG) und den universitären Vorgaben durchgeführt. Transparenz, Nachvollziehbarkeit der Abläufe und eine klare Kommunikation sind dabei für uns leitend.
Auf den Webseiten finden Sie einen Überblick über den Ablauf der Verfahren sowie relevante organisatorische Informationen.

Bild: Alexander Münch
Lisann Hopf
Koordinatorin für Akademische Angelegenheiten
Universität Mannheim
Fakultät für Sozialwissenschaften
A 5, 6 – Raum 416
68159 Mannheim
Fakultät für Sozialwissenschaften
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