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Zusatzveranstaltung Vorlesung Strafrechtliche Grundkenntnisse für Unternehmensjuristen

Ziel der Veranstaltung ist die Vermittlung von ersten strafrechtlichen Grundkenntnissen, die zur Lösung zivilrechtlicher Klausuren erforderlich werden können.

Schwerpunkte sind § 823 Abs. 2 BGB sowie Wechselwirkungen des Strafrechts mit dem Zivilrecht.

Die Veranstaltung gliedert sich in drei Vorlesungstermine. Die Veranstaltung wird in zwei Parallelgruppen aufgeteilt, die jeweils den gleichen Inhalt haben, so dass die Studierenden die Gruppen auch wechseln können, um Kollisionen mit anderen Veranstaltungen (z. B. Arbeitsgemeinschaften) vermeiden zu können. Adressaten sind Studierende im ersten und dritten Fachsemester. Für Studierende im 5./6. Fachsemester wird zur Examensvorbereitung im FSS 2024 eine gesonderte Veranstaltung mit vertieften Erläuterungen und Klausurfällen auf Examensniveau angeboten. Die entsprechenden Hinweise erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt.


Strafrechtliche Grundkenntnisse für Unternehmensjuristen, Parallelkurs 1 („2. Parallelgruppe“ im Vorlesungsverzeichnis)

Teil 1: 03.11.2023, Block 4 (13:45 – 15:15 Uhr), EO 165

Teil 2: 10.11.2023, Block 4 (13:45 – 15:15 Uhr), EO 165

Teil 3: 17.11.2023, Block 4 (13:45 – 15:15 Uhr), EO 165

Ausweichtermin: 24.11.2023, Block 4 (13:45 – 15:15 Uhr), EO 165


Strafrechtliche Grundkenntnisse für Unternehmensjuristen, Parallelkurs 2 („3. Parallelgruppe“ im Vorlesungsverzeichnis)

Teil 1: 03.11.2023, Block 5 (15:30 – 17:00 Uhr), EO 165

Teil 2: 10.11.2023, Block 5 (15:30 – 17:00 Uhr), EO 165

Teil 3: 11.11.2023, Block 5 (15:30 – 17:00 Uhr), EO 165

Ausweichtermin: 24.11.2022, Block 5 (15:30 – 17:00 Uhr), EO 165


Teil 1 wird sich – wie gehabt – mit den Grundlagen zu den strafrechtlichen Grundkenntnissen und den Wechselwirkungen zu § 823 Abs. 2 BGB befassen, Teil 2 wird Rechtfertigungsgründe (v.a. Notwehr, Notstand) betreffen und Teil 3 – wie gehabt – Fallkonstellationen zu § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB beim Autokauf (als häufiger Anwendungsfall für eine „normale“ Zivilrechtsklausur).

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