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Vom Winde verweht

Umgestürzte Bäume, Sturmfluten, ausgefallene Flüge und Züge – vor Kurzem hatte Orkan Sabine Deutschland fest im Griff. Auch bei unseren Beschäftigten war die Verunsicherung groß: Muss ich trotz Unwetter im Büro erscheinen? Darf ich einfach im Home-Office arbeiten oder später kommen, wenn das Schlimmste vorbei ist? Wir erklären Euch, wie Ihr Euch bei Unwetter richtig verhaltet.

Trotz Unwetter, Sturm, Schnee oder anderen wetterbedingten Beeinträchtigungen muss jeder Berufstätige pünktlich am Arbeitsplatz erscheinen. So will es das Arbeitsrecht. Der Arbeitnehmer trägt hierbei das so genannte „Wegerisiko“. Auch bei anderen Formen höherer Gewalt – zum Beispiel, wenn sich ein langer Stau ankündigt oder die öffentlichen Verkehrsmittel bestreikt werden – dürfen Beschäftigte nicht einfach zuhause bleiben, sondern müssen alles in ihrer Macht stehende tun, um bei der Arbeit zu erscheinen. Tun sie das nicht, werden sie im schlimmsten Fall für den ausgefallenen Tag nicht entlohnt und riskieren eine Abmahnung.

Ausnahme bei offizieller Unwetterwarnung?

Gibt es jedoch eine Unwetterwarnung, die Einschränkungen oder gar Gefahren auf dem konkreten Arbeitsweg vorhersagt, stellt es für den betroffenen Arbeitnehmer ein Risiko dar und der Arbeitsweg ist unzumutbar. Umgestürzte Bäume oder andere Behinderungen sind dann eine “begründete Arbeitsverhinderung”. In solchen Fällen dürfen Arbeitnehmer zu Hause bleiben und müssen sich nicht auf den Weg zur Arbeit machen, da sie sich sonst in Gefahr begeben würden. Doch auch hier gilt: Bei Nicht-Erscheinen hat der Arbeitgeber das Recht, für den ausgefallenen Tag Euren Lohn einzubehalten. Ihr solltet deshalb Eurem Chef oder Eurer Chefin unbedingt vor Eurem regulären Arbeitsbeginn Bescheid geben und anbieten, daheim zu arbeiten, die verlorenen Arbeitsstunden nachzuholen, Überstunden abzubauen oder einen Tag Urlaub zu nehmen. Doch selbst damit müssen Eure Vorgesetzten nicht einverstanden sein. Könnt Ihr Euch nicht einigen, solltet Ihr deshalb unbedingt auf uns zukommen.

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