Der polyvalente Studiengang Bachelor of Science Psychologie setzt die Anforderungen der neuen Approbationsordnung für psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vom 4. März 2020 um. Der Bachelorstudiengang bereitet Studierende auf ein Masterstudium mit Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie und auf die spätere Approbation vor.
Die Studienvariante I beinhaltet die psychologischen Anwendungsbereiche und qualifiziert für einen Masterstudiengang in Psychologie. Studierende können ihr Praktikum in Bereichen der Arbeits- und Organisationspsychologie, Markt- und Werbepsychologie, Pädagogischen Psychologie, Neuropsychologie und Sportpsychologie absolvieren. Mit diesen Inhalten können Studierende in verschiedenen Bereichen von Wirtschaft und Forschung beruflich tätig werden.
Die Studienvariante II vertieft die Inhalte der Klinischen Psychologie und Psychotherapie. Damit erfüllen Studierende die Inhalte der Approbationsordnung und qualifizieren sich gleichzeitig für ein Masterstudium in Klinischer Psychologie und Psychotherapie. Dementsprechend absolvieren sie auch ihr Praktikum im klinischen Bereich, wodurch sie erste berufliche Erfahrungen in der klinischen Psychologie und Psychotherapie sammeln können.
Orientierungspraktikum | Berufsqualifizierende Tätigkeit I | 3. Teilpraktikum |
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Mindestdauer: 150 Stunden (teilzeit) bzw. vier Wochen (vollzeit) | Mindestdauer: 240 Stunden (teilzeit) bzw. sechs Wochen und zwei Tage (vollzeit) | Mindestdauer: 60 Stunden (teilzeit) bzw. zwei Wochen (vollzeit) |
5 ECTS | 8 ECTS | 2 ECTS |
Insgesamt müssen 15 ECTS-Punkte im Praxismodul erbracht werden. Werden diese nicht durch das Orientierungspraktikum & die Berufsqualifizierende Tätigkeit I erreicht, muss ein weiteres Praktikum (3. Teilpraktikum) von 2 Wochen absolviert werden.* | ||
Praktika vor Beginn des Studiums können anerkannt werden | Voraussetzung: Erwerb von 60 ECTS-Punkten | Anforderungen gemäß Studienvariante I |
Durchführung im Block oder studienbegleitend | Durchführung im Block oder studienbegleitend | Durchführung im Block oder studienbegleitend |
Hiwi-Tätigkeiten können anerkannt werden | Hiwi-Tätigkeiten können anerkannt werden | Hiwi-Tätigkeiten können anerkannt werden |
Anerkennung: Bestätigung über die Erfüllung der Anforderungen eines Praktikums als Orientierungspraktikum, Antrag auf Anerkennung, Praktikumsbericht, Eigenständigkeitserklärung | Bestätigung über die Erfüllung der Anforderung als Berufsqualifizierende Tätigkeit I, Antrag auf Anerkennung, Praktikumsbericht, Eigenständigkeitserklärung | *Unterlagen entsprechen der Studienvariante I |
Orientierungspraktikum | Berufsqualifizierende Tätigkeit I |
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Orientierungspraktikum | Berufsqualifizierende Tätigkeit I |
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Einrichtung | |
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In der Praktikumseinrichtung sind tätig | |
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Praktikumsbetreuung | |
Ja, aber nicht spezifiziert | Unter qualifizierter Anleitung |
Achten Sie bitte darauf, dass Sie für das Semester, in dem die Anerkennungsfrist für das Praktikum liegt, zurückgemeldet sind. Dies gilt auch, wenn das Praktikum die letzte zu erbringende Leistung in Ihrem Studium ist. Wenn Sie zum Beispiel ein Praktikum bis einschließlich August absolvieren, können Sie dieses frühstens zum 1. September zur Anerkennung (= letzter Tag des Abgabezeitraums ist das Prüfdatum) einreichen. Diese Frist liegt im Herbst-/Wintersemester (1. August bis 31. Januar). Die Anerkennung des Praktikums erfordert demnach eine Rückmeldung für das Herbst-/Wintersemester. Wenn Sie nach Einreichung der Praktikumsunterlagen nicht weiter eingeschrieben sein möchten, können Sie sich nach der Abgabe tagesaktuell zum Prüfdatum (im Beispiel zum 1. September) exmatrikulieren.
Abgabezeiträume Antrag auf Anerkennung eines Praktikums zusammen mit den Praktikumsunterlagen | Weiterleitung an das Studienbüro (erfolgt durch das Praktikumsbüro) | Verbuchung für Semester |
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16. November – 31. Januar | Ende Januar | HWS |
01. Februar – 01. März | Anfang März | FSS |
02. März – 15. April | Mitte April | FSS |
16. April – 15. Juni | Mitte Juni | FSS |
16. Juni – 31. Juli | Ende Juli | FSS |
01. August – 01. September | Anfang September | HWS |
02. September – 15. November | Mitte November | HWS |
Wenn Sie ein Praktikum machen möchten, fordern einige Praktikumsgeber eine Pflichtpraktikumsbescheinigung. Dabei handelt es sich um einen Nachweis, dass Sie im Laufe Ihres Studiums ein Praktikum absolvieren müssen. Die Pflichtpraktikumsbescheinigung können Sie sich ab sofort selbstständig über AretUM erstellen. Zusammen mit einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung können Sie bei Bedarf diese Bescheinigung bei Ihrer Praktikumsstelle vorlegen. Über AretUM können Sie außerdem Ihre Learning Agreements bei einem Auslandssemester bearbeiten.