Der Lehrstuhl für Mikrosoziologie und Sozialpsychologie bietet Lehrveranstaltungen für folgende Studiengänge an: B.Sc. Psychologie, M.Sc. Psychologie, B.A. Soziologie, M.A. Sociology. Zudem werden Veranstaltungen für Doktorandinnen und Doktoranden sowie Nebenfach-Studierende angeboten. Vorlesungs- und Seminartermine finden Sie als eingeschriebene Studierende im Portal2.
Alle Lehrenden am Lehrstuhl bieten die Betreuung von Abschlussarbeiten an. Bei Interesse finden Sie Themenschwerpunkte und Kontaktinformationen auf den einzelnen Seiten der Mitarbeitenden.
Bachelorarbeiten, die von unserem Lehrstuhl vergeben werden, sollen entsprechend der Prüfungsordnung innerhalb von drei Monaten bearbeitet werden. Der Lehrstuhl wählt die angebotenen Fragestellungen so aus, dass die Arbeiten innerhalb dieser Frist bearbeitbar sind. Entsprechend wird erwartet, dass Studierende sich zeitnah zur Themenvergabe ihrer Arbeit anmelden. Es ist nicht möglich, mit der Arbeit zu beginnen, ohne die Arbeit anzumelden! Wird die Arbeit innerhalb der Vorlesungszeit abgegeben, so verpflichtet sich der Lehrstuhl, die Arbeit innerhalb von 3 Wochen nach Abgabe zu bewerten. Bitte planen Sie diese Zeit ein, wenn Sie die Note der Bachelorarbeit für Bewerbungen (z.B. für Master-Studiengänge) benötigen.
In Absprache mit der/
Die Kriterien für die Bewertung sind abhängig von der gewählten Fragestellung. Als zentral gelten (u.a.):
Masterarbeiten an unserem Lehrstuhl sind in der Regel in aktuell laufende Forschungsarbeiten eingebettet. Die Masterarbeiten können einerseits auf eigenen, in der Regel experimentellen Versuchsanordnungen beruhen. Andererseits können Masterarbeiten auch auf der Nutzung bereits vorliegender Sekundärdaten basieren (z.B. ALLBUS, SOEP, GLES).
Zum Vorgehen:
1. Senden Sie uns zunächst eine Email mit folgenden Informationen:
(a) bisher besuchte Veranstaltungen im Bereich Sozialpsychologie (nur Hauptstudium);
(b) die dabei erzielten Leistungen (Noten);
(c) Schreiben Sie uns in einigen Sätzen, warum Sie Ihre Masterarbeit im Bereich Sozialpsychologie schreiben wollen.
Wann sollten Sie dies tun? Schreiben Sie uns frühestens 6 Monate und im Normalfall nicht später als 2 Monate vor dem von Ihnen geplanten Beginn der Masterarbeit. Sie sollten im Fach Sozialpsychologie alle erforderlichen Leistungsnachweise haben.
2. Der zweite Schritt besteht in einem Gespräch über potentielle Themen für die Masterarbeit. In diesem Gespräch (und möglichen Folgeterminen) wird eine Konkretisierung der Fragestellung vorgenommen.
3. Sollte ein geeignetes Thema gefunden werden, so ist die Erstellung eines Exposés erforderlich. Das Exposé sollte in kurzer Form (ca. 4–5 Seiten) die zentralen geplanten Inhalte der Arbeit, eine knappe Herleitung der Hypothesen sowie ggf. eine vorläufige Darstellung des Versuchsplans enthalten. Das Exposé soll sicherstellen, dass sich BetreuerInnen und Studierende über den Inhalt der geplanten Arbeit einig sind. Ohne Exposé keine Anmeldung der Masterarbeit.
4. Es wird erwartet, dass nach Annahme des Exposés die Studierenden regelmäßig an dem Forschungskolloquium des Lehrstuhls teilnehmen.
Prüfungstermine
Die Prüfungen finden üblicherweise in den beiden Prüfungswochen nach Ende der Vorlesungszeit statt. Die Nachholklausuren finden entsprechend in den beiden letzten Wochen der vorlesungsfreien Zeit statt (vor Beginn der Vorlesungszeit des Folgesemesters). Verbindliche Termin- und Ortsangaben erhalten Sie vom Studienbüro (bei Unklarheiten bitte zunächst dort anfragen).
Prüfungsliteratur und Prüfungsmodalitäten
Die Prüfungsliteratur und die Prüfungsmodalitäten werden in der jeweiligen Veranstaltung bekannt gegeben.
Klausureinsicht
Informationen zur Klausureinsicht die Klausur „Sozialpsychologie I“ finden Sie hier.
Die Anfragen nach Erstellung von Gutachten für Bewerbungen (z.B. für Stipendien, Masterstudiengänge, Auslandsaufenthalte) haben in der letzten Zeit stark zugenommen. Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der hohen Anzahl entsprechende Anfragen in der Regel dann ablehnen müssen, wenn (a) eine Beurteilung lediglich auf der Basis des Besuchs einer Vorlesung erfolgen soll* und/
Weiterhin ist eine Mindestfrist von vier Wochen für die Erstellung des Gutachtens erforderlich, nachdem alle relevanten Unterlagen (z.B. Notenauszug mit Ranking-Angaben, Motivationsschreiben, etc.) beim Lehrstuhl eingegangen sind. Ohne die Beachtung dieser zeitlichen Rahmenbedingungen kann keine Zusage für die Erstellung eines Gutachtens erfolgen (in diesem Fall bitten wir auch darum, von entsprechenden Anfragen abzusehen).
* In Fällen, in denen Sie ein Gutachten eines/