DE / EN

Lehre

Der Lehr­stuhl für Mikrosoziologie und Sozialpsychologie bietet Lehr­veranstaltungen für folgende Studien­gänge an: B.Sc. Psychologie, M.Sc. Psychologie, B.A. Soziologie, M.A. Sociology. Zudem werden Veranstaltungen für Doktorandinnen und Doktoranden sowie Nebenfach-Studierende angeboten. Vorlesungs- und Seminartermine finden Sie als eingeschriebene Studierende im Portal2

Alle Lehr­enden am Lehr­stuhl bieten die Betreuung von Abschlussarbeiten an. Bei Interesse finden Sie Themenschwerpunkte und Kontakt­informationen auf den einzelnen Seiten der Mitarbeitenden.

Abschlussarbeiten und Prüfungen

  • Bachelor­arbeiten

    Bachelor­arbeiten, die von unserem Lehr­stuhl vergeben werden, sollen entsprechend der Prüfungs­ordnung innerhalb von drei Monaten bearbeitet werden. Der Lehr­stuhl wählt die angebotenen Fragestellungen so aus, dass die Arbeiten innerhalb dieser Frist bearbeitbar sind. Entsprechend wird erwartet, dass Studierende sich zeitnah zur Themenvergabe ihrer Arbeit anmelden. Es ist nicht möglich, mit der Arbeit zu beginnen, ohne die Arbeit anzumelden! Wird die Arbeit innerhalb der Vorlesungs­zeit abgegeben, so verpflichtet sich der Lehr­stuhl, die Arbeit innerhalb von 3 Wochen nach Abgabe zu bewerten. Bitte planen Sie diese Zeit ein, wenn Sie die Note der Bachelor­arbeit für Bewerbungen (z.B. für Master-Studien­gänge) benötigen.  
     
    In Absprache mit der/m Betreuer/in wird in der Regel bereits zum Zeitpunkt der Themenvergabe eine spezifische Fragestellung vereinbart. Es wird in der Regel die erforderliche Einstiegsliteratur vorgegeben, die auf die spezifische Fragestellung ausgerichtet ist, sodass die Literatur­recherche und das Literatur­studium im Rahmen der dreimonatigen Bearbeitungs­zeit durchführbar sind. Soweit möglich werden auch Materialen (z.B. vorliegende Operationalisierungen, Materialien, Fragebögen, etc.) komplett zur Verfügung gestellt. Bei der Durchführung der Arbeiten kann der Lehr­stuhl nur in absoluten Ausnahmefällen die erforderliche Datenerhebung unterstützen (z.B. in Form von Versuchspersonenhonoraren, Organisation von Laborräumen etc). Die Erhebung sollte deshalb so angelegt sein, dass Vpn-Honorare und Laborräume möglichst nicht erforderlich sind (z.B. wie im Falle von Online-Studien oder Verteilung von Fragebogen in Mensa oder Cafeteria). Es wird erwartet, dass einfache Analysen (z.B. Auswertung zweifaktorieller Designs mit ANOVAs, T-Tests, Berechnung von Kontrasten, Korrelations­berechungen) eigenständig durchgeführt werden können. Sollten aufwändigere Analysen erforderlich sein, erhalten Sie eine Unterstützung durch den/die  jeweilige/n Betreuer/in.

    Die Kriterien für die Bewertung sind abhängig von der gewählten Fragestellung. Als zentral gelten (u.a.):

    • Selbstständigkeit bei der Bearbeitung des Themas
    • Klarheit und Stringenz der theoretischen Argumentation
    • Literatur­aufbereitung (relativ zu der Verfügung stehenden Zeit)
    • Ableitung der Hypothesen
    • Anwendung von statistischen Verfahren (soweit erforderlich)
    • Klarheit bei der Darstellung der Ergebnisse (soweit erforderlich)
    • Sprachliche Darstellung (inkl. Tippfehler, etc).
  • Master­arbeiten

    Master­arbeiten an unserem Lehr­stuhl sind in der Regel in aktuell laufende Forschungs­arbeiten eingebettet. Die Master­arbeiten können einerseits auf eigenen, in der Regel experimentellen Versuchsanordnungen beruhen. Andererseits können Master­arbeiten auch auf der Nutzung bereits vorliegender Sekundärdaten basieren (z.B. ALLBUS, SOEP, GLES).

    Zum Vorgehen: 

    1. Senden Sie uns zunächst eine Email mit folgenden Informationen:

    (a) bisher besuchte Veranstaltungen im Bereich Sozialpsychologie (nur Hauptstudium); 
    (b) die dabei erzielten Leistungen (Noten);
    (c) Schreiben Sie uns in einigen Sätzen, warum Sie Ihre Master­arbeit im Bereich Sozialpsychologie schreiben wollen. 

    Wann sollten Sie dies tun? Schreiben Sie uns frühestens 6 Monate und im Normalfall nicht später als 2 Monate vor dem von Ihnen geplanten Beginn der Master­arbeit. Sie sollten im Fach Sozialpsychologie alle erforderlichen Leistungs­nachweise haben.

    2. Der zweite Schritt besteht in einem Gespräch über potentielle Themen für die Master­arbeit. In diesem Gespräch (und möglichen Folgeterminen) wird eine Konkretisierung der Fragestellung vorgenommen.

    3. Sollte ein geeignetes Thema gefunden werden, so ist die Erstellung eines Exposés erforderlich. Das Exposé sollte in kurzer Form (ca. 4–5 Seiten) die zentralen geplanten Inhalte der Arbeit, eine knappe Herleitung der Hypothesen sowie ggf. eine vorläufige Darstellung des Versuchsplans enthalten. Das Exposé soll sicherstellen, dass sich BetreuerInnen und Studierende über den Inhalt der geplanten Arbeit einig sind.  Ohne Exposé keine Anmeldung der Master­arbeit.

    4. Es wird erwartet, dass nach Annahme des Exposés die Studierenden regelmäßig an dem Forschungs­kolloquium des Lehr­stuhls teilnehmen. 

  • Prüfungen

    Prüfungs­termine
    Die Prüfungen finden üblicherweise in den beiden Prüfungs­wochen nach Ende der Vorlesungs­zeit statt. Die Nachholklausuren finden entsprechend in den beiden letzten Wochen der vorlesungs­freien Zeit statt (vor Beginn der Vorlesungs­zeit des Folgesemesters). Verbindliche Termin- und Ortsangaben erhalten Sie vom Studien­büro (bei Unklarheiten bitte zunächst dort anfragen).
     

    Prüfungs­literatur und Prüfungs­modalitäten
    Die Prüfungs­literatur und die Prüfungs­modalitäten werden in der jeweiligen Veranstaltung bekannt gegeben.

     
    Klausureinsicht
    Informationen zur Klausureinsicht die Klausur „Sozialpsychologie I“ finden Sie hier.

  • Erstellung von Gutachten / Empfehlungs­schreiben

    Die Anfragen nach Erstellung von Gutachten für Bewerbungen (z.B. für Stipendien, Master­studien­gänge, Auslands­aufenthalte) haben in der letzten Zeit stark zugenommen. Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der hohen Anzahl entsprechende Anfragen in der Regel dann ablehnen müssen, wenn (a) eine Beurteilung lediglich auf der Basis des Besuchs einer Vorlesung erfolgen soll* und/oder wenn (b) die bisher erbrachten Leistungen im gesamten Fach nicht in dem Bereich der oberen 15% der Studierenden liegen.

    Weiterhin ist eine Mindest­frist von vier Wochen für die Erstellung des Gutachtens erforderlich, nachdem alle relevanten Unterlagen (z.B. Notenauszug mit Ranking-Angaben, Motivations­schreiben, etc.) beim Lehr­stuhl eingegangen sind. Ohne die Beachtung dieser zeitlichen Rahmenbedingungen kann keine Zusage für die Erstellung eines Gutachtens erfolgen (in diesem Fall bitten wir auch darum, von entsprechenden Anfragen abzusehen).

    * In Fällen, in denen Sie ein Gutachten eines/r Professors/Professorin benötigen, Sie aber ProfessorInnen nur aus Vorlesungs­veranstaltungen kennen, empfehlen wir, dass Gutachten gemeinsam mit einem/r Mitarbeiter/in erstellt werden, bei denen Sie ein Seminar, Expra, etc. besucht haben. Dies eröffnet dann auch eine Grundlage für ein Gutachten. Die MitarbeiterInnen können dann eine Vorlage für ein Gutachten erstellen, welches dann gemeinsam (Mitarbeiter/in und Profressor/in) unterzeichnet und eingereicht wird.