In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung wurde eine Studie vorgestellt, die von Prof. Dr. Debus und PD Dr. Stecker am Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung durchgeführt wurde und der Frage nachgeht, welche Wirkung ein Paritätsgesetz auf die Zusammensetzung von Wahllisten haben würde. Insgesamt betrachtet wären die Auswirkungen eines solchen Paritätsgesetz auf den Bundestag eher gering. Der Anteil von Frauen im Bundestag würde um lediglich acht Prozentpunkte auf rund 39% ansteigen.